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langer teich selb4.6.2020 – Und wieder kommt ein Stück Lebensqualität nach Selb zurück. Das Waldbad Langer Teich öffnet ab Montag, den 8. Juni, seine Tore. Es darf wieder geplantscht und in der Sonne gebadet werden und auch der Kioskbetrieb wurde wieder aufgenommen. Hierfür gilt es jedoch einige Regeln zu beachten, um das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu begrenzen:

 

Bei dem Langen Teich handelt es sich um ein Naturbad. Das Wasser enthält somit kein Desinfektionsmittel, sodass generell ein gewisses Infektionsrisiko mit Mikroorganismen besteht.

 

Verhaltensregeln für die Gäste des Langen Teichs (Lago):

 

Das Betreten des Geländes bei einer Corona-Erkrankung oder typischen Krankheitssymptomen (Husten oder Fieber) oder Kontakt mit einem Infizierten in den letzten 14 Tagen ist untersagt.

 

Halten Sie unbedingt den geforderten Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ein.

 

Wir bitten Sie um Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen (kein Händeschütteln, Niesen in die Armbeuge).

 

Der Ein- und Ausgang des Bades sind voneinander räumlich getrennt – beide Tore werden geöffnet und dementsprechend gekennzeichnet.

 

Das Bad ist lediglich während der täglichen Öffnungszeiten von 9 – 20 Uhr zu besuchen. Den Anweisungen der städtischen Mitarbeiter bzw. den zur Aufsicht bestimmten Personen ist Folge zu leisten. Besucher, die sich nicht an die Anweisungen halten, können des Bades verwiesen werden.

 

 

Schwimmbereich: Die Anzahl an gleichzeitig badenden Personen wird auf 1 Person pro 20 qm Wasserfläche beschränkt.

Der Kleinkinderbereich ist nur mit elterlicher Aufsicht zu betreten.

 

Attraktionen (z.B.: Sprunganlage, Rutsche): Das Betreten der Attraktionen ist nur durch eine Person gestattet.

 

Liegebereich: Die Begrenzung der Gästezahlen je Liegebereich ist auf 1 Person je 20 qm Liegefläche zu beschränken und wird durch regelmäßige Kontrolle des Mindestabstandes überwacht.

 

Das gemeinsame Verweilen ohne Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m ist nur Personen gestattet, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung gemäß der jeweils aktuellen Rechtslage nicht gilt.

 

Sollten die Mindestabstände zwischen den Gästen wegen des hohen Besucheraufkommens nicht mehr gewährleistet werden können, kann das Betreten der Anlage von den städtischen Mitarbeitern bzw. von den zur Aufsicht bestimmten Personen untersagt werden.

 

Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines für die Betreuung zuständigen Erwachsenen die öffentliche Einrichtung nutzen.

 

Spielplatzbereich: Der Zutritt ist nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Die Eltern sollten auf einen entsprechenden Abstand zwischen den Kindern sowie zu anderen Erwachsenen achten.

 

In den Toilettenanlagen gilt eine Maskenpflicht.

 

Die Sammelumkleidekabinen und Duschen in geschlossenen Räumlichkeiten bleiben geschlossen.

 

Der Sportbereich (Volleyballplatz, Tischtennis, usw.) bleibt geschlossen.

 

Es ist eine tägliche Reinigung der Einrichtung vorzunehmen. Dabei sind die Türklinken und die Handläufe täglich mit Desinfektionsspray zu reinigen. Die Toilettenanlage wird mehrfach täglich gereinigt und desinfiziert.

 

Menschenansammlungen sind zu vermeiden.

 

Um eine Kontaktpersonermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angabe von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine Übermittelung dieser Information darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anordnung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Sportanlagennutzer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

 

Stand: 04.06.2020

 

Die Stadt Selb bittet um Verständnis und Einhaltung der Regeln.

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