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rathausschild28.4.2016 – Der Selber Stadtrat hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

 

+++ Mondsichelnacht auf dem Goldberg +++

Nach den Erfolgen in den beiden Vorjahren beabsichtigt der Verein „Selber Jungbrunnen e.V.“ auch heuer, genauer gesagt am Samstag, den 20. August 2016 ab 17:00 Uhr bis zum 21. August 2016 01:00 Uhr, zum dritten Mal die „Selber Mondsichelnacht“ auf dem Goldberg zu veranstalten. Gegen das bewährte Konzept der grenzüberschreitenden Kooperation, weshalb erneut Gäste auch aus Tschechien erwartet werden, hat der Stadtrat keine Einwände. Dies unter der Voraussetzung, dass der Veranstalter für ausreichend Security-Personal, Parkmöglichkeiten und für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes allein Sorge zu tragen hat. Die Vorlage einer ausreichenden Veranstalterhaftpflichtversicherungspolice wird dem Veranstalter abverlangt.

Auftreten werden Musiker aus Selb und der Region. Der Eintritt soll frei bleiben, um einen Besuch des Open-Air-Konzerts auch den schwächer gestellten Bürgern zu ermöglichen. Die Veranstalter rechnen mit 300 bis 500 Zuhörern aller Altersklassen. Im Sinne der Integration werden explizit die Asylbewerber zur Veranstaltung mit eingeladen. Es ist beabsichtigt, neben alkoholfreien auch alkoholhaltige Getränke, lediglich Bier und Radler, anzubieten.

 

+++ Bauliche Maßnahmen Eissporthalle +++

In seiner Sitzung am 30. September 2015 hat der Stadtrat der Stadt Selb die Durchführung der baulichen Maßnahmen zu Verbesserung der Sicherheit sowie der Kabinensituation in der Eissporthalle, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, beschlossen. Diese Maßnahmen sollen nun umgesetzt werden. Eine allgemeine Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde für die Kreditaufnahme zur Durchführung der gesamten Maßnahme liegt noch nicht vor. Das Landratsamt Wunsiedel hat jedoch in Aussicht gestellt, nach Vorliegen der einzelnen Ausschreibungsergebnisse, die jeweilige Genehmigung hierfür kurzfristig zu erteilen. Um nach der Genehmigung schnellstmöglich die Aufträge erteilen zu können, hat der Stadtrat Oberbürgermeister Uli Pötzsch zur Durchführung weiterer vergaberechtlicher Schritte sowie zur Auftragsvergabe nach Vorliegen der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde ermächtigt. Die Mittel selbst sind im Haushaltsentwurf 2016 vorgesehen. Bereits genehmigt und aktuell baulich umgesetzt werden die Errichtung einer behindertengerechten Toilettenanlage unterhalb der Behindertentribüne sowie eine Toilettenanlage im Außenbereich des Stadions.

 

+++ Nachbewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwen   dungen für das Jahr 2015 +++

Insgesamt 1.504.344 € an über- und außerplanmäßigen Aufwendungen lagen in mehreren Anträgen für den Haushalt 2015 vor. Darin enthalten waren auch Mehraufwendungen für internen Leistungsbezug (Fuhrlöhne) in Höhe von 154.717 €. Da das Rechnungsjahr 2015 abgeschlossen ist, erübrigt sich die Angabe des jeweiligen Deckungsvermerks. Es erfolgt eine Deckung im Rahmen des Jahresabschlusses durch Mehrerträge bzw. Einsparungen bei den Aufwendungen. Dem stimmte der Stadtrat zu.

 

+++ Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Selb: Fortschreibung 2016 +++

Die Stadt Selb hatte gegen Ende des Jahres 2010 eine Bedarfszuweisung für das Jahr 2009 in Höhe von 410.000 € erhalten. Die Bewilligung erfolgte damals mit der Auflage, dass die Stadt im Benehmen mit dem Landratsamt Wunsiedel ein Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel erarbeitet, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen. Der Stadtrat der Stadt Selb hatte in seiner Sitzung am 27.10.2011 einen Katalog mit 17 Maßnahmen festgelegt, die zum Zweck der Konsolidierung des Haushalts umgesetzt werden sollten. In seiner Sitzung am 25.04.2013 hatte der Stadtrat dann weitere 14 Maßnahmen in das ursprüngliche Konzept aufgenommen. Das Haushaltskonsolidierungskonzept wurde später nochmals komplett umgearbeitet und an den 10-Punkte-Prüfkatalog des Ministeriums „Anforderungen an das zu erstellende Haushaltskonsolidierungskonzept“ angepasst. Die Neukonzeption wurde im Dezember 2013 eingereicht.

Seitens der Regierung von Oberfranken wurde der Stadt Selb auf ihren Bedarfszuweisungsantrag 2015 eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 1.800.000 € bewilligt. Die Bewilligung erfolgte mit der Auflage, dass die Stadt bis spätestens Ende März 2016 im Benehmen mit den Landratsamt Wunsiedel und in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken das vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel fortschreibt und umsetzt, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen. Das Haushaltskonsolidierungskonzept wurde als Fassung „Fortschreibung 2016“ fristgerecht erstellt und beim Landratsamt eingereicht. Der Stadtrat hat das Haushaltskonsolidierungskonzept der Großen Kreisstadt Selb - „Fortschreibung 2016“ gebilligt und dessen Umsetzung beschlossen.

 

+++ Bauvoranfrage zur Umnutzung der Einrichtungen des Reitvereins Selb +++

Dem Bauausschuss lag in seiner März-Sitzung eine Anfrage des Reitvereins Selb e.V. vor. Danach soll die Reitanlage künftig als Betrieb für Pferdezucht, Pferdehaltung und Ausbildung von Reiter und Pferd umgenutzt werden. Hierzu die Errichtung einer mobilen Elektro-Koppelanlage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 2872 und 2873 sowie auf Fl. Nr. 2831 entlang der Ortsstraße und im nordöstlichen Grundstücksteil sowie die Erneuerung des bestehenden Dressurplatzes zum Allwetterplatz, wo ganzjährig maximal sechs Pferde gleichzeitig in der Zeit von 7–21 Uhr trainiert und longiert werden können, geplant. Auch eine Erneuerung der mobilen Koppelanlage Waldkoppel ist angedacht. Geplant ist außerdem die Hallenerweiterung um 20x20 Meter und die Stallerweiterung um zehn Pferde, so dass dann eine Aufnahmekapazität von 42 Pferden bestünde. Unverändert bleibt die Nutzung des Springplatzes wie bisher, also von April bis Oktober, 7-21 Uhr, mit maximal fünf Pferden gleichzeitig. Ebenso wird die Reiterstube wie bisher als Treffpunkt für Reiter und Angehörige sowie für Vereinsveranstaltungen täglich bis 21 Uhr, an sowie drei bis vier Tagen pro Monat bis 24 Uhr genutzt. Wie bisher sollen an zwei Wochenenden pro Jahr Reitsportveranstaltungen stattfinden, die freitags von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags / sonntags jeweils von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr dauern.

Die betroffenen Grundstücke liegen im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan sind die Fl. Nr. 2831/1 und der südliche Teil der Fl. Nr. 2831 als Grünfläche mit Zweckbestimmung Reitverein dargestellt, während die Fl. Nrn. 2872 und 2873 sowie die nördliche Teilfläche der Fl. Nr. 2831 als Fläche für die Landwirtschaft mit besonderer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild ausgewiesen sind. Bei der beabsichtigten Nutzung handelt es sich im planungsrechtlichen Sinn um einen Gewerbebetrieb. Eine Privilegierung des Vorhabens nach Baugesetzbuch scheidet daher aus. Im Einzelfall können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Hier liegt aber bereits eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht oder wenn es schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann. Im vorliegenden Fall ist die Darstellung des Flächennutzungsplanes nach wie vor zutreffend. Ferner können sich Immissionen auf das benachbarte allgemeine Wohngebiet auswirken. Damit sind zum jetzigen Zeitpunkt öffentliche Belange beeinträchtigt, so dass das Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2 BauGB zulässig ist. Letztlich können die Voraussetzungen für eine Genehmigung der Nutzungsänderung nur über einen Bebauungsplan geschaffen werden, da nicht zuletzt wegen des angrenzenden allgemeinen Wohngebiets die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nur über einen Bebauungsplan sichergestellt werden kann. Nachdem der wirksame Flächennutzungsplan für das Plangebiet „Fläche für die Landwirtschaft“ darstellt und Bebauungspläne nach § 8 Abs. 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wäre der Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes (Parallelverfahren) analog zu den Festsetzungen zu ändern.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung dem Stadtrat die Einleitung der Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen. Seitens der Verwaltung wurde zwischenzeitlich das vorliegende Bebauungsplankonzept ausgearbeitet. Dabei hat es sich gezeigt, dass eine Erweiterung des Stalles und der Reithalle in südwestlicher Richtung wegen einer dort verlaufenden Gasleitung und wegen des erforderlichen Immissionsschutzabstandes zur geplanten Wohnbebauung (ca. 60 m) nicht möglich ist. In Abstimmung mit dem Verein wurde daher die Erweiterung in nordostwärtiger Richtung vorgesehen. Das Plankonzept sieht insgesamt die Festsetzung eines Sondergebiets mit Zweckbestimmung Pferdehaltung vor. Die genaue Definition der zulässigen Nutzungen ergibt sich aus den weiteren Festsetzungen. Aus Immissionsschutzgründen wird die Zwischenlagerung von Dung auf den Flächen für mobile Koppelanlagen, die an Wohngebiete angrenzen, ausgeschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes gliedert sich in zwei Gebiete. Analog zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes sieht das Konzept für die Änderung des Flächennutzungsplanes eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Pferdehaltung vor.

Der Stadtrat hat die Einleitung von Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 216 für das Gebiet des Reitvereins Selb südostwärts von Stopfersfurth und für die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2016/3 beschlossen und vom vorliegenden Konzept für die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 216 für das Gebiet des Reitvereins Selb südostwärts von Stopfersfurth sowie vom Konzept für die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2016/3, jeweils in der Fassung vom 27.04.2016, Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass diese Konzepte der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt werden sollen.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Christine Hippmann (CSU/FWS) fragte an, ob es Auflagen für das französische Partnerschaftskomitee gibt, um sich mit französischen Lebensmitteln am Weihnachtsmarkt zu präsentieren. Das Ordnungsamt teilt hierzu mit, dass einer Teilnahme des französischen Partnerschaftskomitees mit französischen Lebensmitteln am Weihnachtsmarkt, nichts entgegensteht.

 

Rudolf Kirschneck (SPD) bat in der März-Stadtratssitzung um Information, ob durch rechtzeitige Anmeldung von denkmalpflegerischen Maßnahmen beim Bayerischen Landesamt eine höhere Bezuschussung für den Landkreis Wunsiedel erreicht werden könnte. Auf die Gewährung der Zuwendungen besteht laut Auskunft des Bauamts kein Rechtsanspruch, denn es handelt sich dabei um freiwillige Leistungen des Freistaates Bayern im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Entscheidung über die Verteilung der dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege jährlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Prüfungskriterien sind dabei u.a. die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben, die Dringlichkeit des Einzelfalls, die Finanzkraft des Eigentümers, vor allem aber die Zahl der vorliegenden Anträge und die Höhe der bereit stehenden Haushaltsmittel.

 

+++ Bekanntgaben / Anfragen +++

Die Entscheidung bzgl. der Polizei in Selb wurde auch im Stadtrat noch einmal angesprochen. Oberbürgermeister Uli Pötzsch klärte das Gremium über den aktuellen Sachverhalt auf. Dabei wiederholte er noch einmal seine Worte, die er zuvor via selb-live.de kommuniziert hatte (siehe Bericht hier). Reihum machte man sich keinerlei Vorwürfe, lobte noch einmal die gute Zusammenarbeit im Kampf um die PI Selb. Für Kai Hammerschmidt (SPD) sei die Entscheidung und deren Art und Weise ein Schlag ins Gesicht, über zunehmende Politikverdrossenheit müsse man sich nicht wundern. Würde seiner Ansicht nach in der Landeshauptstadt München ein ähnlicher Prozentsatz in Sachen gesammelter Unterschriften im Bezug auf die Einwohnerzahl zusammengetragen werden, würde es solche Entscheidungen gegen den bürgerlichen Willen nicht geben. Wolfgang Kreil (CSU/FWS) mag die Entscheidung seitens des Innenministeriums zwar auch nicht grundsätzlich gutheißen, er sieht in den Planungen aber durchaus auch Verbesserungen, um die Sicherheit vor Ort auch zukünftig gewährleisten zu können. Dabei sprach er u.a. die Erhöhung der Personalstärke von 35 auf 45 bei der Polizeiinspektion Fahndung (PIF) an, sowie die Tatsache, dass es auch weiterhin einen geforderten Verkehrserzieher geben wird. Roland Grad (SPD) konterte umgehend und stellte klar, dass die Personalstärke von 45 bei der PIF schon immer kommuniziert wurde. Bei der angedachten 12-Mann-Stärke in Selb müsse man außerdem bedenken, dass sich diese Zahl auf acht Polizeibeamte, drei Ermittler und einen Verkehrserzieher aufteilen würde, und das zudem im zeitversetzten Dienst. „Wie viele Polizeibeamte dann tatsächlich gerade im Dienst sind, kann sich jeder selbst ausrechnen“; zeigt sich der SPD-Ortsvorsitzende verärgert. Anneliese Schade (Aktive Bürger), selbst beim „Runden Tisch“ in München dabei gewesen, fühlt sich und damit auch die Bürger nicht ernst genommen. Die Pflicht nun müsse es sein, weiter zusammen zu halten und mit wachsamem Auge die Situation zu beobachten und zu dokumentieren.

 

Auf die Frage von Wolfgang Kreil zum Thema „Storg“ konnte Pötzsch nur dahingehend beantworten, dass sich das Gebäude nach wie vor im Privatbesitz befindet. Der Eigentümer habe angekündigt, im Mai einen überarbeiteten Bauantrag einreichen zu wollen.

 

Ortssprecher Joachim Benker (Selb-Plößberg) hakte bzgl. angekündigten Fördergeldern für den Ortsteil Selb-Plößberg nach. Pötzsch erklärte, dass es hier seitens der Förderstelle einen Fehler gegeben habe. Bei den auch über die Medien angesprochenen Fördergeldern würde es sich stattdessen um das Vorwerk handeln. Für Selb-Plößberg wurden für das Jahr 2017 Fördergelder bereits beantragt.

 

Stefan Merz (CSU/FWS) fragte zum in den vergangenen Sitzungen schon mehrmals angesprochenen schlechten Zustand der Außenfassade eines Gebäudes am Marienplatz an. Pötzsch erklärte, dass man grundsätzliche keine Handhabe habe. Er selbst habe in persönlichen Gesprächen mit dem Eigentümer zwar die Zusage erhalten, dass man insbesondere ein für jedermann ersichtliches größeres Loch in der Wand ausbessern wolle, verändert habe sich allerdings trotz allem noch nichts. Dagegen nicht geduldet werden kann die angebrachte Treppe auf dem Gehweg. Die Verwaltung hat diesbezüglich den Rückbau gefordert.

 

Erwin Benker (CSU/FWS) machte auf teils tiefe Löcher auf einem Verbindungsweg zum Wertstoffhof hin aufmerksam. Ihm wurde eine Überprüfung bzgl. der Eigentumsverhältnisse als auch, im Fall die Stadt Selb hier Eigentümerin ist, notwendige Ausbesserungsarbeiten zugesagt.

 

Wolfgang Neidhardt (Aktive Bürger Selb) wollte Informationen zum aktuellen Sachstand des „Windparks Heidelheim“. Ihm wurde mitgeteilt, dass es hier zuletzt immer wieder Änderungswünsche hinsichtlich der Ausführung der Türme gegeben habe. Teils wurden diese nicht genehmigt, so dass immer wieder Änderungen notwendig gewesen seien. Wohl im Juni werden die ersten Fundamente gesetzt, im September die erste Anlage stehen und bis Ende des Jahres der Windpark ans Netz angeschlossen werden.

 

Walter Wejmelka (SPD) machte sich jüngst ein Bild der oft ob des jeweiligen schlechten Zustands kritisierten Waldwege. Er sprach insbesondere die Wege der ausgeschilderten Nordic-Walking-Routen an. Aus dem Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus erklärte Nadja Hochmuth, dass die Stadt Selb für die Pflege als auch für die Haftung zuständig sei. Dies gehe aus einem seit 2007 bestehenden und noch bis Ende diesen Jahres gültigen Vertrag zwischen der Stadt Selb und dem Bayerischen Staatsforst hervor. Laut Hochmuth würde sich aktuell der Bauhof um die angesprochenen Wege kümmern.

 

selb-live.de – Michael Sporer

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