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21.4.2016 – Am 30. April finden wieder vielerorts wieder die traditionellen Besenbrennen statt. In der Vergangenheit musste aber immer wieder festgestellt werden, dass die Haufen Materialien ent­halten, die als Abfall zu bezeichnen sind. „Das Verbrennen

dieser Materialien in freier Natur ist eine illegale Müllentsorgung, die Natur und Mensch mit Giftstoffen belastet. Die Brennmaterialien dürfen daher nur aus Reisig, Ästen, unbehandel­tem, unbeschichtetem, naturbelassenem Holz oder trockenen Ernterückständen wie Stroh und Heu bestehen. Papiere, Pappen, Dachpappe, Folien, Kunststofftei­le, Matratzen, Sperrmüll usw. gehören in die Papiertonne und/oder zum Wertstoff­hof“, teilt das Landratsamt Wunsiedel mit und gibt daher weitere wichtige Hinweise:

 

Bei der Wahl des Feuerplatzes ist Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Grundsätzlich verboten ist das Abbrennen von Feuern in Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und Geschützten Landschaftsbestandteilen. Auch gesetzlich geschützte Biotope und Lebensstätten dürfen nicht beeinträchtigt werden. Dazu ge­hören vor allem Gebüsche, Hecken, Feldgehölze, Hohlwege, Röhrichtbestände, Zwergstrauchheiden, Standorte mit Mager- und Trockenvegetation oder offenen Felsbildungen. Durch das Feuer dürfen auch keine Feldraine mit Altgrasbeständen entzündet werden, da diese Deckung und Nahrung für das Niederwild bieten.

Selbstverständlich darf Feuer nicht im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m davon entfacht werden. Wegen Rauch und Hitze ist außerdem auf ei­nen ausreichenden Sicherheitsabstand von mindestens 50 m zu Gebäuden und Bäumen zu achten.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Feuerstellen bei der Gemeinde bzw. in ge­meindefreien Gebieten, beim Landratsamt anzuzeigen sind. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können den Tatbestand einer Ord­nungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Einhaltung der Vorschriften wird verstärkt überwacht.

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