13.1.2022 - Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, Berichterstattung, Anfragen… - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…
+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++
Im Vorfeld der Sitzung wurde von der Bauaufsicht der Stadt Selb die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf der Fl. Nr. 2842/25, Roßbachweg, genehmigt.
+++ Errichtung eines Ferienhauses +++
Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 121, Gemarkung Silberbach kann ein Ferienhaus mit ca. 40 m² Wohnfläche errichtet werden.
Das beschriebene Grundstück liegt am Ortsrand jedoch innerhalb des bestehenden Bebauungszusammenhangs von Silberbach und ist mit einem Wohnhaus bebaut. Das Vorhaben eines Antragstellers liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist somit nach § 34 Abs. 1 BauGB als Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zu beurteilen.
Aus planungsrechtlicher Sicht besteht mit dem Vorhaben im Grunde Einverständnis. Wegen der südlich gelegenen landwirtschaftlichen Hofstelle ist jedoch das Amt für Landwirtschaft (AELF) wegen denkbarer unzuträglicher Immissionen, die von dem landwirtschaftlichen Betrieb ausgehen könnten, zu beteiligen.
+++ Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage +++
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 365/2 in der Paul-Gerhardt-Straße den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage.
Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes wie folgt: Das Hauptgebäude soll mit einer Dachneigung von 32° errichtet werden. Der Bebauungsplan setzt für das Areal eine Dachneigung von 35° - 45° fest. Außerdem soll die Garage entgegen der Festsetzung im Bebauungsplan mit einem flach geneigten Dach errichtet werden.
Im Baugebiet sind bereits mehrere Flachdachgaragen vorhanden. Aus städtebaulicher Sicht kann sowohl die abweichende Dachform als auch die geringfügige Unterschreitung der zulässigen Dachneigung befürwortet werden. Beide Abweichungen sind auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar, die Grundzüge der Planung werden hiervon nicht berührt.
Dem Bauvorhaben wird unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zugestimmt. Die Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt.
+++ Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis +++
Der Antragsteller beantragt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Hauseinführung eines Erdkabels, Aufstellen einer Zähleranschlusssäule und zum Rückbau des Dachständers im Anwesen Steinselb 4.
Das Gebäude ist in der Denkmalliste der Baudenkmäler mit folgendem Listentext eingetragen: „Zweigeschossiges Wohnstallhaus von 1759 mit Satteldach; Erdgeschoß verputzt massiv, wohl Erneuerung des 19. Jh.; Obergeschoß in konstruktivem Fachwerk, Schwelle, Kranz- und Kehlbalken profiliert, im Giebel Dreiecksfelder mit Rautenfiguration.“
Nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) ist für Veränderungen an Baudenkmälern bei der Unteren Denkmalschutzbehörde, in diesem Fall bei der Stadt Selb, eine Erlaubnis einzuholen. Im Verfahren wird das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) beteiligt, dessen positive fachliche Stellungnahme wiederum für die Förderfähigkeit relevant ist. Bei diesem Vorhaben wurde im Vorfeld das BLfD schon mit einbezogen. Grundsätzlich bestehen gegen eine positive Bescheidung des Antrages seitens des BLfD keine Einwände.
+++ Berichterstattung zu Anfragen +++
Roland Graf (SPD) verlangte Auskunft, wie viel Geld bereits für die Gehweg- und Straßensanierung ausgegeben wurde und wie viel Geld auf dem Produktkonto 541101 522100 übrig sei. Darüber hinaus wolle er wissen, ob die Mitteldeckung auf dem Produktkonto für andere, geplante Projekte/Maßnahmen stattfand.
Stellungnahme der Verwaltung hierzu: Für die Asphaltierungen wurde ein Auftrag in Höhe von 296.442,49 Euro erteilt. In 2021 wurden davon 79.583,50 Euro verbaut und als 1. Abschlag in Rechnung. Die fortgeschrittene Jahreszeit hat keine weiteren Asphaltierungen zugelassen. Deshalb wurde ein 2. Abschlag in Höhe von 215.000 € vergütet. Es liegt eine Bankbürgschaft vor. Die Arbeiten werden im Frühjahr fortgesetzt. Für die Gehwegsanierungen wurde ein Auftrag in Höhe von 164.249,54 Euro erteilt. Die Arbeiten sind abgeschlossen. Es wurden zwei Abschlagsrechnungen in Summe von 155.638,12 Euro vergütet. Die Schlussrechnungssumme liegt unwesentlich über diesem Betrag. Weiterhin wurden im Zuge einer Maßnahme der ESM in Erkersreuth Restflächen im Gehweg und der Fahrbahn mit saniert und anteilig vergütet. Der Aufwand hierfür betrug rund 15.000 Euro.
Die vorhandenen Haushaltsmittel zur Sanierung von Straßen und Gehwegen wurden somit alle gebunden. Eine Übertragung auf andere Produktkonten wurde nicht vorgenommen.
Walter Wejmelka (SPD) bemängelte die Beschilderung am Marienplatz. Er bat darum, ein Schild anzubringen, welches zum Porzellanikon hinweist. Dies sei für Touristen sehr wichtig.
Die Verwaltung teilt hierzu mit: Es wird mit dem Staatlichen Bauamt Kontakt aufgenommen und die Zustimmung zum Anbringen des touristischen Zieles „Porzellanikon“ eingeholt. Grundsätzlich können an Kreisverkehren maximal drei Wegweiser übereinander angebracht werden. Aktuell ist als Ziel „Asch“ und als Wegweisung „Bahnhof“ und „Hallenbad“ an Ausfahrt Heinestraße angebracht.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende ergänzte, dass, wenn nicht direkt am Kreisverkehr, dann zumindest im Vorfeld vom westlichen Stadteingang kommend, auf das Porzellanikon hingewiesen werden sollte.
Weiter bat Wejmelka darum, die herausgebrochenen Porzellansteine im Porzellangässchen zu fixieren und die großen Flächen zu befestigen.
Die losen Steine wurden nach Aussage der Stadtverwaltung zwischenzeitlich gesammelt. Diese werden im Frühjahr neu versetzt. Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass die Tragschicht aus Beton schadhaft ist. Eine großflächige Sanierung muss vorgesehen werden.
+++ Anfragen +++
Zum aktuellen Sachstand des geplanten Hotelneubau am Zeidlersberg und dem Autohof Im Bereich der Autobahn-Anschlussstelle Selb-West fragte Roland Schneider (FWS) nach.
Bauamtsleiter Helmut Resch erklärte…
Zum Hotelprojekt: Hier stehe die Stadt Selb in engem Kontakt mit dem potentiellen Investor. Zwischenzeitlich habe dieser einen Bauantrag eingereicht, der sich aktuell in der Prüfung befinde. Ein Statikbüro sei dazu schon beauftragt worden. Wohl im Februar werde man zum Thema Baugenehmigung kommen, Träger öffentlicher Belange werden bereits um Stellungnahmen gebeten.
Zum Autohof: Hier habe die Stadt kürzlich abermals Rückfrage gestellt, da weiterhin noch keine Unterlagen vorliegen und man seit August nichts mehr hierzu gehört habe.
Walter Wejmelka hakte zum Sachstand „Neues Zollgebäude“ nach. Ihm teilte Helmut Resch mit, dass man sich für einen Standort entschieden habe und die Bundesimmobilienanstalt auf die Grundstückseigentümer zugehen wollte. Im Anschluss soll der Planungsauftrag an die zuständigen staatlichen Stellen zur Weiterbearbeitung gehen.