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rathaus selb29.8.2024 – Berichterstattung, Bauvorhaben, Anfragen, u.a. - der Ferienausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend folgende Punkte auf seiner Tagesordnung:

+++ Bekanntgabe der auf dem Büroweg genehmigten Bauvorhaben +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben genehmigt: Der Abbruch des Gebäudes im Anwesen „Reuthweg 2“, der Abbruch der bestehenden Scheune auf der Fl.-Nr. 36 (Gemarkung Spielberg), der Abbruch der einsturzgefährdeten Scheune auf Fl.-Nr. 35 (Gemarkung Spielberg), der Abbruch der Gebäude auf der Fl.-Nr. 417/0 und des Schuppens auf Fl.-Nr. 417/11 (jeweils Gemarkung Erkersreuth), die Errichtung einer Terrassenüberdachung im Anwesen „Böttgerstraße 10“, die Nutzungsänderung des Bestandsgebäude zum Atelier zur Herstellung von Kunstgewerbe und Gebrauchsgegenständen mit angeschlossenem Lager und Ladengeschäft sowie zum Vertrieb der Waren im Anwesen „Lorenz-Hutschenreuther-Str. 15“, die Erhöhung des Daches einer Doppelgarage im Anwesen „Geschwister-Scholl-Straße 31“, der Anbau eines Wintergartens und die Umgestaltung des Eingangsbereiches im Erdgeschoss sowie die Modernisierung des Wohnbereiches im Anwesen „Wilhelmstraße 18“, die Nutzungsänderung und der Ausbau des Dachbodens im Anwesen „Schützenstraße 4“ von drei auf vier Wohneinheiten, der Ersatzneubau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes im Anwesen Steinselb 9, die Teilnutzungsänderung im 3. Obergeschoss von einer Wohnung und Sparkassenbüroräumen der Sparkasse Hochfranken in Büro- und Therapieräume der Lebenshilfe im Anwesen „Schillerstraße 3“ und die Aufstellung eines Stickstofftankes im Anwesen „Lorenz-Hutschenreuther-Straße 81“.

 

+++ Anbau eines Carports mit Garage +++

Beabsichtigt ist der Anbau eines Carports mit Garage und Errichtung eines Schallschutzzauns auf dem Grundstück „Ludwig-Thoma-Weg 12“.

Bei dem Schallschutzzaun handelt es sich letztlich um eine Grundstückseinfriedung. Der Bebauungsplan begrenzt im betroffenen Bereich die Höhe der Einfriedung auf 1,20 m und gibt als Material Maschendraht vor. Davon abweichend soll der Schallschutzzaun entlang der seitlichen Grundstücksgrenze eine Höhe von 2,25 m, entlang der Straße bis zu 3,50 m Höhe haben. Laut Beschreibung handelt sich dabei um einen begrünten Schallschutzzaun, wobei die Begrünung mit feinstaub-absorbierenden und insektenfreundlichen Pflanzen erfolgen soll. Durch eine schalltechnische Untersuchung wird die Wirksamkeit, aber auch nur die Wirksamkeit, der Schallschutzeinrichtung belegt. Aussagen in Bezug zu Grenz- oder Orientierungswerten werden nicht getroffen. Aus städtebaulicher Sicht sind die Abweichungen vertretbar.

Der Carport ist etwa zur Hälfte und die Garage mit Abstellraum insgesamt außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche geplant. Nachdem der Bebauungsplan lediglich für den Vorgartenbereich eine Einschränkung enthält, kann diese Abweichung – es handelt sich hierbei nicht um eine Abweichung zugelassen werden

Dem Bauvorhaben wurde unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zugestimmt. Die Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt

 

+++ Neubau eines nicht unterkellerten Einfamilienhauses +++

Aus planungsrechtlicher Sicht besteht Einverständnis mit dem Vorhaben, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 644/3 der Gemarkung Längenau ein nicht unterkellertes Einfamilienhaus mit Satteldach und eine Großraumgarage zu errichten.

Da vor der Garagenzufahrt ein relativ tiefliegender Abwasserkanal (Sohltiefe über 3,00 m) entlang der Grundstücksgrenze verläuft und der Abstand zwischen Garage und Kanal den von der Abwasserbetriebe Selb AWS festgelegten Abstand unterschreitet, ist bei den weiteren Planungen allerdings die AWS zu beteiligen.

 

+++ Errichtung eines Einfamilienhauses +++

Im Rahmen einer Bauvoranfrage zur grundsätzlichen Zulässigkeit beschäftigte sich der Ausschuss mit der angedachten Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1936/2, Gemarkung Selb.

Das Grundstück wird derzeit bereits nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Aufgrund der örtlichen Situation (z.B. Bebauung der Nachbargrundstücke, Hanglage, Größe und Zuschnitt des Grundstücks usw.) kann auch für die Zukunft eine wirtschaftlich sinnvolle landwirtschaftliche Nutzung ausgeschlossen werden. Insofern ist die Darstellung des Flächennutzungsplanes obsolet und kann dem Vorhaben nicht entgegengehalten werden

Nicht überholt ist sicherlich die Bedeutung des Areals für das Orts- und Landschaftsbild. Durch entsprechende Eingrünung künftiger Bebauung mit autochthonen Gehölzen bzw. dem Erhalt wertvoller Gehölze kann dem begegnet werden.

Bezüglich evtl. denkbarer Schallimmissionen, ausgehend vom Verkehr auf dem Christian-Höfer-Ring, kann im Grunde durch entsprechende Raumanordnung im Gebäude oder z.B. Schallschutzfenster begegnet werden. Hier wäre zu gegebener Zeit ein schalltechnischer Nachweis zu führen, da das Vorhaben keinen schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt werden darf.

Die angedachte Bebauung schließt an die bestehende Bebauung „Am Reuthberg“ an, es handelt sich um keine Splittersiedlung. Demzufolge kann dem Vorhaben auch nicht vorgehalten werden, dass durch seine Ausführung oder Benutzung die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung zu befürchten ist.

Wegen der Lage im Außenbereich waren die Untere Naturschutzbehörde -UNB- und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten -AELF- zu beteiligen. Laut der UNB ist das Bauvorhaben im Rahmen des § 35 Abs. 2 BauGB zu bewerten. Gemäß § 14 Bayerisches Naturschutzgesetz -BNatSchG- handelt es sich hierbei um einen Eingriff, welcher gemäß der Bayerischen Kompensationsverordnung -BayKompV- auszugleichen ist. Grundsätzlich besteht aus Sicht der UNB mit dem Vorhaben Einverständnis, sofern ein entsprechender Ausgleich erbracht wird. Ein Vorschlag über den naturschutzfachlichen Ausgleich ist vor der Planung mit der UNB abzusprechen und zusammen mit den Antragsunterlagen einzureichen. Laut Stellungnahme des AELF bestehen aus deren Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben.

Aufgrund der Zustimmungen wird das Vorhaben bei Beachtung vorgenannter Punkte aus planungsrechtlicher Sicht im Grunde befürwortet. Eine abschließende Beurteilung kann aber erst nach Vorliegen konkreter Pläne erfolgen.

 

+++ Anbau eines eingeschossigen Baukörpers +++

Die Genehmigung für den geplanten Anbau eines eingeschossigen Baukörpers als Erweiterung des Pools und Umbau des Tragwerkes zur Schaffung eines durchgehenden Treppenhauses im Anwesen „Alte Hofer Str. 1“ wird in Aussicht gestellt.

 

+++ Neubau von zwei Betriebsgebäuden und einer Trafostation für die Eissporthalle +++

Auf dem Anwesen Hanns-Braun-Straße 27 sollen zwei Betriebsgebäude und eine Trafostation für die Eissporthalle gebaut werden. Diesem Vorhaben stimmte der Bauausschuss zu.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Kai Hammerschmidt (SPD) wollte wissen, warum ausgewiesene Rundwanderwege in Selb aufgrund von Ausgleichsflächen nicht gemäht werden dürfen und was unternommen werden könne. Die Wege sind wegen des hohen Grases für die Wanderer der Region nur schwerlich benutzbar.

Info hierzu: Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden die Bereiche überprüft und es liegt kein Grund vor, die Wege nicht zu pflegen. Die Aussage, dass diese Wege nicht gemäht werden dürfen, kann nicht nachvollzogen werden. Es liegen keine geschützten Bereiche (Schutzgebiete, Biotope) oder Punkte aus der Artenschutzkartierung vor und die Flächen sind auch kein Teil von Ausgleichsflächen oder anderen Flächen mit naturschutzfachlichen Auflagen. Lediglich bei Mühlbach gibt es einen Bereich, der an eine Wiese grenzt, welche im Vertragsnaturschutzprogramm bewirtschaftet wird. Aus naturschutzfachlicher Sicht wäre es nur wünschenswert, wenn die betreffenden Flächen nicht gemulcht, sondern gemäht werden. Eine grundsätzliche Pflege ist problemlos möglich.

 

Niklas Schmidling (Ortssprecher Selb-Plößberg) fragte nach dem Sanierungsstart des Gehweges in der Alten Schulstraße in Selb-Plößberg.

Info hierzu: Die Arbeiten zwischenzeitlich begonnen.

 

Matthias Müller (CSU) erkundigte sich nach dem genauen Zeitplan der Bauphasen in der Hohenberger Straße.

Info hierzu: Nach Rücksprache mit der ESM gibt es auf deren Homepage eine Informationsseite zu der Baumaßnahme, dort können die genauen Abläufe entnommen werden. Der Bauabschnitt 1 begann am 16. Juli 2024, die Hohenberger Straße ist zwischen der Einmündung des Christian-Höfer-Rings und der Carl-Netzsch-Straße voll gesperrt. Die Carl-Netzsch-Straße ist aus Richtung Innenstadt erreichbar. Für kurze Zeit ist auch die Einfahrt in die Vorwerkstraße nicht möglich. Der Verkehr wird per Ampel und Umleitung geregelt. Das Staatliche Bauamt erneuert direkt im Anschluss die Oberfläche, sodass hier anschließend der Verkehr wieder wie gewohnt fließen kann. Diese Maßnahme dauert bis Ende September 2024.

Der Bauabschnitt 2 beginnt im Oktober 2024 zwischen der Carl-Netzsch-Straße und der Einmündung der Heidestraße. Die Hohenberger Straße ist während der Arbeiten in diesem Abschnitt voll gesperrt. Die Carl-Netzsch-Straße kann in diesem Zeitraum aus Richtung Christian-Höfer-Ring über die Hohenberger Straße angefahren werden. Auch hier wird es eine Ampelregelung geben. Im Anschluss an die Arbeiten der ESM und AWS starten die Baumaßnahmen des Staatlichen Bauamtes Bayreuth. Das Staatliche Bauamt erneuert die Asphaltdeckschicht der Staatsstraße. Diese Maßnahme dauert bis voraussichtlich Ende November 2024.

 

Gerhard Bock (Aktive Bürger) fragte, ob es möglich ist, bei der Bus-Haltestelle in der Weißenbacher Straße eine Sitzgelegenheit aufzustellen.

Info hierzu: Die Sitzgelegenheit wurde am 5. August auf der rechten Seite stadteinwärts aufgestellt, weil in diesem Bereich der Gehweg breiter ist.

Gerhard Bock monierte dies allerdings. Die Bank sorge vielmehr für zusätzliche Gefahr, wenn Fahrgäste zur Nutzung des Busses in Richtung Marktredwitz dann bei Ankunft des Busses zügig die Straßenseite wechseln müssen. Er bittet deshalb, sich der Sache noch einmal anzunehmen und ggf. Klappsitze an einer an der besagten Stelle bestehenden Mauer anzubringen.

 

+++ Anfragen +++

Willy Neupert (CSU) frage nach, ob der Wohnmobilstellplatz erweitert werden könnte. Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch erinnerte, dass die an den Stellplatz anschließenden Grundstücke bereits von städtischer Seite erworben wurden. Eine Erweiterung würde von der Befestigung bis hin zu Themen wie Entwässerung und Strom natürlich einen größeren Aufwand bedeuten. Das Thema habe man am Schirm. So sollen die Kosten in einem Haushaltsplan dargestellt werden. Bislang sei es nicht möglich gewesen, diese Investition zu leisten.

Roland Graf (SPD) sprach an, dass im Wohngebiet Stopfersfurth Grundstücke, die noch in städtischer Hand sind, gemäht werden müssten. Weiter erinnerte er daran, dass in der Bushaltestelle noch eine Zeitschaltuhr für die Beleuchtung, die an eine Straßenlaterne angeschlossen ist, installiert werden sollte, um eine in der Nacht durchgängige Beleuchtung zu vermeiden.

Walter Wejmelka (SPD) bittet um Information, zu welchem Zeitpunkt die Busstation am Bahnhof starten wird. Auch kritisierte er, dass die Bahnhaltestelle Selb-Nord trotz Ankündigungen durch die DB noch immer nicht instandgesetzt wurde. Zudem sprach er den Teich am Rosenthal-Park an. Dieser sei in keinem attraktiven Zustand, auch die Fontäne würde nicht mehr laufen. Ulrich Pötzsch erklärte hierzu, dass hier ein Fischotter-Problem bestehe und der Fischbestand leergefressen wäre. Die Sonne trage außerdem dazu bei, dass aktuell das Gras in diesem Teich extrem wachse und die Ansaugpumpe für die Fontäne verstopfe.

Michael Sporer (Aktive Bürger) schlug vor, am rege genutzten Sportplatz im Rosenthal-Park Ballfangnetze anzubringen. Weiter ging er auf die dortige Radewegeverbindung zwischen dem Skatepark und dem Rosenthal-Park ein. Häufig komme es vor, dass unkundige Radfahrer, von beiden Seiten aus kommend, den Weg über die Terrasse des Hallenbad-Restaurants suchen würden. Auf die eigentliche Radewegeverbindung müsste so durch Kennzeichnung/Markierung besser hingewiesen werden.

 

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