Anzeige

Werner mit Hund 00217.12.2025 – Kurz vor Weihnachten wächst bei vielen Menschen der Wunsch nach einem tierischen Familienmitglied. Niedliche Hunde- oder Katzenwelpen aus dem Ausland wirken oft wie ein gerettetes Leben. Doch was gut gemeint ist, endet für die Tiere und ihre neuen Besitzerinnen und Besitzer häufig in Leid, hohen Kosten und rechtlichen Problemen. Darauf weist das Veterinäramt im Landratsamt hin.

Immer wieder werden an den Grenzen oder bei Tierarztbesuchen Hund- und Katzenwelpen entdeckt, die viel zu jung, ungeimpft und ohne gültige Papiere nach Deutschland gebracht wurden. Viele dieser Tiere sind erst fünf oder sechs Wochen alt – eigentlich müssten sie mindestens acht Wochen, optimalerweise 12 Wochen, bei ihrer Mutter bleiben. Für eine legale Einreise nach Deutschland sind sie in diesem Alter noch nicht einmal annähernd bereit. Für wichtige Impfungen sind sie zudem in diesem Alter noch zu jung. Tiere, die nach Deutschland gebracht werden, müssen mindestens 15 Wochen alt sein – und einen EU-Heimtierausweis besitzen, nur dann ist eine Einfuhr legal.

Was passiert trotzdem häufig? Welpen werden ungesichert im Auto, Reisebus oder Zug transportiert, teilweise auf dem Schoß. Spätestens beim Tierarzt fällt auf: keine Impfung, kein Pass, kein Schutz. Die Folge ist eine behördlich angeordnete Quarantäne – zum Schutz von Mensch und Tier. Diese Quarantäne dauert mehrere Wochen, manchmal sogar Monate. Muss das Tier im Tierheim untergebracht werden, trägt der Halter die Kosten. Diese können schnell in den vierstelligen Bereich gehen. Zusätzlich drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro, da das Verbringen der Tiere ohne die vorgeschriebenen Voraussetzungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Noch schwerer wiegt jedoch, dass Menschen, die eigentlich gutes Bewirken wollen, ungewollt den illegalen Welpenhandel unterstützen. Der Appell der Veterinäre zur Weihnachtszeit Werner mit Hund 002und natürlich auch für das restliche Jahr ist deutlich: Bitte verschenken Sie keine Tiere. Und schon gar keine spontan gekauften Welpen aus dem Ausland. Ein Tier ist kein Geschenk, sondern eine langfristige Verantwortung – für viele Jahre. Wer sich dennoch ein Haustier wünscht, findet im Tierheim oder bei seriösen Züchtern verantwortungsvoll betreute Tiere, die gesund sind und gut vorbereitet in ihr neues Zuhause starten können. Das ist echter Tierschutz – und ein Gewinn für Mensch und Tier.

 

Welpen aus dem Ausland – das sollten man wissen

Einreise nach Deutschland – nur mit diesen Voraussetzungen erlaubt: Mindestalter des Tieres: 15 Wochen, Tollwutschutzimpfung (erst ab 12 Wochen möglich), 21 Tage Wartezeit nach der Impfung, EU-Heimtierausweis/Pass, Kennzeichnung des Tieres (Chip).

Was passiert bei Verstößen: Anordnung einer Quarantäne bis zum ausreichenden Impfschutz, Quarantäne kann mehrere Wochen bis Monate dauern.

Kosten für Halterinnen und Halter: Durch die behördlich angeordnete Unterbringung entstehen erhebliche Folgekosten. Ebenso für notwendige tierärztliche Maßnahmen, die Kennzeichnung der Tiere oder durch die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises.

Rechtliche Folgen: Illegales Verbringen von Welpen ist eine Ordnungswidrigkeit, Bußgelder bis zu 30.000 € möglich.

selb-live.de – Presseinfo Landratsamt Wunsiedel

FacebookXingTwitterLinkedIn