15.3.2017 – Der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…
+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++
Im Vorfeld der Sitzung wurde von der Bauaufsicht der Stadt Selb der Neubau eines Einfamilienhauses im Anwesen Wartbergweg 24 auf dem Büroweg genehmigt.
+++ Nutzungsänderung ehemaliges Autohaus zu Gaststätte +++
In den Räumen des ehemaligen Autohauses in der Weißenbacher Straße 55 plant die Antragstellerin die Nutzungsänderung. Hier soll eine Gaststätte mit 145 Gastplätzen im Inneren und eine Freischankfläche von 40m² betrieben werden. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes bestehen keine planungsrechtlichen Einwände. Allerdings ist das Baugenehmigungsverfahren mit umfassendem Prüfprogramm anzuwenden, dies betrifft u.a. den Brandschutz. Vorbehaltlich der weiteren bauaufsichtlichen Prüfung wurde dem Vorhaben zugestimmt.
+++ Erneuerung vorhandener Einfriedung als Rangerzaun +++
Zugestimmt wurde der geplanten Erneuerung der vorhandenen Einfriedung als Rangerzaun auf dem Grundstück des Anwesens Senefelder Straße 1. Der Bebauungsplan sieht zwar in diesem Gebiet für die Einfriedung einen Holzlattenzaun oder Hecken fest, aus städtebaulicher Sicht und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen ist die Abweichung jedoch vertretbar.
+++ Errichtung von fünf Fertiggaragen +++
Genehmigt wurde die Errichtung von fünf aneinander gereihten Einzelfertiggaragen mit Flachdach im Xaver-Steinberger-Weg. Einzuhalten sind bei diesem Vorhaben jedoch die festgesetzten Baugrenzen und eine Stauraumtiefe von 5m Abstand.
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+++ Errichtung eines Carports +++
Zugestimmt wurde dem Vorhaben, auf dem Anwesen Tulpenstraße 11 ein Carport mit Flachdach zu errichten. Dieser ist jedoch zur Straße hin und längsseitig offen zu halten.
+++ Neubau Einfamilienhaus +++
Durch den Bauausschuss genehmigt wurde der Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage in der Bergstraße 15 in Selb-Plößberg. Eine Befreiung hinsichtlich der Abweichungen bei der Dachneigung (45° statt maximal 43°) und der Dachform (Flachdach bei der Garage statt Sattel- oder Pultdach) kann befürwortet werden. Allerdings muss die Doppelgarage selbst entgegen der Planung um 1,35m in östliche Richtung verschoben werden, um so die festgesetzten Baugrenzen einzuhalten.
+++ Umnutzung der ehemaligen Hofstelle Längenau 6 zu Wohnzwecken +++
Keine Steine in den Weg legt das Gremium beim Plan, die ehemalige Hofstelle Längenau 6 zu Wohnzwecken umzunutzen – dies sofern alle weiteren öffentlichen Belange erfüllt sind. So müssen Feuerwehr (Löschwasserversorgung), die Untere Naturschutzbehörde und die ESM (südlich der Hofstelle verläuft eine Stromleitung) noch zustimmen.
Ausgeführt sollen bei diesem Vorhaben die grundlegende Restaurierung des bestehenden Wohnhauses, der Abbruch des daran anschließenden Stallgebäudes und die Neuerrichtung zur Ergänzung zum Wohnhaus, wobei dieses gestalterisch an das historische Gebäude mit Fachwerk und Gewölbe angelehnt werden soll. Auch der Abbruch und die Neuerrichtung sämtlicher Nebengebäude ist wie der Neubau eines weiteren Nebengebäudes im westlichen Grundstücksteil geplant. Oberbürgermeister Uli Pötzsch lobt dieses Vorhaben, werde hier zum einen Mut bewiesen, zum anderen werde hier Gebäude eine Folgenutzung erfahren. Dies sei wertvoll für Längenau, so dass man im Rahmen seiner Möglichkeiten und der Gesetzgebung zustimmen konnte.
+++ Änderung Bebauungsplan +++
Kenntnis genommen hat der Bauausschuss vom Planungskonzept für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 143 „Sondergebiet Sportstätten Vorwerk“ und der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes. Diese Konzepte sollen der weiteren Planung zugrunde gelegt werden. Ein Bebauungsplankonzept sieht vor, dass hier Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie aus Sonnenlicht sowie alle dafür erforderlichen Gebäude und bauliche Anlagen sowie Carportanlagen mit PV-Elementen auf den Dachflächen und Stellplätze zulässig sind. Auf dem ehemaligen Trainingsplatz sind nur Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie aus Sonnenlicht sowie alle dafür erforderlichen Gebäude und baulichen Anlagen zulässig.
+++ Anfragen +++
Nachgehakt wurde von Erwin Benker (CSU/FWS) hinsichtlich dem Fortschritt beim Breitbandausbau. Pötzsch antwortete, dass die Telekom witterungsbedingt in Verzug geraten sei. Ursprünglich sollte vertragsgemäß der Ausbau Ende Februar beendet sein. Die Stadt wird entsprechende Vertragsstrafen geltend machen. Aktuell arbeite die Telekom mit Hochdruck an der Fertigstellung.
selb-live.de – Michael Sporer