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logo wochenmarkt selb10.7.2020 – Auch an diesem Samstag findet wieder der SELBER Wochenmarkt statt. Die Stadtverwaltung bittet aber diesmal zu beachten, dass laut Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine Maskenpflicht für alle Verkaufsstellen auf Märkten festgeschrieben ist.

 Das heißt konkret:

  • Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkauf auf allen Märkten, in oder vor Verkaufsständen.
    • Diese Pflicht gilt auch beim Queren oder Aufenthalt auf allen Marktflächen.
    • Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern sowie die üblichen Hygieneregeln gelten weiterhin.
    • Die Regelungen gelten für das Personal, Kundinnen und Kunden sowie Begleitpersonen.
    • Die Maskenpflicht für das Personal entfällt, wenn geeignete oder transparente Schutzwände angebracht bzw. aufgestellt werden.
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