19.9.2018 – Nutzungsänderungen zu Spielhallen, Neubauten, Bebauungsplanänderung… Der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…
+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++
Im Vorfeld der Sitzung wurde von der Bauaufsicht der Stadt Selb der Anbau einer Terrasse an ein bestehendes Wohnhaus in der Bahnhofstraße 12 in Selb-Plößberg auf dem Büroweg genehmigt.
+++ Garagenanbau an ein bestehendes Gebäude +++
Eine Baugenehmigung kann für das Vorhaben, an das bestehende Gebäude in Mittelweißenbach 41 Garage mit Flachdach zu errichten, in Aussicht gestellt werden.
Die Garage soll an der vorderen Grundstücksgrenze errichtet werden. Sie überschreitet dabei die vordere Baugrenze im Mittel etwa um 2,30m. Aus städtebaulicher Sicht ist es insbesondere wegen der örtlichen Situation (z.B. vorhandene Stützmauer, Gelände) und der Lage im eingeschränkten Gewerbegebiet noch vertretbar, die Garage an geplanter Stelle zuzulassen.
+++ Anbau eines Doppelcarports +++
Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Ulmenweg 15 die Errichtung eines Doppelcarports mit Flachdach an das bestehende Wohngebäude. Abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Dachform und der Dachneigung soll der Doppelcarport mit Abstellraum und Überdachung des Kellerabganges mit einem Flachdach ausgeführt werden. Die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Damit sind jeweils die Voraussetzungen für eine Befreiung gegeben. Eine Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt.
+++ Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport +++
Als planungsrechtlich zulässig wird das Vorhaben, auf dem auf dem Grundstück Fl.-Nr. 909, Gmk. Selb (Nähe Kastanienweg) in Selb ein Einfamilienwohnhaus mit einem Doppelcarport mit Flachdach zu errichten, bewertet.
Der Bebauungsplan setzt hier unter anderem hinsichtlich des Daches beim Hauptgebäude fest, dass dieses als Sattel- oder Pultdach, mit einer Dachneigung von 30°- 38° ausgeführt werden soll. Bei Garagen und Anbauten kann die Dachneigung sogar auf 10° reduziert werden. Abweichend von diesen Festsetzungen sind beim Hauptgebäude ein Walmdach mit 20° Dachneigung und der Carport mit Flachdach geplant.
Die genannten Abweichungen sind jedoch städtebaulich vertretbar, zumal im Gebiet bereits mehrfach entsprechende Befreiungen gewährt wurden. Die Voraussetzungen für eine Befreiung sind gegeben. Die weiteren Festsetzungen zur Einfriedung, den Außenanlagen und zur Freiflächengestaltung sind zu gegebener Zeit zu beachten.
+++ Neubau eines Einfamilienwohnhauses +++
Durch den Bauausschuss genehmigt wurde das Vorhaben, auf dem Grundstück in der Lorenz-Hutschenreuther-Straße 71 ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Hinsichtlich Abweichungen bei Oberkante Fertigfußboden (OKFFB) wird eine Befreiung erteilt. Im vorliegenden Fall liegt die OKFFB aber bis zu 53 cm über der Oberkante des natürlichen Geländes.
Weiter ist sicherzustellen, dass die Anbindung an die öffentliche Straße auch dauerhaft funktionsfähig ist. Hierzu sind gewisse Ausbau- bzw. Herstellungsmaßnahmen erforderlich, ebenso ist der dauerhafte Unterhalt und die Räumung im Winter sicherzustellen. Die Sicherstellung der Erschließung des Baugrundstückes kann mittels einer Erschließungsvereinbarung zwischen dem Bauherrn und der Stadt Selb herbeigeführt werden.
+++ Änderung des Bebauungsplanes Nr. 142 für das Areal des Sportplatzes an der Jahnstraße +++
Der Stadtrat hat in seiner Mai-Sitzung vom Entwurf für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 142 für das Areal des Sportplatzes an der Jahnstraße Kenntnis genommen, diesen gebilligt und die Offenlegung nach Baugesetzbuch bzw. die Beteiligung der Behörden auf Grundlage der Planung beschlossen.
Der Bauausschuss nahm nun vom Ergebnis der Behördenbeteiligung und vom Ergebnis der Bürgerbeteiligung Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, entsprechenden Behandlungsempfehlungen zuzustimmen und die Beschlussempfehlung zum Einzelbeschluss des Stadtrats zu erheben.
+++ Nutzungsänderung des Bahnhofsgebäudes zu einer Spielhalle +++
Durch die Mitglieder des Bauausschuss wurde eine geplante Nutzungsänderung des Bahnhofsgebäudes zu einer Spielhalle mit zwölf Spielgeräten gemäß Baugesetzbuch als planungsrechtlich nicht zulässig bewertet und folglich abgelehnt.
Nach der SpielVO (Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit) darf je 12m² Grundfläche maximal ein Spielgerät aufgestellt werden. Damit liegt die Grundfläche bei mindestens 144m². In der Vergangenheit hat sich in der Rechtsprechung ein Schwellenwert von 100m² herausgebildet, ab dem die Annahme einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte berechtigt ist.
Nicht verkannt wurde bei der Beurteilung des Vorhabens, dass das Flächenkriterium für sich alleine genommen nicht ausreichend ist für eine Einstufung als kerngebietstypische Vergnügungsstätte. Mit der Anzahl der Spielgeräte und der damit verbundenen Anzahl der Besucherplätze, wovon letztlich das Störpotential der Einrichtung abhängt, wurde die Spielhalle aus planungsrechtlicher Sicht aber eindeutig als kerngebietstypisch und damit nicht als genehmigungsfähig beurteilt.
+++ Nutzungsänderung einer Ausstellungsfläche zur Spielhalle +++
Unter der Bedingung der positiven bauordnungs-rechtlichen Prüfung durch die Verwaltung wurde der Nutzungsänderung einer Ausstellungsfläche zur Spielhalle in der Weißenbacher Straße 41 zugestimmt.
Der Bebauungsplan setzt für das Areal ein Mischgebiet fest. Hier sind in den überwiegend gewerblich geprägten Teilen eines Mischgebiets nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätten allgemein zulässig. Aus planungsrechtlicher Sicht ist das Vorhaben mit geplanter Nutzfläche von 97,34m² als zulässig zu beurteilen. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das beantragte Vorhaben keine Bedenken, da bereits eine Abstandsflächenübernahme auf dem westlichen Nachbargrundstück FL.-Nr.: 1267, Gemarkung Selb besteht.
„Glücklich sind wir natürlich nicht darüber und haben in der Vergangenheit auch schon viele solche Anfragen ablehnen können. Wir haben auch hier alles auf seine Rechtmäßigkeit geprüft. Ablehnen dürfen wir nicht“, kommentierte Oberbürgermeister Pötzsch. Erwin Benker (CSU/FWS) stimmte dennoch dagegen.
+++ Nutzungsänderung einer Garage in einen Lager- und Ausstellungsraum +++
Die Antragstellerin plant im Anwesen Fichtenweg 27 die Nutzungsänderung der Garage in einen Lager- und Ausstellungsraum für Online-Handel. Im vorliegenden Fall entspricht die maßgebliche Umgebung einem allgemeinen Wohngebiet. Nach der Beschreibung der angedachten Nutzung handelt es sich hierbei um einen nicht störenden Gewerbebetrieb, der ausnahmsweise zugelassen werden kann. Der Empfehlung stimmte der Bauausschuss zu.
+++ Anfrage zum Erlass einer Außenbereichssatzung in der Sommermühle +++
Der Bauausschuss befasste sich in seiner Juni-Sitzung mit einer Voranfrage zur Errichtung eines Bungalows mit Flachdach in der Sommermühle auf Fl.Nr. 2323/2 der Gemarkung Selb. Dabei musste das Vorhaben aus planungsrechtlichen Gründen (Verfestigung einer Splittersiedlung und Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes und evtl. mögliche unwirtschaftliche Aufwendungen für Anlagen der Ver- und Entsorgung bzw. die Sicherheit) abgelehnt werden. Zudem wurde vom Bauausschuss befürwortet, dass Oberbürgermeister Pötzsch mit den Antragstellern spricht, um eine Einigung im Zusammenhang mit einer Genehmigung zu erzielen.
Nun stellten die Antragsteller eine Anfrage zur Erstellung einer Außenbereichssatzung in der Sommermühle. Nach dem Gespräch mit dem Oberbürgermeister bitte man um die Prüfung einer Außenbereichssatzung in der Sommermühle. Der Bau einer Dreikammergrube und eine von der Bauvoranfrage abweichende Dachform (Flachdach) stelle für sie kein Problem dar.
Eine Außenbereichssatzung kann für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, von der Gemeinde erlassen werden. Darin kann bestimmt werden, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung des Flächennutzungsplanes über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- oder Gewerbebetrieben dienen. Voraussetzung für die Aufstellung der Satzung ist u.a., dass sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist.
Das Gebiet ist nicht an das Abwassernetz der AWS angebunden. Nach Auskunft der AWS wäre dies auch unwirtschaftlich. Bei weiteren Vorhaben können gegenwärtig unwirtschaftliche Aufwendungen für z.B. Anlagen der Ver- und Entsorgung bzw. für die Sicherheit (Löschwasser) nicht ausgeschlossen werden. Aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht widerspricht im vorliegenden Fall eine Außenbereichssatzung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, zumal dadurch auch kaum weitere Baumöglichkeiten geschaffen werden können.
Dennoch, und so soll das als Signal an die Antragsteller verstanden werden, werde man sich weiter mit der Thematik befassen. So wird in den nächsten Wochen geprüft, wie dieses Gebiet im Rahmen einer Außenbereichssatzung aussehen könnte und wie viele Baugrundstücke dabei in Betracht kämen, ohne dass eine Kanalisation notwendig wäre. In seiner November-Sitzung will der Ausschuss erneut beraten.
+++ Anfragen +++
Ramona Jülke-Miedl (Aktive Bürger Selb) fragte nach, ob eine Asphaltierung auf der Rad- und Fußwegverbindung nach Vielitz angedacht ist. Bauamtsleiter Helmut Resch erklärte, dass dies hier nicht vollumfänglich geplant sei. Lediglich Ausbesserungsarbeiten seien möglich.
Willy Neupert (CSU/FWS) lobte die Instandsetzungsmaßnahmen auf der Ortsverbindungsstraße zwischen Spielberg und Steinselb. Auf die Frage hinsichtlich Fördermöglichkeiten für weitere Sanierungsmaßnahmen von Ortsverbindungsstraßen wurde ihm mitgeteilt, dass die Stadt Selb diese vollumfänglich ausschöpfe. Über den Bauhof habe man zudem alle Verbindungen im Blick. Schritt für Schritt werden notwendige Arbeiten durchgeführt. Auch im Haushaltsplan spiele der Unterhalt dieser Verbindungen eine Rolle. Die Brückenprüfung nehme man laut Oberbürgermeister Pötzsch ebenso sehr ernst.
Erwin Benker (CSU/FWS) wollte den aktuellen Sachstand zum Kindergartenneubau in Erkersreuth wissen. Ihm wurde erklärt, dass man sich derzeit in der Vorbereitungsphase befinde, dies stets auch in enger Abstimmung mit dem zukünftigen Träger.
Thomas Rohstock (Ortssprecher Silberbach) fragte zur geplanten Radwegeverbindung Selb-Silberbach nach. Oberbürgermeister Pötzsch schilderte, dass derzeit Gespräche hinsichtlich notwendigem Grunderwerb liefen. Der Staatliche Bauamt als Bauherr möchte den Radweg im Jahr 2019 umsetzen.