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kita selb 102228.10.2022 – Eine große Rolle in der Stadt Selb spielt die Kinderbetreuung. Neue Kindertagesstätten werden gebaut, Übergangslösungen gefunden. Realisiert werden sollen zudem zusätzliche Kitas. So sieht in Sachen Kinderbetreuung der aktuelle Fahrplan der Stadt Selb im Detail aus >>>

Schon in der April-Sitzung hat sich der Selber Stadtrat mit der Thematik „Bedarf an Plätzen in Selber Kindertagesstätten bis zum Jahr 2025“ auseinandergesetzt. Hier wurden insgesamt 980 Betreuungsplätze in der Stadt Selb anerkannt. Nach neuesten Erkenntnissen und entsprechender Überarbeitung der Bedarfsplanung bezüglich des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder hat sich der bereits anerkannte Bedarf von 194 Plätzen für Schulkinder geändert. Aufgrund von detaillierten Jahrgangsauswertungen aus dem Einwohneramt, einer Elternbefragung sowie einer Empfehlung der Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen hinsichtlich der Berechnung liegt der aktuell geschätzte Bedarf bei 377 Plätzen für Schulkinder. Der daraus resultierende Gesamtbedarf an Betreuungsplätzen erhöht sich dadurch auf 1.163 Plätze. Die Differenz in Höhe von 183 Plätzen sollte deshalb nachträglich anerkannt werden.

Stadtkämmerer Heinrich Moser informierte: Aufgrund flexibler Regelungen in den Betriebserlaubnissen mehrerer Kindertageseinrichtungen kann das tatsächliche Verhältnis zwischen dem Bestand an Betreuungsplätzen gem. Betriebserlaubnis für Regelkinder sowie dem zusätzlich geschätzten Bedarf aufgrund des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung bis 2029 abweichen.

Die 138 Übergangsplätze in den Notgruppen müssen zeitnah in dauerhafte Plätze umgewandelt werden (Foto: Containerlösung bei der HWK). Hinzu kommt, dass durch verschiedene kita selb 1022Faktoren bis zum Jahr 2025 sowie durch den zusätzlich geschätzten Bedarf aufgrund des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung bis zum Jahr 2029 ein zusätzlich geschätzter Gesamtbedarf in Höhe von 227 Plätzen vorliegt. Betrachtet man die Übergangsplätze der Notgruppen und den zusätzlich geschätzten Gesamtbedarf, müssen somit 365 (138 + 227) dauerhafte Betreuungsplätze neu geschaffen werden. Hierfür gibt es bereits zwei konkrete Baumaßnahmen, um einen Teil des oben genannten Bedarfs an dauerhaften Betreuungsplätzen zu decken:

Anbau Nikolauskindergarten: Momentan gibt es im Nikolauskindergarten gemäß Betriebserlaubnis 50 Plätze für Regelkinder. Nach Fertigstellung des Anbaus stehen in der Einrichtung zusätzlich zwei Krippengruppen mit insgesamt 24 Plätzen zur Verfügung. Zu berücksichtigen ist, dass laut aktueller Betriebserlaubnis anstelle von jeweils zwei Regelkindern auch ein Krippenkind zwischen 2 und 2,5 Jahren aufgenommen werden kann. Aus diesem Grund kann es noch zu Abweichungen kommen. Bei diesem Projekt kam es auf Grund verschiedenster Faktoren (Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Rohstoffmangel, Finanzierungslücke) zu erheblichen Verzögerungen. Es konnten nunmehr in zwei Ausschreibungsblöcken die Gewerke Baumeisterarbeiten, Zimmererarbeiten, Fensterarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Trockenbau, Heizung-, Lüftung-, Sanitärarbeiten sowie Elektroarbeiten vergeben werden. Der Baubeginn war in der Kalenderwoche 36. Die restlichen Gewerke werden in einem weiteren Ausschreibungsblock zeitnah ausgeschrieben und vergeben. Eine Fertigstellung der Maßnahme ist für August 2023 vorgesehen. Dieser Termin kann nur eingehalten werden, wenn es zu keinen weiteren Verzögerungen (Rohstoffmangel, Entwicklung Corona-Krise etc.) kommt. 

Ersatzneubau AWO-Kindergarten: Im AWO-Kindergarten gibt es momentan 50 Plätze für Regelkinder (hierzu gehört eine Notgruppe mit 25 Kindern) und 12 Plätze für Krippenkinder (davon 2 vorübergehende Notplätze). Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus können die Notgruppe und die 2 vorübergehenden Notplätze aufgelöst werden. In der Einrichtung werden nach Auflösung noch zusätzlich 12 Plätze für Krippenkinder zur Verfügung stehen. Voraussichtlich kann mit dem Ersatzneubau im Frühjahr 2023 begonnen werden. Momentan befindet man sich in der Planungsphase. Ein Vorentwurf wird bis Mitte November 2022 erwartet und mit dem Landratsamt sowie dem Träger abgestimmt. Danach soll der Entwurf erstellt und dann zügig in eine Genehmigungsplanung überführt werden. Die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe schließen sich an und sind für Ende des Jahres vorgesehen. Erste Gespräche mit dem Träger (Arbeiterwohlfahrt Selb), insbesondere mit der neuen Einrichtungsleitung wurden bereits geführt.

 

Durch Abschluss der beiden Baumaßnahmen reduziert sich die Anzahl der neu zu schaffenden dauerhaften Betreuungsplätze von derzeit 365 (inkl. der aufzulösenden Notgruppen) auf 302.

 

Hierzu hat die Verwaltung folgenden Fahrplan erarbeitet:

Standort Jahnstadion

Es war ursprünglich vorgesehen, auf diesem bereits erworbenen Grundstück einen Neubau einer Kindertageseinrichtung zu errichten. Betrachtet man den noch zu deckenden Bedarf an dauerhaften Betreuungsplätzen bis 2025, ist dies der optimale Standort, da er durch seine zentrale Lage für einen Großteil der Eltern leicht erreichbar wäre und da durch die Größe des Grundstücks ein Kinderhaus mit mehreren Gruppen gebaut werden kann. Die Anzahl der Gruppen sollte sich auf 6 belaufen, die wie folgt aufgeteilt werden sollten: - 4 Gruppen für Regelkinder (insgesamt 100 Plätze) - 2 Gruppen für Krippenkinder (insgesamt 24 Plätze) Dadurch wären die oben aufgeführten neu zu schaffenden dauerhaften Betreuungsplätze für Regelkinder (94 Plätze) und für Krippenkinder (24 Plätze) vorhanden. Hierfür sollten im Haushaltsjahr 2023 die benötigen Mittel für die Planung eingeplant werden, damit rechtzeitig mit den Planungsarbeiten begonnen werden kann und so die Fertigstellung des Baus für das Jahr 2024 angestrebt werden kann.

 

Standorte für Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern

Das am 11. Oktober 2021 in Kraft getretene Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) sieht die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2026 vor. Dies bedeutet, dass alle Kinder, die 2026 eingeschult werden, grundsätzlich einen Anspruch auf ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot haben. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, sodass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Für die Berechnung des zusätzlich geschätzten Bedarfs an Plätzen für die Ganztagsbetreuung wurden die Jahrgänge derjenigen Kinder betrachtet, die ab dem Jahr 2026 den gesetzlichen Anspruch haben werden. Hierzu wurde eine Befragung der Eltern durchgeführt, deren Kinder voraussichtlich im Jahr 2026 eingeschult werden. Bei einer Teilnahmequote von 51,35 % der Eltern können sich 77,63 % der Befragten zum jetzigen Zeitpunkt vorstellen, die Möglichkeit der Ganztagsbetreuung für ihr Kind während der ersten Klasse zu nutzen. Daneben liegt der von der Fachaufsicht empfohlene Prozentsatz mit 82 % nur wenige Prozentpunkte über dem der durchgeführten Elternbefragung. Als Berechnungsgrundlage hat man sich für den Prozentsatz in Höhe von 82 % der Grundschulkinder entschieden.

Um den unter Berücksichtigung des GaFöGs neu ermittelten Bedarf an Betreuungsplätzen für Grundschuldkinder zu decken, wären folgende Standorte denkbar:

 

Standort Obere Bergstraße - Platz der ehemaligen Brauerei

Der Bereich der ehemaligen Brauerei in der Oberen Bergstraße 12 wäre aufgrund der geringen Entfernung ein idealer Standort für einen Neubau in Bezug auf die Ganztagsbetreuung der Kinder der Luitpoldschule. Durch die Ampelanlage auf dem kurzen Weg ist ein sicheres Ankommen der Schüler gewährleistet. Das Grundstück sowie das Gebäude befinden sich noch nicht im Eigentum der Stadt Selb. Das Gebäude müsste nach dem Kauf abgerissen werden, damit hier eine Kindertagesstätte entstehen kann. Die Maßnahme könnte im Rahmen des Architektenwettbewerbs EUROPAN durchgeführt werden, da dieser Bereich hierfür vorgesehen ist. Nach Umsetzung dieser Maßnahme und unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Plätze sollten 157 Plätze für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern im Bereich der Luitpoldschule zur Verfügung stehen. Hierfür sind schon im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 Mittel für den Grunderwerb vorgesehen.

 

Standort Hanns-Braun-Straße

Die Stadt Selb hat das Vorkaufsrecht für die Hanns-Braun-Straße 1, 3 und 5 wahrgenommen. Der Kaufvertrag hierzu wurde schon abgeschlossen, die Eigentumsumschreibung wird jedoch noch erfolgen. Aktuell sind die Gebäude mit den Hausnummern 1 und 3 noch bewohnt, wohingegen die Hausnummer 5 bereits leer steht. Die Gebäude könnten abgerissen werden, um auf dieser Fläche eine Kindertageseinrichtung in Form eines Kinderhorts zu bauen. Der Standort wäre bezüglich der Nähe zum Schulzentrum bestens für Schulkinder der Dr.-Franz-Bogner-Grundschule geeignet. Im Bereich der Dr.-Franz-Bogner-Grundschule sollten unter Berücksichtigung des jeweiligen Schulsprengels 150 Plätze für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern vorhanden sein. Der Kinderhort sollte deshalb 3 Hortgruppen (insgesamt 75 Plätze) haben. Auch hierfür ist bereits im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 ein erster Teilbetrag eingeplant.

 

Der Stadtrat stimmte nach den ausführlichen Informationen durch die Stadtkämmerei zu, die 183 zusätzliche Plätze für Schulkinder nach Art. 7 BayKiBiG als bedarfsnotwendig anerkennen. Zusammen mit dem bereits anerkannten Bedarf ist somit ein Gesamtbedarf von 1.163 Betreuungsplätzen anerkannt. Auch dem Fahrplan unter Berücksichtigung der angegebenen Standorte im Bereich Kindertagesstätten, sowie der Einplanung der hierfür notwendigen Haushaltmittel wurde zugestimmt.

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