11.5.2016 – Der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende kompakt zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…
+++ Bekanntgaben +++
Im Vorfeld der Sitzung wurde auf dem Büroweg im Genehmigungsfreistellungsverfahren die Errichtung einer Lagerhalle in der Ascher Straße behandelt. Der Ausschuss hat davon Kenntnis genommen.
+++ Neubau Doppelgarage +++
Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 344/7 in Selb-Plößberg (Am Kühberg) plant der Antragsteller die Errichtung einer Doppelgarage und eines Geräteraums. Entgegen der im Bebauungsplan festgesetzten Dachform (Satteldach oder Pultdach) sollen diese mit einem Flachdach ausgeführt werden. Befreiungen konnte der Bauausschuss erteilen, da die Abweichungen aus städtebaulicher Sicht und unter Würdigung nachbarlicher Interessen vertretbar sind.
+++ Errichtung von Fertiggaragen +++
Selbiges trifft auch auf den Antrag zu, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 917/12 am Häusellohweg zwei Fertiggaragen mit Geräteraum errichten zu wollen. Das Gremium erteilte auch hier eine Befreiung hinsichtlich der Dachform (Flachdach statt Satteldach).
+++ Nutzung Mietwohnung als Ferienwohnung +++
Der Eigentümer des Anwesens Reuthbergsiedlung 8 möchte seine bisherige Mietwohnung zukünftig als Ferienwohnung vermieten. Aus planungsrechtlicher Sicht kann die Umnutzung befürwortet werden.
+++ Neubau eines Wohnhauses +++
In einer Baulücke an der Johann-Sebastian-Bach-Straße plant der Antragsteller die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Garagen. Entgegen dem Bebauungsplan, der im betreffenden Bereich maximal ein Erdgeschoss und ein als Vollgeschoss anrechenbares Dachgeschoss festsetzt, soll das Vorhaben mit zwei „normalen“ Geschossen ausgeführt werden. Auch die Dachneigung des Hauptgebäudes wird mit 25° anstatt den festgesetzten 35°-45° geplant. Der Straßenzug sieht jedoch eindeutig die Festsetzungen vor, zumal hier die Bebauungen beidseitig der Straße diese eingehalten werden. Voraussetzungen für eine Befreiung liegen entsprechend nicht vor.
Die befragten Nachbarn in der Straße haben gegen die Planungen jedoch keine Einwände. Auch die Ausschussmitglieder zeigten sich positiv gestimmt, den Antragstellern, die somit wieder ins heimatliche Selb zurückkehren würden, entgegen zu kommen. Über eine Bebauungsplan-Änderung durch den Stadtrat könne dies erfolgen. Insbesondere durch die Lage am „Kopf“ der Straße könne die Bauweise dennoch befürwortet werden. Einstimmig empfiehlt daher der Bauausschuss dem Stadtrat, der Bebauungsplan-Änderung zu zustimmen. Auch wolle man im Anschluss verwaltungsintern rasch alle notwendigen Schritte einleiten, um einen dann frühzeitigen Baubeginn ermöglichen zu können.
+++ Fortführung Straßenbestandsverzeichnis +++
Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren für eine Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg in den oberen Berg“, Fl.-Nr. 48 Gem. Unterweißenbach von der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Oberweißenbach bis ca. 84m oberhalb der südöstlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 43 Gem. Unterweißenbach einzuleiten.
+++ Änderung Bebauungsplan +++
Der seit September 1981 rechtskräftige Bebauungsplan für die Dauerkleingartenanlage zwischen der alten Wiesenstraße und dem Gelände des Factory In ist in Teilbereichen - wie bereits berichtet - überholt. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich das Bebauungsplankonzept ausgearbeitet. Im Osten des Änderungsbereiches soll ein Mischgebiet und im Westen eine öffentliche Grünfläche festgesetzt werden. Das Konzept für die Flächennutzungsplanänderung sieht analog gemischte Baufläche und eine Grünfläche vor. Die erhaltenswerte Baumreihe (Ahorn) am Böschungsfuß ist im Bebauungsplankonzept mit einem Erhaltungsgebot belegt. Der Bauausschuss hat von den Änderungen Kenntnis genommen. Beschlossen wurde, dass diese Konzepte der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt werden sollen.
+++ Anfragen +++
Rudolf Pruchnow (CSU/FWS) hakte bzgl. dem aus seiner Sicht erbärmlichen Zustand der Kreisstraße im Bereich des Jochen-Klepper-Hauses nach. Oberbürgermeister Uli Pötzsch erklärte, dass diese Straße bereits im Maßnahmenkatalog des Landkreises aufgenommen worden sei. Über einen möglichen Zeitpunkt der Sanierungsarbeiten sei er jedoch noch nicht informiert worden.
Willy Neupert (CSU/FWS) wollte nähere Informationen über angedachte Sanierungsmaßnahmen beim Rathausgebäude wissen. Pötzsch erwähnte noch einmal die zugesicherte Fördersumme in Höhe von rund 1,5 Mio. für die energetische Sanierung und Barrierefreiheit. Verwaltungsintern werde man nun vorbereiten, welche Maßnahmen hier in welchem Schritt erfolgen könnten. Dies müsse dann der Stadtrat entschließen. Pötzsch sieht insbesondere beim Dach als auch dem Punkt Barrierefreiheit (Aufzug) dringenden Handlungsbedarf.
selb-live.de – Michael Sporer