31.8.2016 – Das Gelände des seit Jahren brachliegenden Sportplatzes auf der Kappel war bereits mehrfach Bestandteil von verschiedenen Anfragen im Selber Stadtrat. Mit Schreiben vom 16. August 2016 wurde der Stadt Selb nun erneut ein Bauantrag übermittelt, der die Bebauung des Bereiches mit eingeschossigen
Doppelhäusern und zweigeschossigen Einzelhäusern vorsieht (siehe Entwurf – zum Vergrößern anklicken).
Aus städtebaulicher Sicht bietet sich die Umnutzung des Sportplatzgeländes zu einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) an. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Neubebauung des Gebietes zu schaffen, muss der seit 1973 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 140 „Kappel" entsprechend geändert werden. Dieser setzt für das Areal des Sportplatzes bisher eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz" fest. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für das Gebiet Grünfläche dar und muss im Parallelverfahren entsprechend geändert werden. Der vorliegende Entwurf des Investors wurde bereits im Vorfeld mit dem Stadtbauamt abgestimmt und basiert auf einem von der Verwaltung ausgearbeiteten Erschließungskonzept für das Gelände. Die Straßenhaupterschließung des Baugebietes soll hierbei durch eine Verbindungsspange zwischen Ludwig-Thoma-Weg und der Einfahrt zum Parkplatz an der Hofer Straße erfolgen. Das Konzept sieht hier überwiegend eine Bebauung mit Doppelhäusern vor. Weitere sechs Baugrundstücke mit einer zweigeschossigen Einzelhausbebauung können direkt über die Jean-Paul-Straße erschlossen werden. Insgesamt können so ca. 25 neue Wohneinheiten auf dem Gelände entstehen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Bauantrag gemäß Baugesetzbuch noch zurückzustellen, da die planungsrechtlichen Voraussetzungen derzeit noch nicht vorliegen. Eine Genehmigung der Bauvorhaben selbst ist erst bei Erreichung der Planreife des Bebauungsplanes möglich.
Der Ferienausschuss des Selber Stadtrats beschloss in seiner Sitzung am Mittwochabend die Einleitung der Bauleitplanverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich ehemaliger Sportplatz zwischen Hofer Straße und der Jean-Paul-Straße sowie der zugehörigen Flächennutzungsplanänderung. Weiter nahm das Gremium vom vorliegenden Bebauungskonzept des Investors Kenntnis und beschloss, dass dieses der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt werden soll. Der Bauantrag selbst wurde zurückgestellt.
Grundsätzlich sehen die Ausschussmitglieder die Planungen als sehr erfreulich an. Dies zum einen für den Verein FC Selb, der die Flächen unbedingt veräußern möchte. Zum anderen aber auch für das Wohngebiet Kappel. „Das wäre eine hervorragende Ergänzung und bei einer richtigen Umsetzung ein ganz großer Wurf“, meinte Dr. Klaus von Stetten (Aktive Bürger), dass diese Flächen auch umgehend mit beworben werden sollten. Bauamtsleiter Helmut Resch verwies ferner noch auf das gesetzlich vorgegebene Prozedere beim Bauleitplanverfahren, was einige Monate an Zeit benötigen wird. Auch erklärte er auf Nachfrage, dass Erschließungskosten selbstverständlich verrechnet werden müssen. Für die Prüfung der Bodenbeschaffenheit selbst sei der Investor zuständig.