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rathausschild12.7.2017 – Der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

 

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurde von der Bauaufsicht der Stadt Selb die Errichtung eines Doppelcarports im Anwesen Reuth 9a auf dem Büroweg genehmigt.

 

+++ Errichtung eines Sichtschutzzaunes +++

Zugestimmt wurde dem Vorhaben, auf dem Grundstück im Anwesen Eichendorffweg 23 in Selb einen Sichtschutzzaun mit einer Höhe von 1,80 m und einer Länge von 6,00 m zu errichten. Laut Bebauungsplan sind hier an den seitlichen Grundstücksgrenzen nur Einfriedungen bis maximal 1,20 m Höhe zulässig. An beiden seitlichen Grundstücksgrenzen ist jeweils auf dem Nachbargrundstück eine ca. 2 m hohe, blickdichte Hecke vorhanden. Die Errichtung der Sichtschutzwand führt damit nach Ansicht des Bauausschusses nicht zur Beeinträchtigung der nachbarlichen Interessen.

 

+++ Errichtung einer Reitanlage mit Reithalle, Boxen, Lager und Freiflächen +++

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Peuntstraße 10, Fl.-Nr. 30/1, und auf dem benachbarten Grundstück Fl. Nr. 30, jeweils Gemarkung Selb-Plößberg, die Errichtung einer Reitanlage. Der gesamte Komplex soll eine Grundfläche von ca. 30 m mal 50 m aufweisen. Darin enthalten sind eine Reithalle, Zehn Pferdeboxen, ein kleines Reiterstübchen, Toiletten, ein Lagerplatz für Futter sowie die erforderlichen Freiflächen mit Paddocks und Koppeln. Diese Anlage dient zum einen der Unterbringung der fünf eigenen Pferde, die bisher in Pensionsställen untergebracht sind. Zum anderen sollen auch Reitkurse, Wanderreiten und Pensionspferdehaltung angeboten werden.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert. Somit ist es nach § 35 Abs. 2 BauGB als „sonstiges Vorhaben“ zu beurteilen. Gemäß der Beschreibung handelt es sich sowohl um private, als auch um gewerbliche Nutzung. Dies ist für die Beurteilung aber nicht von entscheidender Bedeutung.

Der betreffende Bereich ist laut Flächennutzungsplan etwa zu 2/3 als Fläche für die Landwirtschaft und zu etwa 1/3 als gemischte Baufläche dargestellt. Tatsächlich wird das Areal auch landwirtschaftlich genutzt. Südöstlich des Gebäudes befindet sich eine das Orts- und Landschaftsbild prägende Gehölzgruppe, die auch im Landschaftsplan als bedeutende landschaftsprägende Baumgruppe dargestellt ist.

Nachdem es sich beim Flächennutzungsplan um keinen parzellenscharfen Plan handelt, ist aus planungsrechtlicher Sicht eine Genehmigung noch vertretbar, wenn keine weiteren Beeinträchtigungen öffentlicher Belange damit verbunden sind. Zur Abstimmung wurden daher folgende Träger öffentlicher Belange beteiligt: das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Untere Naturschutzbehörde sowie die Fachkundige Stelle in der Wasserwirtschaft. Vorbehaltlich deren Zustimmung besteht aus planungsrechtlicher Sicht mit dem Vorhaben Einverständnis. Die o.g. Baumgruppe ist jedoch zwingend zu erhalten und vor einer Beeinträchtigung durch die Pferde zu schützen.

 

+++ Errichtung eines Einfamilienhauses +++

Die Antragstellerin möchte das Grundstück Fl. Nr. 305/3, Gemarkung Unterweißenbach, Am Vielitzberg 16, mit einem zweigeschossigen Einfamilienhaus bebauen. Der Standort liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterweißenbach Am Vielitzberg“. Die vorgelegte Planung widerspricht diesem in folgenden Punkten: sowohl das Wohnhaus als auch die Garagen liegen komplett außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen die geplante Bauweise mit zwei Vollgeschossen (EG+1.OG) und einem zusätzlichen Zeltdach entspricht nicht der Festsetzung „zwingend Erdgeschoss (eingeschossig = Bungalow)“. Hinsichtlich der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksflächen könnte eine Befreiung in Aussicht gestellt werden, da in der Umgebung bereits vergleichbare Fälle vorhanden sind.

Die geplante Abweichung von der festgesetzten eingeschossigen Bauweise ist jedoch als Grundzug der Planung zu werten. Eine Befreiung nach Baugesetzbuch ist hier also nicht möglich. Aus planungsrechtlicher Sicht ist das Vorhaben in der vorgelegten Form daher nicht zulässig. Folglich wird der Antragstellerin empfohlen, entsprechend umzuplanen oder auf ein anderes Baugrundstück auszuweichen. Einzig Erwin Benker (CSU/FWS) plädierte für die angedachte Variante.

 

+++ Errichtung eines Doppelcarports in Silberbach +++

Als unzulässig in der vorgelegten Planung eingestuft wurde das Vorhaben, ein Doppelcarport am Anwesen Zur Hohen Warte in Silberbach zu errichten. Entgegen der Vorschläge aus der Verwaltung wollte man hier den Carport direkt an der Grundstücksgrenze zur Straße hin errichten, um so den angelegten Garten möglichst wenig zu beeinträchtigen. Aus städtebaulicher Sicht kann dies nicht befürwortet werden, da vergleichbare Garagen im Straßenzug mit einem Abstand von 3 bis 5 Metern zur Straße hin erstellt sind. Damit würde sich der gewünschte Standort nicht einfügen. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht ist ein Stauraum von mindestens 3 Metern einzuhalten. Abweichungen hiervon können nur gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen. Im vorliegenden Fall bestehen jedoch Bedenken bezüglich der Sichtverhältnisse. Die Straße ist immerhin als Gemeindeverbindungsstraße eingestuft. Die benachbarten Garagen halten die Stauraumtiefe ein. Es wird daher kein begründeter Anlass gesehen, hier einen Präzedenzfall zu schaffen. Folglich liegen auch die Voraussetzungen für eine bauordnungsrechtliche Abweichung nicht vor.

Die Verwaltung schlug bereits folgende Lösung vor: Aufgrund der geplanten Bauweise des Doppelcarports mit zurückgesetzten vorderen Pfosten und auskragendem Dach wird die Sicht nicht so stark beeinträchtigt wie bei einem vollends abschließenden Stützpfosten. Wegen der gebogenen vorderen Strebe darf das Carportdach damit in den 3-Meter-Stauraum hineinragen. Zwischen dem vorderen senkrechten Pfosten und der Straßenbegrenzungslinie müssen jedoch mindestens 3 Meter Abstand verbleiben. Unter dieser Voraussetzung kann dann dem Vorhaben sowohl planungs- als auch bauordnungsrechtlich zugestimmt werden. Entsprechend wird dem Antragsteller nochmals diese beschrieben Verschiebung vorgeschlagen.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Erwin Benker (CSU/FWS) bemängelte in der letzten Sitzung eine defekte Energiesparleuchte Am Geiersberg 2, die vor kurzem ausgewechselt wurde. Die Leuchte wurde inzwischen ausgetauscht.

Des Weiteren sprach er einige große Risse in der Fahrbahn der Längenauer Straße im Bereich der Sommermühle an. Die Stellen werden laut städtischem Bauhof mittels Risseverguss ausgebessert.

 

Ramona Jülke-Miedl (Aktive Bürger Selb) bat um Aufstellung von Mülleimern auf dem Pendlerparkplatz beim Kreisverkehr auf der Kappel. Vom Bauhof werden dort zwei Mülleimer aufgestellt.

Weiter fragte die Stadträtin an, ob und wann Beschränkungen und Markierungen an der Einfahrt zur Kappel beim Kreisverkehr Selb Nord erfolgen werden. Zwischenzeitlich wurden alle Arbeiten an dem Kreisverkehr abgeschlossen und auch die Beschränkungen und Markierungen ergänzt. Jülke-Miedl erklärte jedoch, dass weiter der Wunsch besteht, zusätzlich in Richtung Wohnbebauung entsprechende Beschränkungen und Markierungen auf der Straße anzubringen.

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