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rathaus selb15.5.2025 - Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben genehmigt: der Abbruch eines Nebengebäudes im Anwesen „Heidelheim 18“, die Nutzungsänderung von Gewerberäumen zu einer Kleingaststätte im Anwesen „Christoph-Krautheim-Straße 116“, die Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit zu Wohnen im Anwesen „Liebensteiner Weg 24“ sowie der Anbau eines Balkons und die Nutzungsänderung der Garage zu einem Lagerraum im Untergeschoss des Anwesens „Friedrichstraße 1“.

 

+++ Errichtung von Balkonen und Vordächern+++

Geplant ist die Errichtung von Balkonen und Vordächern sowie die Anbringung eines Vollwärmeschutzes an das bestehende Gebäude im Anwesen Wilhelmstraße 29, 31 und 33.

Der Bebauungsplan setzt überbaubare Grundstücksflächen fest. Die sechs nordwestlich geplanten Balkone liegen jeweils vollflächig außerhalb dieser Flächen. Diese Abweichungen sind allerdings vertretbar, eine Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt.

 

+++ Neubau einer Doppelgarage +++

Nordwestlich vom bestehenden Wohnhaus des Anwesens „Hainstraße 20“ soll eine Doppelgarage mit Dachterrassen und einem Photovoltaik-Dach errichtet werden. Das Vorhaben überschreitet die im Bebauungsplan festgesetzte nordwestliche Baugrenze um ca. 2 Meter. Auch hier erklärt das Bauamt, dass diese Abweichung städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sei.

Mehrheitlich (Gegenstimmen SPD/FWS) wurde dem Antrag zugestimmt, eine Befreiung zu gewähren und das Bauvorhaben unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zu genehmigen.

 

+++ Neubau einer Lagerhalle mit Büroräumen +++

Errichtet werden darf eine Lagehalle mit Büroräumen auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 2235_24, 2235_25 und 825_22 (Ludwigsmühle).

Das beantragte Bauvorhaben widerspricht zwar dem Bebauungsplan hinsichtlich der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen. In Anlehnung an die Achse der Erschließungsstraße sind auf der Gewerbefläche drei einzelne, kleinere überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt. In Verlängerung der Straßenachsen, sind zusätzlich zwei Baulinien festgesetzt, an die nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) angebaut werden muss. Es ist anzunehmen, dass es sich hierbei um einen Grundzug der Planung handeln könnte (in Verlängerung der Straßenachse freie Sichtbeziehung auf die Grünfläche im Südwesten), der dann dem Vorhaben entgegenstehen würde. Nachdem aber im Bebauungsplan diese Grundidee nicht konsequent bei den weiteren Festsetzungen weiterverfolgt wurde (so sind z.B. Nebenanlagen in der Sichtachse zulässig), wird in der Festsetzung und Anordnung der gegenständlichen Baulinien und Baugrenzen kein Grundzug der Planung gesehen. Zudem wurde vom Bauherrn versucht, das Gebäude (wenn auch nur mit einer Ecke der Wandfassade) an die Baulinie heranzurücken. Die Überschreitung der überbaubaren Grundstücksflächen kann daher aus städtebaulicher Sicht befürwortet werden, eine Befreiung nach BauGB erteilt werden.

 

+++ Nutzungsänderung von ständigem Wohnen in eine Ferienwohnung +++

Keine Einwände hatte der Bauausschuss bei der beantragten Nutzungsänderung von ständigem Wohnen in eine Ferienwohnung im Erdgeschoss des Anwesens Hermann-Löns-Straße 5.

 

+++ Neubau eines Einfamilienwohnhauses +++

Umgesetzt werden kann der geplante Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2784/12, Gmk. Selb, (Häusellohweg 73).

Der Bebauungsplan setzt im Bereich des östlichen Baugrundstücks zwar eine öffentliche Straßenverkehrsfläche fest. Diese Straßenplanung ist mittlerweile obsolet, da die Erschließung der nördlich gelegenen Grundstücke im Bereich „Linden“ seit Jahrzenten über einen bestehenden Privatweg erfolgt und der Bau einer öffentlichen Straße somit nicht erforderlich ist.

 

+++ Errichtung eines 1,80 m hohen Sichtschutzzaunes +++

Einstimmig zugestimmt wurde dem Vorhaben, eines 1,80 m hohen Sichtschutzzaunes aus Holz im Anwesen „Raabeweg 10“ zu errichten.

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