22.3.2019 – Selb. Ein Kleintransporter mit bulgarischer Zulassung geriet am Donnerstag (21. März) ins Visier einer gemeinsamen Streife der Grenz- und Bundespolizei. Gegen 11:30 Uhr kontrollierten die Fahnder am Selber Kreisel das aus Tschechien eingereiste Fahrzeug. Bei der Überprüfung der Insassen ergaben sich mehrere Straftaten, die im Anschluss durch die Landes- und Bundespolizei bearbeitet wurden.
So stellten die Beamten fest, dass zwei der im Fonds sitzenden moldauischen Staatsbürger nicht zu touristischen Zwecken nach Deutschland kamen, sondern zu einer illegalen Arbeitsaufnahme unterwegs waren. Da hierfür eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist, und somit das Reiserecht für touristische Zwecke entfällt, handelt es sich bei der Einreise um eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz. Gegen die 38 und 45 Jahre alten Männer wird wegen illegaler Arbeitsaufnahme und unerlaubter Einreise ermittelt.
Im Gepäck des Beifahrers befanden sich zwei totalgefälschte rumänische Ausweise, die auf andere Personen ausgestellt waren. Wegen Verschaffen falscher amtlicher Ausweise musste der 36 Jahre alte rumänische Staatsbürger im Rahmen des Strafverfahrens 400 Euro Sicherheitsleistung bezahlen.
Gegen den 32-jährigen moldauischen Fahrer wird wegen Einschleusen von Ausländern ermittelt. Nach der Sachbearbeitung erhielten er und die beiden anderen Moldauer eine Wiedereinreisesperre und wurden nach Tschechien zurückgeschoben.
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