15.7.2021 – Die Sanierung der Realschulturnhalle, die Errichtung eines Soccer Courts, das Sondergebiet „Hotel“ am Zeidlersberg, geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…
+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++
Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben auf dem Büroweg genehmigt: Der Anbau an ein Einfamilienhaus auf dem Anwesen Reuthbergsiedlung 5, die Nutzungsänderung eines Arbeitszimmers in ein gewerblich genutztes Kosmetikzimmer im Anwesen Schillerstraße 34, der Anbau eines Balkons auf dem Anwesen Försterstraße 32, der Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer Doppelgarage auf dem Anwesen Teichweg 32 sowie die Nutzungsänderung Wohnung statt Heuboden und der Anbau eines Carports mit Dachterrasse auf dem Anwesen Heidelheim 4.
+++ Generalsanierung der Dreifachturnhalle der Realschule +++
Der Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge plant die Generalsanierung der Dreifachturnhalle der Realschule. Diese hat zwei Geschosse. Neben den üblichen Arbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung von Sanitäranlagen, die Umgestaltung einzelner Räume, das Anbringen einer Wärmedämmung, die Instandsetzung des Foliendaches, usw., die bei einer Generalsanierung durchgeführt werden, sollen noch 292 feste Sitzplätze auf der Tribüne an der Nordseite der Halle entstehen. An der Südseite der Turnhalle befinden sich die Technikräume. Ein Streugutlager, ein Treibstofflager und eine Garage für Mountainbikes sind an der Ostseite geplant. Die 3-fach Turnhalle soll als Sporthalle für den Schul- und Vereinssport genutzt werden. Es ist geplant, an drei Hallenseiten eine Holzprallwand und an der Tribünenseite eine textile Prallwand zu installieren. Der Fußboden der Sporthalle besteht aus Linoleum, der Fußboden der Tribüne aus textilem Belag. Das Dach besteht künftig aus gelochtem Trapezblech mit hinterlegtem Dämpfungsmaterial.
Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. Bauordnungsrechtlich ist festzustellen, dass es sich bei diesem Bauvorhaben um einen Sonderbau handelt und somit im Genehmigungsverfahren vollumfänglich zu prüfen ist. Hierbei sind insbesondere noch die Nachweise über die Standsicherheit und des Brandschutzes sowie der Stellplatznachweis zur Prüfung bei der
Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.
+++ Neubau von Garagen +++
Der Erlaubnisbescheid für den geplanten Neubau einer Fertiggarage und eines Carport mit Flachdach in dem Anwesen „Lenauweg 4“ wird in Aussicht gestellt.
Der Bebauungsplan setzt für den betroffenen Bereich ein Satteldach fest. Entgegen dieser Festsetzung soll die Fertiggarage und das Carport, wie auch die bereits bestehende Garage in der Nachbarschaft, mit einem Flachdach errichtet werden. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.
Zudem soll die Garage und das Carport außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. Nachdem der Bebauungsplan lediglich für den Vorgartenbereich Einschränkungen für Nebenlagen und Garagen enthält, kann die Garage und das Carport am geplanten Standort, wie in zahlreichen vergleichbaren Fällen im Gebiet bereits zugestanden, zugelassen werden. Ferner soll der nach der Garagenstellplatzverordnung notwendige Stauraum vor der Garage und des Carports von drei Meter auf ca. 2,50 m verkürzt werden.
Gleiches gilt für das Vorhaben, im Anwesen „Lenauweg 5“ eine Doppelgarage mit Flachdach zu errichten.
Bei beiden Punkten stimmte einzig Erwin Benker (FWS) dagegen. Er fordert jeweils einen Stauraum von 3m.
+++ Errichtung eines Soccer Courts 20 x 13 m +++
Die Antragstellerin möchte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 347, Gemarkung
Unterweißenbach einen Soccer Court mit den Maßen 20 x 13 Meter errichten. Dieser soll hauptsächlich mit Kunstrasen und Rundumbande versehen werden und ist für den Trainingsbetrieb der Nachwuchsmannschaften sowie zur Durchführung von kleineren Fußballturnieren gedacht.
Aus planungsrechtlicher Sicht besteht mit dem Vorhaben im Grunde Einverständnis. Bauart und Material lassen aber eine höhere Schallemission erwarten, weshalb die Untere Immissionsschutzbehörde zu hören ist. Unter der Voraussetzung, dass bei der umliegenden Wohnbebauung, insbesondere beim Wohngebiet in Unterweißenbach (Am Vielitzberg), keine unzuträglichen Immissionen verursacht werden, besteht mit dem Vorhaben Einverständnis.
+++ Errichtung eines Fertighauses in Steinselb +++
Die Antragsteller möchten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 49, Gemarkung Steinselb ein Fertighaus mit beidseitiger Terrassenüberdachung errichten. Dieses soll ca. 160 m² Grundfläche einnehmen und eingeschossig ausgeführt werden.
Das Grundstück liegt am Ortsrand von Steinselb und ist mit einer Halle bebaut. Die Teilfläche, die bebaut werden soll, befindet sich im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan stellt für das Areal „gemischte Baufläche“ dar.
Aus städtebaulicher Sicht und im Hinblick auf die Darstellung des Flächennutzungsplanes besteht mit dem Vorhaben im Wesentlichen Einverständnis. Wegen der Lage im Außenbereich sind jedoch die Untere Naturschutzbehörde und das Amt für Landwirtschaft (AELF) und wegen der abwassertechnischen Erschließung die AWS zu beteiligen.
Die abwassertechnische Erschließung ist über einen vorhandenen Mischwasserkanal gesichert. Allerdings wäre es von Vorteil, hier nur das Schmutzwasser einzuleiten, da das Abwasser über ein öffentliches Pumpwerk befördert werden muss. Des Weiteren ist die derzeit gültige Entwässerungssatzung der Stadt Selb vom 28.11.2013 zu berücksichtigen. Insbesondere ist der Einbau einer geeigneten Rückstausicherung durch die Antragsteller eigenverantwortlich zu veranlassen.
Naturschutzfachliche Versagensgründe gegen das Bauvorhaben liegen nicht vor, wenn der Garten naturnah gestaltet wird. Um die Minimierung des Eingriffs in die Natur und das Ortsbild so gering wie möglich zu halten, ist ein Schotterrasen unzulässig.
Seitens des AELF bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken. Allerdings befindet sich im Radius von 70 m nördlich des vorgesehenen Bauplatzes ein landwirtschaftlicher Betrieb, der zurzeit keine landwirtschaftliche Tierhaltung betreibt. Inwiefern hier eine Tierhaltung kurz- oder mittelfristig wieder aufgenommen wird, kann nicht beurteilt werden. Bei einer Wiederaufnahme der Tierhaltung kann das geplante Wohnhaus unter Umständen von Immissionen aus landwirtschaftlicher Tierhaltung betroffen sein.
+++ Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis +++
Der Antragsteller beantragt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Instandsetzung der Fassade und die Erneuerung der Fenster an der nördlichen Seite des Hochvolthauses im Anwesen Wilhelmstraße 14.
Das Gebäude ist in der Denkmalliste der Baudenkmäler eingetragen.: „„Hochvolthaus“ der ehem. Rosenthal-Isolatoren-Gesellschaft, erstes europäisches Hochspannungslabor, Betonskelettbau, 1928-30; mit technischer Ausstattung.“
Bei diesem Vorhaben wurde im Vorfeld das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) schon mit einbezogen. Grundsätzlich bestehen gegen eine positive Bescheidung des Antrages seitens des BLfD keine Einwände. Es sind jedoch vor Ausführung der Arbeiten insbesondere die verwendeten Materialien und Farben im weiteren Verfahren mit den Denkmalbehörden abzustimmen.
Vorbehaltlich der Zustimmung des BLfD für die verwendeten Materialien und Farben wird das Vorhaben gestattet.
+++ Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Sondergebiet „Hotel“ am Zeidlersberg +++
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.05.2021 den geänderten Entwurf zur Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 10.05.2021 gebilligt und beschlossen, dass auf dieser Grundlage die Offenlegung sowie die Beteiligung der Behörden durchgeführt werden soll. Die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange nahmen hierzu Stellung. Entsprechende Behandlungsempfehlungen nahm der Bauausschuss zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, den diesen zuzustimmen und die Beschlussempfehlungen jeweils zum Einzelbeschluss des Stadtrates zu erheben.
Gerhard Bock (Aktive Bürger) ging in diesem Zusammenhang auf den Punkt Hochwasserschutz ein. Hier wird im Bebauungsplan aufgrund der Hanglage empfohlen: „Infolge von Starkregenereignissen können im Bereich des Bebauungsplans Überflutungen auftreten. Um Schäden zu vermeiden, sind bauliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die das Eindringen von oberflächlich abfließendem Wasser in Erd- und Kellergeschosse dauerhaft verhindert. Eine Sockelhöhe von mind. 25 cm über der Geländeoberkante wird empfohlen. Kellerfenster sowie Kellereingangstüren sollten wasserdicht und/oder mit Aufkantungen, z.B. vor Lichtschächten, ausgeführt werden.“ Aufgrund der jüngsten Regenfälle, bei dem Bock feststellen musste, dass über die Mischkanalisation nun auch viel Unrat im Selbbach mitgeführt werde, dass unschön für die neu erstellten Bereiche wie u.a. der Kneipp-Anlage sei, betonte er in der Sitzung, explizit bei diesem Thema auch zukünftig besonders auf etwaige Maßnahmen zu achten.
+++ Errichtung eines Einfamilienwohnhauses +++
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Teichweg 23 die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage. Das geplante Bauvorhaben widerspricht dem Bebauungsplan dahingehend, dass die angedachte Terrassenüberdachung die festgesetzte hintere Baugrenze um ca. 2,50 Meter überschreitet. Aus städtebaulicher Sicht ist diese Abweichung unbedenklich.
+++ Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis +++
Das Porzellanikon beantragt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Montage von Entlüftungsleitungen in Edelstahl für den Fettabscheider und die Abwasser-Hebeanlage an der Fassade des Gebäudes 0 (Verwaltung) des Porzellanikons Selb, da die bestehenden Anlagen erneuert werden sollen. Das Gebäude ist in der Denkmalliste der Baudenkmäler mit folgendem Listentext eingetragen: „Ehem. Zeidler`sche Porzellanfabrik, Fabrikanlage mit zwei Brennhäusern 1860/70 bzw. 1880/90 errichtet, letzte Umbauten 1923 bzw. 1935; Porzellanmalereiwerkstatt, 1869 gebaut, letzte Umbauten 1920, und Pförtnerhaus (1927).“
Bei diesem Vorhaben wurde im Vorfeld das BLfD schon mit einbezogen, so dass hier keine weiteren Auflagen zu erwarten sind und somit seitens des BLfD einer positiven Bescheidung des Antrages zugestimmt wird. Das Vorhaben wird somit gestattet.
+++ Berichterstattung zu Anfragen +++
Ramona Jülke-Miedl (Aktive Bürger) fragte an, ob es möglich sei bei der FFW Vielitz den Zugang zu der dort angebrachten Anschlagtafel zu verbessern. Derzeit sei ein Grünstreifen davor, sodass die Tafel schwer einsehbar und lesbar sei.
Stellungnahme Tiefbau: Eigentümer des Grünstreifens ist die ESM. Nach Rücksprache wäre das Aufstellen einer Anschlagstafel im Grünstreifen möglich. Es verläuft nach Aussage ein Stromkabel im vorderen Bereich, welches bei Fundamentarbeiten berücksichtigt werden müsste. Des Weiteren müssten min. 50cm Abstand zur Leitung eingehalten werden. Es würde sich empfehlen, den Bereich vor bzw. unter der Tafel zu pflastern.
Weiter bemängelte Jülke-Miedl die Einsichtigkeit der Johann-Sebastian-Bach-Straße in die Paul-Gerhardt-Straße, da dort an der Kurve im Garten eines Anwesens eine sehr hohe Hecke wächst. Die Eigentümer des Anwesens sind verstorben.
Der neue Eigentümer des Anwesens wurde nun durch das Ordnungsamt über diesen Hinweis informiert. Dieser habe mitgeteilt, dass eine Firma beauftragt werde, um die Hecke zu schneiden.
Jülke-Miedl bittet ebenso darum, bei der Auswertung der Geschwindigkeitstafel in der Rosenstraße dabei zu sein, um anschließend gemeinsam mit Verkehrspolizei und Ordnungsamt ein Konzept zu entwickeln, um die Geschwindigkeit dort weiter zu senken.
Das Ordnungsamt teilt hierzu mit, dass die Auswertung der Geschwindigkeits-Messtafel vorliege. Ein Termin mit der Stadträtin wird im September vereinbart, um dort zu besprechen, welche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung möglich sind.
Walter Wejmelka (SPD) kritisierte die Ausschilderung der Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz am Vorwerk. Dieser sei außerdem auch sehr unordentlich, da dort Müllcontainer stehen und auf einer Seite des Platzes steht schweres Gerät. Er bittet um bessere Beschilderung und um regelmäßige Kontrollen des Platzes.
Stellungnahme Stadtmarketing und Tourismus: Das Amt für Stadtmarketing & Tourismus hat gemeinsam mit dem Ordnungsamt die Beschilderung des Wohnmobilstellplatzes an der Eisporthalle überprüft. Eine Beschilderung erfolgt über den Christian-Höfer-Ring bis zum Parkplatz. An dem Parkplatzschild direkt vor Ort wird ein Wohnmobilschild ergänzt werden, um die Einfahrt dort zu verdeutlichen. Die Container in der ersten Reihe des Parkplatzes dienen für die Bewohner des Vorwerks als Entsorgungsmöglichkeit direkt vor Ort. Die Wohnmobile werden deshalb zukünftig auf die zweite Reihe verwiesen.
Die Baufirma, die eine Ebene des Parkplatzes nutzt, ist aktuell im Stadtgebiet tätig und hat keine andere Lagermöglichkeit.
Weiter erkundigte sich der SPD-Fraktionsvorsitzende nach dem Stand der Christoph-Krautheim-Straße. Dabei interessiert ihn der geplante Termin der Fertigstellung und welche Sicherheitsmaßnahmen angedacht wären, um die Radfahrer trotz des Radschutzstreifens zu schützen, da dort die Höchstgeschwindigkeit der PKWs oft überschritten werde.
Wie auf selb-live.de bereits berichtet, wurde der erste Bauabschnitt kürzlich abgeschlossen. Mit dem zweiten Bauabschnitt wurde begonnen. Geplantes Bauende ist Ende 2021. Die Vollsperrung der Straße bleibt bis zur Fertigstellung der Maßnahme aufrecht erhalten. Der Schutzstreifen bietet Radfahrer ausreichend Sicherheit, weitere geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen sind aktuelle nicht Gegenstand der Maßnahme. Diese stünden auch im Widerspruch zur Förderung nach RZStra. Die Ahndung der Überschreitung von Geschwindigkeiten obliegt der Polizei bzw. Ordnungsamt.
Wejmelka informierte außerdem darüber, dass zum wiederholten Male am Goldbergsteig durch den Starkregen Erdreich bergab gespült wurde. Dies sei für Fußgänger und Radfahrer sehr gefährlich, er bat um schnelle Bearbeitung des Anliegens.
Wie das Tiefbauamt mitteilt, wurden die ausgespülten Bereiche zwischenzeitlich ausgebessert. Eine Optimierung der Entwässerung des Steiges ist in Planung. Haushaltsmittel stehen im Jahr 2021 jedoch nicht zur Verfügung.
Wejmelka ging dazu nochmals auf die Berichterstattung zur Anfrage von Roland Schneider (FWS) ein. In seinen Augen ist die Dorfdurchfahrt in Vielitz nicht als ungefährlich abzustempeln, gerade bei Schichtwechsel der ortsansässigen Firmen, denn gerade dann werde die Höchstgeschwindigkeit oft überschritten. Er bittet hier um eine genauere Prüfung.
Stellungnahme Tiefbau: Wie bereits berichtet, sieht die Richtlinie von einem Schutzstreifen ab. Weiterhin verfügt die Ortsdurchfahrt über keine ausreichende Breite, da beiderseits 1,50 m benötigt werden würden. Erschwerend kommt hinzu, dass dort ebenfalls keine Gehwege vorhanden sind. Die Anlieger müssen sich teilweise bei der Ausfahrt aus dem eigenen Grundstück in die Straße hineintasten. Da sich am äußersten Fahrbahnrand allerdings der Radfahrschutzstreifen befinden würden, gäbe es hier ein erhöhtes Unfallrisiko. Alternativ stünde die ehemalige Ortsverbindungsstraße ab Autobahnbrücke bis Ortschild bzw. die Alte Hofer Straße bis Autobahnanschlussstelle Selb Nord zur Verfügung. In 2021 sind im Haushalt für ein derartiges Vorhaben keine Mittel eingestellt.
Erwin Benker (FWS) beschwerte sich, dass er bereits vor vier Wochen dem Bauhof mitgeteilt hatte, dass das Dach des Omnibus Häuschens in Dorf Erkersreuth kaputt sei. Wie das Hochbauamt hierzu nun mitteilt, soll das Dach des Omnibus-Häuschens noch im Jahr 2021 erneuert werden.
Ramona Jülke-Miedl informierte den Bauausschuss zudem darüber, dass es am 05.06.2021 nach dem Starkregen zu Wassereinbrüchen in diversen Kellergeschossen in der Nelkenstraße kam, dies sei bereits vor 6 Jahren das erste Mal passiert. Die Anwohner befürchten, dass dies mit der Kanalzusammenführung mit der Gemeinde Schönwald zusammenhängt. Jülke-Miedl bittet um zeitnahe Prüfung des Sachverhalts.
Stellungnahme AWS: Die durch den Bauausschuss mitgeteilte Problematik in der Nelkenstraße wurde durch die AWS überprüft. Das ursächliche Problem ist nicht auf die Kanalzusammenführung mit der Gemeinde Schönwald zurückzuführen. Am 22.06.2021 gab es einen Termin vor Ort mit den betroffenen Anwohnern. Die Wohnbereiche der Gebäude in der Nelkenstraße befinden sich unterhalb der sogenannten Rückstauebene (Höhe Straßenoberkante). Dies hat zur Folge, dass Räume unterhalb der Rückstauebene bei Starkregenereignissen immer wieder von Rückstau betroffen sind. Die Anwohner wurden am 22.06.2021 und auch bei weiteren Einzelgesprächen auf die Dringlichkeit des Einbauens einer Rückstausicherung hingewiesen. Ohne diese technische Maßnahme wird es bei Starkregenereignissen immer wieder zu Rückstau aus der Mischwasserkanalisation kommen. Einige Anwohner in der Nelkenstraße haben bereits Baufirmen beauftragt, um eine Sicherung gegen Rückstau zu realisieren.
In der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Selb ist festgelegt, dass sich der Anschlussnehmer gegen Rückstau selbst zu schützen hat.
+++ Anfragen +++
Carsten Hentschel (CSU) fragte zur aktuellen Ampelschaltung in der Schlossstraße nach. Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch antwortete, dass diese durch ein privates Bauvorhaben bedingt sein. Tatsächlich sei der angekündigte Zeitraum der Baumaßnahmen schon überschritten. Hier werde die Verwaltung entsprechend nachhaken.