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18.4.2025 – Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue Regeln für Passfotos in Deutschland. Auch die Ausländerbehörden dürfen dann nur noch digitale Fotos annehmen – zum Beispiel für Anträge auf Aufenthaltstitel (eAT) oder Reiseausweise. Ausgedruckte Fotos sind nicht mehr erlaubt. Weiter informiert das Landratsamt Wunsiedel:

 

Mit dieser neuen Regel möchte der Gesetzgeber die Sicherheit und Qualität der Fotos verbessern. Außerdem soll verhindert werden, dass mitgebrachte Fotos nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und deshalb neu gemacht werden müssen.

 

So funktioniert das neue Verfahren:

Die erforderlichen Lichtbilder können zukünftig durch einen zertifizierten Dienstleister, beispielsweise Fotografen oder auch teilnehmende Drogeriemärkte, erstellt werden. Die Lichtbilder werden über eine gesicherte Cloud-Plattform direkt an die zuständigen Behörden übermittelt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten nach der Bildaufnahme einen QR- bzw. Barcode, den sie dem Ausländeramt ausgedruckt zusammen mit Ihrem Antrag oder bei Ihrer Vorsprache vorlegen müssen. Das Ausländeramt kann dann das Foto aus einer Cloud abrufen und direkt in die Anwendung übertragen.

Im Ausländeramt selbst gibt es keine Möglichkeit, Bilder zu machen. Digitale Lichtbilder, die nicht von zertifizierten Stellen aufgenommen wurden (auch private Bilddateien) dürfen nicht akzeptiert werden.

Ausnahme: Diese Regel gilt nicht für Menschen mit einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung. Für diese Personengruppen ändert sich nichts.

selb-live.de – Presseinfo Landratsamt Wunsiedel

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