19.12.2024 – Die städtische Obdachlosenunterkunft, Bekanntgaben, Berichterstattung, Anfragen… - der Selber Stadtrat hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend neben dem Haushaltsplan 2025 noch folgende Punkte auf der Tagesordnung:
+++ Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse +++
Die Stadt Selb hat folgende Aufträge vergeben: Die Umrüstung des Kassenautomaten und Nachrüstung des EC-/Kreditkartenlesers im Hallenbad Selb ging an die Firma Bavaria Zeitdienst GmbH in Regensburg, die Serverinfrastruktur „Migration zu Hyper-V” an die Firma Procomp in Marktredwitz. Für die Neubeschaffung der Feuerwehr-Dienstkleidung wurde die Dandorfer-Nespor GmbH in Amberg beauftragt. Weiterhin hat der Stadtrat die Auftragsvergabe für ein Plangutachten bzgl. des Teichdamms vom Langen Teich an das Büro ALS Ingenieure beschlossen, sowie der Mitteldeckung für die Sanierung des Dammes zugestimmt.
+++ Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtische Obdachlosenunterkunft +++
Bei gemeindlichen Obdachlosenunterkünften handelt es sich um öffentliche Einrichtungen der Gemeinde. Die von der Sicherheitsbehörde zu leistende Unterbringung dient nicht der wohnungsmäßigen Versorgung, sondern der Verschaffung einer vorübergehenden Unterkunft einfacher Art.
Die Räume werden den Obdachlosen grundsätzlich durch öffentlich-rechtliches Handeln in Form eines sie begünstigenden Verwaltungsakts zugewiesen, können aber auch durch privatrechtliche Vereinbarung (Mietvertrag) überlassen werden. Für eine Gemeinde ist es jedoch regelmäßig einfacher und kostengünstiger, Ansprüche auf Benutzungsgebühren durchzusetzen als vertraglich vereinbarte Nutzungsentgelte.
Die Stadt Selb unterhält seit 2016 eine Obdachlosenunterkunft. Im Jahresdurchschnitt werden dort 7,11 Personen untergebracht.
Bis dato erfolgt die Überlassung durch eine privatrechtliche Vereinbarung, es werden 10 € pro Tag/pro Person inkl. Strom fällig. Bisher verfügte die Stadt Selb über keine Satzung, auf deren Grundlage Bewohnerinnen und Bewohner eingewiesen werden können. Um Rechtssicherheit – insbesondere im Umgang mit sehr komplizierten Personen – zu erlangen, wurde durch den Stadtrat eine entsprechend erarbeitete Satzung (inkl. Gebührensatzung – u.a. die Grund- und Heizgebühren belaufen sich pro Person und pro Tag auf 12 Euro für ein Zimmer, Strompauschale 2,14 Euro) erlassen.
+++ Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Schillerstraße 16 / 18 +++
Das im Bürgerpark geplante Wohn- und Geschäftshaus überschreitet die im Bebauungsplan festgesetzte südwestliche Baugrenze um ca. 0,80 m, die Baulinie entlang der Schillerstraße in den Obergeschossen um ca. 2,00 m, die innere Baugrenze vom ostwärtigen Flügel des Baukörpers um ca. 1,40 m nach Südwesten hin sowie durch den im Untergeschoss am ostwärtigen Flügel angebauten Kellerraum die nordöstliche Baugrenze um ca. 8,00 m. Zudem ragen die Balkone vom ersten bis zum dritten Obergeschoss in das Baufeld, indem im Bebauungsplan nur ein Untergeschoss festgesetzt ist. Ferner wird die an der Schillerstraße maximal zulässige Gebäudehöhe (OK) um ca. 65 cm überschritten.
Die genannten Abweichungen sind städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Damit sind die Voraussetzungen jeweils für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 gegeben.
Das Untergeschoss sollte nach dem aktuell gültigen Bebauungsplan kein Vollgeschoss werden. Dieser Nachweis wurde im Eingabeplan (Nachweis Vollgeschossigkeit) erbracht.
+++ Anfragen +++
Stefan Merz (CSU) gab eine Bürgeranfrage weiter. Hier wurde angemerkt, dass anders in den Vorjahren im vergangenen Jahr an Heilig Abend die Weihnachtsbeleuchtung zum Zeitpunkt der Christmette in der Stadtkirche bereits ausgeschaltet war. Nadja Hochmuth aus dem Amt für Tourismus und Stadtmarketing versicherte, dass diese in diesem Jahr wieder leuchten wird.
Susann Fischer (GRÜNE) sprach an, dass in Unterweißenbach in der Hans-Köhler-Straße zunehmend mehr Straßenschäden festzustellen sind.
Carsten Hentschel (CSU) ging auf die derzeitige Eingrenzung der Fahrbahnspur auf der Brücke im Papiermühlweg ein. Diese, für die das Staatliche Bauamt Bayreuth zuständig ist, würde zu gefährlichen Situationen führen und bedarf seinen Ansicht nach eine bessere Absicherung.
+++ Radwegekonzept +++
Der angekündigte Tagesordnungspunkt „Radwegekonzept“ wurde aufgrund Krankheit des externen Referenten abgesetzt und auf eine nächste Stadtratssitzung verschoben.