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rathaus selb12.11.2020 – Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, Berichterstattung, Anfragen… - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurde von der Bauaufsicht der Stadt Selb der Neubau einer Schüttbox auf der Fl.-Nr. 345/2 Gemarkung Unterweißenbach genehmigt.

 

+++ Neubau eines Wohnhauses mit Garage im Teichweg +++

Die Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Fl.-Nr. 2842/7 der Gemarkung Selb (Teichweg) wird in Aussicht gestellt.

Der Bebauungsplan setzt hier bezüglich der Dachform ein Sattel- oder Pultdach fest. Abweichend davon sollen die Garage mit Eingangsbereich und ein Teil des Technikraumes sowie der Wintergarten
einschließlich der Terrasse mit einem Flachdach überdacht werden. Weiter heißt es, dass bei allen Haupt- und Nebengebäuden nur Fenster mit stehendem Format zulässig sind. Im Widerspruch hierzu sind straßenseitig im Erdgeschoss Fenster mit liegendem Format geplant. Die vorstehenden Abweichungen sind jedoch städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Befreiungen können entsprechend gewährt werden.

 

+++ Errichtung eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage mit Abstellraum im Roßbachweg, +++

Zugestimmt wurde dem Antrag, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2870/2 (Roßbachweg) ein Einfamilienhaus sowie eine Doppelgarage mit Abstellraum zu errichten.

Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 158 „Stopfersfurth-Ost“ ist der traufseitige Dachüberstand mit 70cm statt maximal 50cm geplant. Bezüglich der Höhenlage baulicher Anlagen setzt der Bebauungsplan fest, dass deren Oberkante Fertigfußboden Erdgeschoss (OK FFB EG) maximal 30 cm über dem Niveau der zugehörigen Erschließungsstraße liegen darf. Laut Planunterlagen liegt die OK FFB EG jedoch etwa 55 cm über dem Straßenniveau. Weiter sind u.a. Garagen mit einem Satteldach mit einer Dachneigung (DN) von 28° bis gleicher DN wie das Hauptgebäude auszuführen. Geplant sind die Garagen mit Abstellraum jedoch mit einem Flachdach. Befreiungen können jedoch jeweils gewährt werden.

 

+++ Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen in der Albrechtstraße +++

Die Bauherren planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Einzelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 2201/9 der Gemarkung Selb in der Albrechtstraße. Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bei der maximal zulässigen Kniestockhöhe, der Dachform bei der Garage (Flachdach statt Satteldach) und der Grundflächenzahl ab.

Jeweilige Befreiungen können gewährt werden. Die Baugenehmigung wird mit der Maßgabe in Aussicht gestellt, dass auch die Festsetzungen zur Einfriedung und zur Freiflächengestaltung zu beachten sind.

 

+++ Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Röntgenstraße +++

Gebaut werden darf ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 2760/14 der Gemarkung Selb in der Röntgenstraße.

Der geplante Neubau liegt außerhalb der im einfachen Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen. Die in diesem Baulinienplan von 1957 festgesetzten Baugrenzen beziehen sich auf die früheren Geschosswohnungsbauten und sind zwischenzeitlich überholt. Von diesen ursprünglich festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen kann aus städtebaulicher Sicht abgewichen werden.

 

+++ Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Doppelgaragen im Papiermühlweg +++

Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei im Erdgeschoss integrierten Doppelgaragen auf dem unbebauten Grundstück Fl. Nr. 1256/8 der Gemarkung Selb, Papiermühlweg 18. Vom geltenden Bebauungsplan abweichend ist beim Hauptgebäude eine Kniestockhöhe von 1,15 m und beim Zwerchgiebel von etwa 2,6 m geplant. Beide Abweichungen sind städtebaulich vertretbar. Befreiungen können gewährt werden. Die Baugenehmigung wird mit der Maßgabe in Aussicht gestellt, dass auch die Festsetzungen zur Einfriedung und zur Freiflächengestaltung zu beachten sind.

 

+++ Neubau eines Einfamilienhauses in der Danziger Straße +++

In Aussicht gestellt werden kann die Genehmigung für den geplanten Neubau eines Einfamilienhauses samt Carport mit Geräteraum in der Danziger Straße 5.

Das geplante Bauvorhaben widerspricht dem Bebauungsplan bei der Dachneigung des Satteldaches des Hauptgebäudes (Ausführung 25°, laut Bebauungsplan sind nur 35° bis 40° DN zulässig), der Kniestockhöhe (2 Meter statt maximal 75cm), bei der Ausführung einzelner Fenster (liegendes Format statt stehendes Format), sowie bei der Dachform des Carports (Flachdach statt zulässigem Satteldach).

Im Hinblick auf die geplante Kniestockhöhe ist anzumerken, dass laut Bebauungsplan zwei Vollgeschosse (II) und ein nicht als Vollgeschoss anrechenbares Dachgeschoss an der Danziger Straße errichtet werden dürfen. Im vorliegenden Fall wird das Obergeschoss als Dachgeschoss ausgeführt (I+D). Die Gesamthöhe des Gebäudes bleibt trotz der Ausführung mit dem hohen Kniestock unter der nach Bebauungsplan maximal zulässigen Höhe. Aus städtebaulicher Sicht ist die Ausführung damit nicht zu beanstanden. Bezüglich aller anderen Punkte kann auf bereits vergleichbare Abweichungen im Baugebiet verwiesen werden. Somit wird auch hier jeweils eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 Bau-GB empfohlen.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Willy Neupert (CSU) sprach an, dass das Bankett im Zuge der Asphaltdeckensanierung in Steinselb um 15 cm tiefer ist.

Die Herstellung des Banketts (Spielberg, Steinselb, Vielitz usw.) erfolgt in dieser Woche.

Roland Schneider (FWS) regte an, die Parkplätze am Kino wieder für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, vor allem in der Zeit des Wochenmarktes, da auf der Baustelle im Bürgerpark keine Bauarbeiten zu erkennen sind.

Auf Anfrage des Ordnungsamtes beim Investor teilte dieser mit, dass die Baumaßnahmen im Bürgerpark demnächst weitergehen werden. Weiter wurde informiert, dass im Zuge der Baumaßnahme die Beschilderung neu erfolgen wird. Von Walter Wejmelka (SPD) wurde dazu angeregt, dass Parkverbot von „Werktags“ in „Von Montag bis Freitag“ abzuändern. Zugleich bittet Roland Graf (SPD) um Information, wer für den im Zuge der bisherigen Baumaßnahmen entstandenen Schaden am Gehsteig entlang der Schillerstraße aufkommen wird.

Ramona Jülke-Miedl (Aktive Bürger) regte an, den Kusel-Wusel-Pfad und die dort installierten Attraktionen für die Kinder wiederaufzubereiten.

Der Kusel-Wusel-Pfad befindet sich im Eigentum des Bayerischen Staatsforst. Dieser wurde darauf hingewiesen, dass der Pfad und die darauf befindlichen Attraktionen sich in einem schlechten Zustand befinden und darum gebeten, den Pfad wieder aufzubessern.

 

+++ Anfragen +++

Walter Wejmelka (SPD) wollte wissen, weshalb die Baustelle hinter dem Rathaus durch einen Sicherheitsdienst bewacht wird.

Wie Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch hierzu mitteilt, sei dieser durch die Baufirma beauftragt worden. In den Zeiten außerhalb der Bautätigkeiten ist die Security hier tätig.

Stephan Rummel (FWS) erläuterte, dass es ihm bei der neu erstellten Ludwigpassage an Grün fehle. Pötzsch erinnerte, dass die Ausführungen in der Ludwigpassage einst einstimmig im Stadtrat beschlossen wurden. Neben den schon in diesem Jahr hier platzierten Pflanzkübeln ist dazu weiteres Grün beispielsweise als Rankfassade vorgesehen. Gegebenenfalls weitere Bepflanzungen könnten nach Fertigstellung der Passage zusätzlich Berücksichtigung finden.

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