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Polizei selb14.11.2025 – +++ Ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs +++

St 2179 / Selb-Wildenau. Am Donnerstagmorgen, gegen 07:30 Uhr, kontrollierten die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Selb auf der Staatsstraße 2179 bei Wildenau ein Fahrzeuggespann mit tschechischer Zulassung. Der 30-jährige tschechische Fahrer hätte für das von ihm geführte Fahrzeuggespann die Fahrerlaubnisklasse BE benötigt.

Da er jedoch lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B war, musste der Fahrer den Anhänger vor Ort abstellen. Nach erfolgter Anzeigenerstattung wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis konnte der Mann mit seinem Transporter die Fahrt fortsetzen.

 

+++ Ohne Führerschein am Steuer und Elektroschocker mitgeführt +++

St 2179 / Selb-Wildenau. Gegen 16:00 Uhr geriet außerdem ein BMW mit tschechischer Zulassung in das Visier der Selber Grenzpolizei. Zu Beginn der Kontrolle konnte der 34-jährige tschechische Fahrer jedoch keinen Führerschein vorzeigen. Wie sich im Rahmen der fahndungsmäßigen Überprüfung herausstellte, wurde dem Tschechen die Fahrerlaubnis entzogen und diese für ungültig erklärt. Infolgedessen wurde die Weiterfahrt unterbunden. Bei der weiteren Kontrolle konnte bei der Durchsuchung des 40-jährigen tschechischen Beifahrers ein Elektroschocker getarnt als Taschenlampe aufgefunden und beschlagnahmt werden. Die beiden Männer müssen sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis beziehungsweise wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz strafrechtlich verantworten. 

                                                                                                 

+++ Fahren ohne Fahrerlaubnis festgestellt +++

St 2179 / Selb-Wildenau. Am frühen Donnerstagabend, gegen 18:00 Uhr, erweckte schließlich ein Citroen aus dem Zulassungsbezirk Saalfeld die Aufmerksamkeit der Beamten der Grenzpolizeiinspektion Selb. Der 29-jährige französische Fahrer händigte den Beamten zu Beginn der Kontrolle seinen französischen Führerschein aus. Die weitere fahndungsmäßige Überprüfung ergab jedoch, dass dem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Folglich wurde der Mann wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Da der Beifahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, konnte die Weiterfahrt des Fahrzeugs durch diesen fortgesetzt werden.

 

selb-live.de – Presseinfo GPI Selb

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