14.1.2025 - Aufgrund der häufigen Nachfrage zur kommenden Wahl möchte die Stadt Selb darauf hinweisen, dass in Vorbereitung auf die Wahl am 23. Februar 2025 alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigungen rechtzeitig per Post erhalten werden. Diese Benachrichtigung enthält wichtige Informationen zur Wahl, darunter das Wahllokal und die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen.
Durch die verkürzten Fristen für diese vorgezogene Bundestagswahl, wird die Stadt voraussichtlich erst ab dem 10. Februar mit dem Stimmzettel beliefert. Die Zusendung der Briefwahlunterlagen kann deshalb erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen. Online können die Briefwahlunterlagen ab dem 3. Februar beantragt werden.
Die Stadt Selb bittet alle Wählerinnen und Wähler, die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen abzuwarten und erst dann alle notwendigen Schritte zur Teilnahme an der Wahl zu unternehmen.
Für weitere Informationen ist auf der Homepage unter www.selb.de/wahlamt alles detailliert aufgeführt.