4.12.2024 – Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…
+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++
Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb die Nutzungsänderung von ständigen Wohnen zu drei Ferienwohnungen im Anwesen „Buchwald 11“, die Nutzungsänderung eines Ladens zu einer Hobby-Braustätte im Anwesen „Ludwigstraße 16“ sowie die Nutzungsänderung von drei auf fünf Wohneinheiten durch Aufteilung des 2. Obergeschosses und Ausbau des Dachgeschosses im Anwesen „Schützenstraße 2“ auf dem Büroweg genehmigt.
+++ Anbau einer Garage +++
Unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung wurde dem geplanten Anbau einer Garage an das bestehende Wohnhaus und der bereits bestehenden Garage auf dem Grundstück Alte Rehauer Str. 23 zugestimmt.
Die Garage soll nordwestlich zwischen das Hauptgebäude und die bestehende Garage gebaut werden. Dabei entspricht der Abstand zur öffentlichen Straße dem der bereits bestehende Garage. Der Bebauungsplan gibt für Nebenanlagen und Garagen eine Mindestdachneigung von 20° vor. Abweichend davon beträgt eine geplante Dachneigung lediglich 15°. Die Abweichung ist jedoch städtebaulich vertretbar, eine Befreiung wird gewährt.
+++ Neubau eines Designstudios +++
Vorbehaltlich der weiteren bauaufsichtlichen Prüfung zugestimmt wurde dem geplanten Neubau eines Designstudios für die Staatliche Berufsfachschule und Fachschule für Produktdesign auf dem Gelände der ehemaligen Porzellanfabrik Hutschenreuther, Werk B.
Das Gebäude ist mittig auf dem etwa 20.600 m² großen Grundstück platziert und gliedert sich in vier Pavillons, die im windmühlenartigen Verband um ein gemeinsames Zentrum mit einem begrünten Innenhof angeordnet sind. Aus dem Gebäude gelangt man umlaufend in die Freianlagen, die sich direkt mit großzügigen Grünflächen anschließen. Im Gebäude soll die Ausbildung von ca. 240 Lernenden zum Produktdesigner in verschiedenen Bereichen, wie z.B. der Gestaltung von Fahrzeugen, Fluggeräten, Sportartikel usw. erfolgen.
Die CAD-Arbeitsplätze und die Räume des Lehrpersonals erhalten großzügige Festverglasungen hin zum Foyer/Flur sowie zu den Studiobereichen. Hierdurch entstehen nicht nur eine räumliche Dynamik sowie spannungsvolle Einblicke in die Arbeitswelt, sondern auch Synergieeffekte durch eine offene und kommunikative Raumstruktur. In dem angegliederten Werkstattbereich sollen die Ideen und Entwürfe praktisch umgesetzt werden.
Die Außenanlagen umfassen ca. 16.600 m² und gliedern sich funktional und gestalterisch in unterschiedliche Bereiche. Die Haupterschließung soll vom Hutschenreutherplatz über einen gepflasterten, rechteckigen Vorplatz, der dem Gebäude vorgelagert ist, erfolgen. In dem Platz ist zentral ein Baumhain integriert, welcher unterpflanzt und mit Wegen aus wassergebundener Wegedecke durchzogen ist. Über eine asphaltierte Zufahrt im Süden des Grundstückes gelangt man auf einen großen Parkplatz im hinteren Bereich des Grundstückes. Die Stellplätze sind so angeordnet, dass der Parkplatz mit Grünflächen durchzogen ist.
Bauordnungsrechtlich ist festzustellen, dass es sich hierbei um einen Sonderbau handelt und das Vorhaben im Genehmigungsverfahren vollumfänglich zu prüfen ist. Hierbei sind insbesondere die Nachweise über die Standsicherheit zur Prüfung sowie die Bescheinigungen des Brandschutzes vorzulegen.
+++ Voranfrage - Freiflächen Photovoltaikanlage in Oberweißenbach +++
Die Erstellung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 106 und 121/3 jeweils Gemarkung Oberweißenbach mit einer Fläche von rund 1.300qm wird als sonstiges Bauvorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB als planungsrechtlich unzulässig eingestuft. Dem Antragsteller kann die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nicht bestätigt werden.
Der Flächennutzungsplan stellt für das Areal „Fläche für die Landwirtschaft mit besonderer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild und die Naherholung“ dar. Die Darstellung ist zutreffend. Weiterhin wird für das Gebiet eine Grünlandzahl von 39 angegeben. Diese liegt deutlich über dem Landkreisdurchschnitt von 31. Der Boden ist damit nach der Planungshilfe für die Räumliche Steuerung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Regierung von Oberfranken als für die Landwirtschaft sehr wertvoller Boden zu bewerten, der nicht für Freiflächen-PV-Anlagen herangezogen werden soll. Aufgrund der räumlichen Nähe zur Staatsstraße St 2179 war zudem das Staatliche Bauamt Bayreuth zu beteiligen. Von dessen Seite wird zwar eine Reduzierung der Bauverbotszone entlang der Staatsstraße auf 15m in Aussicht gestellt, eine deutliche Einschränkung der nutzbaren Fläche wäre aber trotzdem gegeben. Unter Berücksichtigung einer notwendigen Eingrünung würde sich dadurch dann wohl die geplante Anlage um ca. 50 bis 70 Prozent reduzieren.