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rathaus selb10.10.2024 – Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Bekanntgabe der auf dem Büroweg genehmigten Bauvorhaben +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben genehmigt: Der Umbau und die teilweise Nutzungsänderung des bestehenden Postgebäudes (mit 10 Wohnungen und Physio-Praxis) im Anwesen „Martin-Pöhlmann-Straße 5“, die Errichtung eines Bungalows mit Garage und Carport im Anwesen „Lindackerweg 6“, der Aufbau einer Dachgaube mit Dachgeschossausbau sowie Errichtung eines erdgeschossigen Anbaues im Anwesen „Spindlingslohe 4“ sowie die Nutzungsänderung von Lagerhalle mit leicht entzündlichen Lagermaterialien zu nicht brennbaren Lagermaterialien und Deaktivierung der bestehenden Brandmeldeanlage im Anwesen „Roland-Dorschner-Straße 2“. Außerdem wurde die Errichtung einer 170 kWp PV-Freiflächenanlage auf dem Gelände der Kläranlage der Abwasserbetreibe Selb im Anwesen „Papiermühlweg 50“ im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.

 

+++ Geplante Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage +++

Im Bereich zwischen Heidelheim und dem Campingplatz und westlich des Campingplatzes - auf den Flurstücken 120, 122 und 128 auf einer Fläche von 14.32 Hektar – plant ein Unternehmen mit Sitz in Burgkunstadt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) mit einer Leistung von ca. 18.600 kWp.

Unter anderem da die betroffenen Flächen als Flächen mit hohem Raumwiderstand gelten, entschied der Bauausschuss, dem Antrag nicht näher zu treten und ein sonst notwendiges Bauleitplanverfahren nicht in Aussicht zu stellen.

 

+++ Anbau einer Terrassenüberdachung +++

Die Baugenehmigung für den geplanten Anbau einer Terrassenüberdachung an das bestehende Wohnhaus im Anwesen „Teichweg 37" wird in Aussicht gestellt.

 

+++ Errichtung eines Carport +++

Beabsichtigt ist die Errichtung eines Carport mit integriertem Schuppen im Anwesen „Anton-Bruckner-Weg 18“. Der Bebauungsplan gibt vor, dass die Dachform der Garage der Dachform des Hauptgebäudes entsprechen muss. Davon abweichend soll das Vorhaben mit einem flachen Pultdach errichtet werden. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangern vereinbar. Der Erlaubnisbescheid wird in Aussicht gestellt.

 

+++ Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis +++

Eine Antragstellerin plant die Verlegung von Leerrohren für den Einzug von Glasfaserkabeln auf einigen Grundstücken im Innenstadtbereich.

Diese Grundstücke befinden sich vollständig oder teilweise in dem Gebiet des Selber Stadtgebietes, welches in der Denkmalliste der Bodendenkmäler eingetragen ist. Der Listentext dazu lautet: „Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Altstadt von Selb“. Des Weiteren verlaufen die Leerrohrtrassen an verschiedenen Baudenkmälern entlang.

Gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) für einen Bodeneingriff im Bereich eines bekannten Bodendenkmals eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde, in diesem Fall bei der Stadt Selb, einzuholen.

Am Verfahren wurde im Vorfeld von der Antragstellerin das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) beteiligt, um in einer fachlichen Stellungnahme die erforderlichen Auflagen festzulegen.

Aus deren Sicht liegt zwar eine Betroffenheit vor; es bestehen jedoch keine bodendenkmalpflegerischen Bedenken. Das Risiko wird aufgrund der Lage und der Bauausführung sehr gering eingeschätzt, bei den geplanten Bauarbeiten Bodendenkmäler bzw. archäologische Funde oder Befunde zu zerstören.

Die Kabelverlegung führt jedoch sehr nahe an Baudenkmälern vorbei, welche gegebenenfalls im Zuge der Baumaßnahme gegen Beschädigungen zu sichern sind. Sollten Verteilerkästen oder ähnliches auf dem Gehweg und vor Gebäuden errichtet werden, ist der Standort vorab mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.

Durch die grundsätzliche Zustimmung des BLfD werden die geplanten Erdarbeiten zur Leerrohrverlegung für den Einzug von Glasfaserkabeln in Bereichen des Bodendenkmals des Selber Stadtgebietes und entlang von einzelnen Baudenkmälern gestattet.

 

+++ Sanierung mit neuem Anbau +++

Der Bauherr plant, das bestehende Anwesen Wildenau 33 („Projekt Edion“) durch Sanierung und Erweiterung wohntechnisch und gewerblich neu zu nutzen.

Gemäß Vorbescheid kann informiert werden, dass dem Antragsteller für die Umnutzung und Sanierung des Hauptgebäudes sowie die Anlage eines Parkplatzes und der Renaturierung der Streuobstwiese ein positiver Bescheid erteilt werden kann. Für die Errichtung des Anbaus kann vorbehaltlich der Zustimmung sowie die Abklärung der rechtlichen Grundlage mit dem Staatlichen Bauamt (Straßenbauamt) ebenso ein positiver Bescheid erteilt werden.

Dem Anbau des dreigeschossigen Wintergartens mit Terrasse, Lichthof und Abstellfläche für Fahrräder im Erdgeschoss kann in seiner geplanten Größe und insbesondere wegen der Gestaltung nicht zugestimmt werden. Auch wird die Errichtung eines zweigeschossigen Anbaus mit zwei Wohnungen als nicht genehmigungsfähig bewertet und wird deshalb abgelehnt.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Roland Schneider (FWS) regte an, dass beim neuen Spielplatz in Längenau Hinweisschilder „Kinder spielen“ aufgestellt werden, da der neue Spielplatz direkt an einer Kreisstraße liegt.

Info hierzu: Das Ordnungsamt hat vor Ort die Aufstellung der Schilder geprüft. Der Bauhof wurde informiert und hat die Schilder bereits bestellt.

 

Gerhard Bock (Aktive Bürger) machte auf eine enge Gefahrenstelle, gerade für Radfahrer in der Talstraße an der Ecke des Fachbetriebs Taubmann, aufmerksam. Dort steht eine überflüssige Betonsäule für einen Gartenzaun. Er wollte wissen, wer der Eigentümer der Betonsäule ist und bittet um Klärung, ob diese ersatzlos entfernt werden kann. Walter Wejmelka (SPD) fügte hinzu, dass aufgrund des überregionalen Radweges evtl. auch mit Farbe auf der Fahrbahn auf die enge Gefahrenstelle hingewiesen werden soll.

Info hierzu: Nach Rücksprache mit der PI Mak, stellt diese Säule kein Hindernis im Sinne des StGB dar, deshalb kann eine Einfärbung bzw. eine Entfernung der Säule durch die Stadt nicht angeordnet werden. Ein Piktogramm kann auf dem Radweg zusätzlich angebracht werden, um auf die Gefahrenstelle hinzuweisen. Eine Beschilderung ist bereits vorhanden.

 

+++ Anfragen +++

Matthias Müller (CSU) sprach die Baustelle in der Hohenberger Straße an und erklärte, dass Schüler aus den Ortsteilen wie Silberbach und Längenau mit dem Schulbus erst verspätet die Schule erreichen würden. Er bittet um Rücksprache mit dem Schulamt und dem eingesetzten Busverkehr als auch mit dem Staatlichen Bauamt, um hier auf die Situation einzuwirken und hofft zugleich, die Busspur schneller ertüchtigen zu können.

 

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