27.10.2016 – Der Selber Stadtrat hatte neben der Diskussion und Abstimmung zum Thema „Ticketlesegerät Eishalle“ sowie einem durch das „Forum Bremen“ vorgetragenen Sachstandsbericht zum „Masterplan Innenstadt“ in seiner Sitzung am Mittwochabend noch nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…:
+++ Änderung der Rechtsverordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen an den Jahrmarktsonntagen in Selb +++
Der Arbeitskreis „Märkte und Feste“ hat vorgeschlagen, die Verkaufsstellen an den Jahrmarktsonntagen in der Stadt Selb für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden jeweils von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr, mit Ausnahme des Porzellinermarktes in der Zeit von 11:00 Uhr – 16:00 Uhr, geöffnet zu haben. Grund für die Vorverlegung der Marktzeiten von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr ist einerseits die früher eintretende Dämmerung zu der dunklen Jahreszeit und andererseits die Verkürzung des Zeitraums zwischen der Markteröffnung um 10:00 Uhr und der Öffnung der Verkaufsstellen. Der Zeitraum, während dessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18:00 Uhr enden und soll außerhalb des Hauptgottesdienstes liegen. Das Rechtsamt hat die Rechtsverordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen an den Jahrmarktsonntagen in der Großen Kreisstadt Selb entsprechend angepasst. Der Entwurf liegt dem Vortrag bei. Der Stadtrat hat der Änderung der Rechtsverordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen an den Jahrmarktsonntagen in der Großen Kreisstadt Selb zugestimmt.
+++ Zusammenschluss der Volkshochschulen im Landkreis Wunsiedel zu einer VHS Fichtelgebirge +++
Im Landkreis Wunsiedel erfüllen derzeit zwei Einrichtungen, die vhs Fichtelgebirge und die Kreisvolkshochschule Wunsiedel, die Aufgaben der Erwachsenenbildung. Der Bayerische Volkshochschulverband e.V. hat mit dem Ziel der Sicherung der regionalen Verankerung und Stärkung der Volkshochschule vor Ort ein Strukturförderprogramm ins Leben gerufen. Durch eine intensive und bereichsübergreifende Zusammenarbeit kann im Rahmen von Volkshochschulverbünden wesentlich effektiver, flexibler und zielgerichteter auf oben genannte Herausforderungen reagiert werden. Die Gemeinden Schirnding, Hohenberg, Thiersheim, Tröstau, Röslau und Nagel sowie die Städte Arzberg, Kirchenlamitz, Wunsiedel und Selb haben einen Förderantrag nach diesem Programm gestellt, der einen Förderumfang von 49.000 € hat und vom Verband genehmigt wurde. Bad Alexandersbad will sich eventuell erst später an dem Zusammenschluss beteiligen. Mit dem Ziel, eine leistungsfähige Volkshochschule (VHS Fichtelgebirge) für den Landkreis zu schaffen, fanden Verhandlungen zwischen den genannten Gemeinden und Städten statt. Die erarbeiteten Zweckvereinbarungen entsprechen den Zweckvereinbarungen mit Schönwald, Höchstädt, Thierstein, Marktleuthen, Weißenstadt und Marktredwitz. Die Übertragung soll zum 01.01.2017 wirksam werden.
Der Stadtrat ergänzte, dass man den Landkreis Wunsiedel als Eigentümer in der Pflicht sieht, das Gebäude der VHS in der Lessingstraße zu sanieren. Den Aufwand gelte es zu prüfen und im Kreistag zu diskutieren. Die Stadt Selb wird die Immobilie selbst nicht erwerben.
+++ Beteiligungsbericht 2014 der Großen Kreisstadt Selb +++
Viele Kommunen (so auch die Stadt Selb) erfüllen ihre vielfältigen Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis nicht nur im Rahmen der hoheitlichen Tätigkeit. Sie haben dabei auch Aufgaben auf Unternehmen übertragen, an denen sie mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind. Durch das Herauslösen wesentlicher Bestandteile aus dem städtischen Haushalt entsteht jedoch die Gefahr, dass die Gesamtaktivitäten einer Stadt nur mehr schlecht überschaut werden können. Um den gesamten „Konzern“ Stadt zu erfassen, müssen auch die Beteiligungen, die kommunale Zusammenarbeit, Stiftungen und etwaige Sonderhaushalte zu einem Gesamtbild zusammengefügt werden. Art. 94 der Bayerischen Gemeindeordnung schreibt daher die Erstellung eines Beteiligungsberichtes vor. Es soll dadurch erreicht werden, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und den Bürger transparent bleiben. In den Bericht sind nur die Unternehmen aufzunehmen, an denen die Kommune mit mindestens 5 v.H. beteiligt ist. Im Falle der Stadt Selb sind dies: Energieversorgung Selb-Marktredwitz GmbH, SelbWERK GmbH, Aqua Engineering GmbH und die Selb Aktiv GmbH. Weiter ist man im Zweckverband der Sparkasse und des Porzellanikons vertreten.
+++ Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) +++
Am 23. April 2015 stellte die Stadt Selb einen Antrag auf Bedarfszuweisung/ Stabilisierungshilfe an die Regierung von Oberfranken. Dieser Antrag wurde u.a. mit der Auflage bewilligt, den Hebesatz der Grundsteuer A auf den Landesdurchschnitt anzuheben. Die Grundsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B wurden zuletzt zum 01.01.2014 von 300 v. H. bzw. von 320 v. H. auf jeweils 330 v. H. angehoben. Hintergrund war das von der Regierung von Oberfranken geforderte Haushaltskonsolidierungskonzept mit Anhebung der Realsteuerhebesätze auf den damaligen Landesdurchschnitt. Nun liegt die Stadt Selb mit dem Hebesatz der Grundsteuer A aktuell um 3,7 v. H. unter dem Landesdurchschnitt. Um eine mögliche Rückforderung der Stabilisierungshilfe zu verhindern, wird empfohlen den Hebesatz der Grundsteuer A auf 340 v.H. anzuheben. Bei der Grundsteuer B liegt die Stadt Selb derzeit noch 2 v. H. über dem Landesdurchschnitt. Ebenso könne der Hebesatz der Gewerbesteuer unverändert bei 340 v. H. bleiben. Der Stadtrat stimmte dem Erlass der überarbeiteten Satzung zu. Die Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Die Stadtkämmerei ergänzte auf Nachfrage, dass diese Anhebung tatsächlich wohl aber nur eine Steuereinnahmenerhöhung in Höhe von rund 1.500 Euro entspricht.
+++ Änderung Bebauungsplan Kappel +++
Der Ferienausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 31.8.2016 mit einem Bauantrag, der die Bebauung des ehemaligen Sportplatzes mit ein- und zweigeschossigen Wohnhäusern, insgesamt immerhin 25 Wohneinheiten, vorsieht. Nachdem die geplante Bebauung den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht, beschloss der Ferienausschuss die Änderung des Bebauungsplanes auf der Grundlage des damals vorgelegten Bebauungskonzeptes, das den Anschluss der Erschließungsstraße an den Ludwig-Thoma-Weg vorsieht. Der Bauantrag wurde vorerst gem. § 15 BauGB zurückgestellt. Nach Überprüfung der rechtlichen Situation durch die Verwaltung hat es sich gezeigt, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren als „Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden kann. Der betroffenen Öffentlichkeit kann Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Hierzu analog kann den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden. Zwischenzeitlich haben sich in Abstimmung mit dem Investor auch Änderungen des Konzeptes, insbesondere bei der Erschließung des Gebiets ergeben. So endet die Erschließungsstraße nun mit einer Wendeanlage und bindet nicht mehr an den Ludwig-Thoma-Weg an. Zudem wird diese nun privat. Wegen der Höhendifferenz zwischen der Jean-Paul-Straße und dem Sportplatz wurde seitens der Stadt angeregt, hier ein zusätzliches Untergeschoss zu verwirklichen. Damit läge das jeweilige Erdgeschoss dieser Wohnhäuser etwa auf Höhe der Straße und im Untergeschoss könnte zusätzlich eine Einliegerwohnung eingerichtet werden. Hierzu steht die Entscheidung des Investors allerdings noch aus. Daher sollte diese Möglichkeit im Bebauungsplan zumindest offengehalten werden. Aus städtebaulicher Sicht wäre diese Bebauung durchaus wünschenswert. Daher hätte die Stadt auch die Möglichkeit, die Anzahl der Vollgeschosse zwingend festzusetzen. Im Bebauungsplanentwurf ist für die Bebauung entlang der Jean-Paul-Straße diese Festsetzung (U+E+D) als Maximalfestsetzung vorgesehen.
Der Stadtrat beschloss, dass die Änderung des Bebauungsplanes Nr.140 „Kappel“ für das Gebiet des ehemaligen Sportplatzes im beschleunigten Verfahren als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ nach § 13a BauGB“ durchgeführt wird.
+++ Bebauungs- und Grünordnungsplan / Außenbereichssatzung +++
Zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 216 für das Gebiet des Reitvereins Selb südostwärts von Stopfersfurth sowie die für diesen Bereich erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2016/3, dem Erlass einer für das Areal der Bebauung auf der Kuppel westlich der Gemeindeverbindungsstraße auf der Reuth, sowie für die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 194 für das Gebiet zwischen Johann-Sebastian-Bach-Straße, Paul-Gerhardt-Straße, Anton-Bruckner-Weg und Ernst-Reuter-Straße hat der Stadtrat die Ergebnisse aus der jeweiligen Behördenbeteiligung und den jeweils eingegangenen Stellungnahmen, als auch von der Öffentlichkeitsbeteiligung Kenntnis genommen und die jeweiligen überarbeiteten Entwürfe entsprechend gebilligt.
+++ Berichterstattung zu Anfragen +++
Stefan Merz (CSU/FWS) fragte in der letzten Stadtratssitzung, ob bezüglich der Hammerstraße mit dem Förster gesprochen wurde. Laut Stellungnahme des Bauamtes verlaufen die Nordic Walking Strecken des AOK Parcours überwiegend auf Forstwegen. Grundsätzlich sind die Wirtschaftswege des Forstes für den ursächlichen Benutzungszweck – die Bewirtschaftung der anliegenden Grundstücke – in einem guten Zustand. Stellenweise wurden die Wege neu aufgeschottert. Die Anforderung für Forstwege aus Sicht der Verkehrssicherungspflicht ist primär auf ihre überwiegende Verkehrsfunktion abzustellen. Insbesondere auf Wegen im Außenbereich muss nach der vorliegenden Rechtsprechung ein Verkehrsteilnehmer den Wegezustand so hinnehmen und sich darauf einstellen, wie er sich ihm erkennbar darbietet. So hat sich etwa der Benutzer von Wirtschaftswegen z.B. auf unebene Schotter- und Sanddecken oder unbefestigte Bankette einzustellen. Aus Sicht der Verwaltung sind die Bayerischen Staatsforste ihrer obliegenden Verkehrssicherungspflicht nachgekommen. Unabhängig von der Verkehrssicherungspflicht wurden auf den Forstwegen aber Nordic Walking Strecken bzw. Radwege ausgewiesen. Nachdem von Seiten der Verkehrssicherungspflicht keine Nachbesserung gefordert werden kann, könnte allenfalls die Stadt Selb hier nachbessern und eine wassergebundene Deckschicht aufbringen. Diese Art der Oberflächenbefestigung ist auch im letzten Abschnitt des Brückenradweges vor der Grenze zu Tschechien eingebaut worden. Sollte dies gewünscht sein, so könnten entsprechende Angebote eingeholt werden und diese dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Unabhängig davon wird angestrebt, dass die Bayerischen Staatsforsten bei künftigen Unterhaltsarbeiten einen anders abgestuften Schotter (mehr Feinanteile) verwenden, damit dieser ebenflächiger eingebaut werden kann.
Bewohner im Seniorenheim in der Pfaffenleithe 1 haben Rudolf Pruchnow (CSU/FWS) mitgeteilt, dass der Asphalt unterhalb der Luitpoldschule Richtung Stopfersfurth uneben und dieser mit Rollstühlen schwierig zu befahren ist. Seitens des Bauhofes wurden die größten Unebenheiten auf dem Asphalt ausgeglichen. Derzeit unterbrechen auch Granitzweizeiler die Asphaltschichten. Der Ausbau der Granitzeilen und der Ersatz mit einer Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht wird, laut dem Bauamt, mit Gesamtkosten von ca. 15.000,- € veranschlagt.
Hans-Jürgen Hahn (Aktive Bürger) bemängelte die Brücke neben dem McDonalds, da diese morsch ist. Laut Stellungnahme des Bauhofes befindet sich diese momentan in Reparatur.
Willy Neupert (CSU/FWS) merkte an, das die Kurve in der Sedanstraße, Richtung Reuthberg, nicht einsehbar sei und ob hier möglicherweise ein Halteverbot angebracht werden könne oder die Sträucher zurechtgeschnitten werden müssten. Das Ordnungsamt stellte eine Sichtbehinderung durch Sträucher in der Sedanstraße Richtung Reuthberg (bei der R.-Dorschner-Halle) fest. Die hochgewachsenen Sträucher wurden mittlerweile zurechtgeschnitten, sodass keine Sichtbehinderung mehr besteht.
Ortssprecher Adolf Stöhr möchte, dass an der unteren Einfahrt von Spielberg, da es dort oft zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung angebracht werde. Das Staatl. Bauamt Bayreuth wurde vom Antrag informiert und um Prüfung und Stellungnahme gebeten.
Dr. Klaus von Stetten (Aktive Bürger) hat vorgeschlagen, dass das Bauamt eine Kostenschätzung erstellen soll, wie hoch der Austausch des Kopfsteinpflasters durch Asphalt oder geschliffenes Pflaster in der Fußgängerzone wäre. In der Ludwigstraße sind – zur Gliederung der Gehwegplatten – Granitpflasterzeilen sowohl im Gehweg als auch im Fahrbahnbereich verbaut. Diese Großpflasterzeilen werden aufgrund der rauen Oberflächen beim Überqueren mit einem Rollator bzw. mit einem Rollstuhl als sehr störend empfunden, wie im Vorfeld Heidrun Fichter (SPD) anmerkte.
In der Ludwigstraße sind im Gehwegbereich insgesamt 785 laufende Meter Granitgroßpflaster-Einzeiler und rund 190 laufende Meter Granitgroßpflaster-Dreizeiler verbaut. Um eine ebene Gehwegfläche zu schaffen, könnten die Granitein- bzw. Granitdreizeiler entfernt und durch die dort verwendeten Betongehwegplatten 35 x 35 cm ersetzt werden. Die Kosten hierfür würden sich auf ca. 85.000,- € belaufen. Auch im Fahrbahnbereich könnte der Granitgroßpflasterstreifen ausgebaut und durch Granitkleinsteinpflaster (auf Splitt) ersetzt werden. Hier müssten ca. 25.000,- € angesetzt werden. Hierbei bleibt anzumerken, dass die örtlichen Spurrinnen im Granitpflasterbereich durch die vorgenannten Maßnahmen nicht beseitigt werden können! Die Gesamtkosten für die vorgenannten Sanierungsarbeiten belaufen sich demnach auf ca. 110.000,- €.
Christine Hippmann (CSU/FWS) erkundigte sich, ob das linke Grundstück am Reuthberg, vom Christian-Höfer-Ring kommend, im städtischen oder privaten Besitz sei, da es ein negatives Erscheinungsbild darstelle. Bei dem fraglichen Grundstück handelt es sich um eine private Fläche. Mit den Eigentümern wurde bereits Kontakt aufgenommen. Dabei wurde zugesagt, dass man sich um Abhilfe kümmern werde.
+++ Anfragen +++
Stefan Merz (CSU/FWS) wollte den aktuellen Sachstand zu den Bayerisch-Tschechischen Freundschaftswochen wissen. Oberbürgermeister Uli Pötzsch erklärte, dass man nach geführten Gesprächen mit der Regierung von Oberfranken alle geforderten Unterlagen weitergegeben hat. Diese befinden sich aktuell zur Bearbeitung bei den zuständigen Ministerien in München.
Roland Schneider (CSU/FWS) hakte zum angedachten Abbruch der Häuser Vorwerkstraße 46 und 48 nach. Bauamtsleiter Helmut Resch erklärte, dass alle erforderlichen Unterlagen, sowohl zum Abbruch als auch der anschließenden Neuordnung, an die Regierung weitergegeben wurden. Hier hofft man zum einen auf eine städtebauliche Förderung (Abbruch) als auch eine haushaltsrechtliche Genehmigung (Neuordnung).
Willy Neupert (CSU/FWS) fragte zum geplanten Wohnhausbau am Bürgerpark nach. Resch sprach hier von bislang zwei abgesprungenen potentiellen Investoren. Bei einem weiteren steht man aktuell in Gesprächen.
Carsten Hentschel (CSU/FWS) sei zugetragen worden, dass keine sporadische Absperrung durch ein Scherengitter möglich wäre, wenn Kinder aus dem Haus der Tagesmütter den Gehweg am Haus in Richtung Wohnanlage Sedenstraße nutzen wollen, beispielsweise zum Spielen mit Rutscherautos, wozu der Garten am Tagesmütterhaus zu klein ist. Resch wisse nichts von diesem Verbot. Ganz pragmatisch sieht auch er die Nutzung des Gehwegs, zumal Erzieherinnen zusätzlich aufpassen würden, Fußgänger somit jederzeit dennoch diesen Weg nutzen können.
Ortssprecher Adolf Stöhr wies darauf hin, dass die Wirtschaftswege als auch Seitenstreifen beim Bau der Windkraftanlagen bei Heidelheim in Mitleidenschaft gezogen wurden. Dies müsse man im Auge behalten und ggf. eine Instandsetzung fordern.