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rathaus selb20.4.2023 - Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, Gastronomietürme an der Eissporthalle, Gehwegsanierung … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben genehmigt: der Neubau einer Garage in der Markgrafenstraße 38, die Nutzungsänderung des Hobbyraumes im Kellergeschoss zu Büro im Plößberger Weg 19 (Erkersreuth), die Errichtung einer Hackschnitzelheizung und Nutzungsänderung des ehemaligen Bullenstalls in eine Hobbywerkstatt im Anwesen Spielberg 29, die Errichtung eines Balkons mit Außentreppe im Anwesen Sandstraße 33, die Anbringung von Werbeschildern für die Pizzeria am Anwesen Friedrich-Ebert-Straße 66, die Errichtung einer Einfriedung als Doppelstabmattenzaun im Anwesen Dürrewiesen 139 sowie der Abbruch des Daches vom Nebengebäude und Errichtung eines neuen Daches mit Erker zur Wohnraumerweiterung in der Rosenstraße 14.

 

+++ Neubau eines Einfamilienwohnhauses +++

Die Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer Outdoor-Küche im Teichweg auf der Fl.-Nr. 2871/1 wird in Aussicht gestellt.

Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 158 „Stopfersfurth-Ost" zwar hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze auf der Nordwestseite um 80 cm durch eine geplante Veranda sowie ragt die südliche Ecke des Wohnhauses ca. 1,90 m über die überbaubare Grundstücksfläche hinaus, die beiden Abweichungen sind aber städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den Öffentlichen Belangen vereinbar. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.

Weiterhin begrenzt der Bebauungsplan die Höheneinstellung von Gebäuden und setzt hierzu fest, dass die Oberkante -OK- des Fertigfußbodens -FFB- maximal 30 cm über OK der Erschließungsstraße liegen darf. Laut Antragsunterlagen wird diese Höhe um 14 cm überschritten. Begründet wird die Abweichung mit der Geländesituation auf dem Grundstück. Der Bebauungsplan lässt diesbezüglich Ausnahmen zu.

 

+++ Anbau von zwei Gastronomietürmen an die bestehende Eissporthalle +++

Geplant ist der Anbau von zwei Gastronomietürmen, welche zum einen an der Ostseite und zum anderen an der Westseite der bestehenden Eissporthalle realisiert werden sollen. Die beiden zweigeschossigen Turmanbauten haben jeweils eine Grundfläche von ca. 24 m² und eine Höhe von ca. 7,30 m. Sie dienen im Erdgeschoss zur Unterbringung der Getränkekühlung und der Zapfanlage sowie eines Kioskes. Im oberen Teil befindet sich laut Planung ein Gastro-Outlet.

Die geplanten Standorte befinden sich nach dem Bebauungsplan außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Mitglieder des Bauausschuss haben jedoch keine Einwände gegen das Vorhaben, zumal etwaige Feuerwehrzufahrten, wie in der Sitzung nachgefragt wurde, dadurch nicht beeinträchtigt werden. Auch wurde durch das Bauamt bestätigt, dass im Bestand der Eishalle sanitäre Anlagen errichtet werden sollen, so dass folglich der Toilettencontainer im Außenbereich des Stadions dann deinstalliert werden kann.

 

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+++ Errichtung eines Einfamilienwohnhauses +++

Zugestimmt wurde der geplanten Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Teichweg auf der Fl.-Nr. 2842/4. Die notwendige Ausnahme nach BauGB hinsichtlich der Lage der Doppelgarage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche wird gewährt.

 

+++ Gehwegsanierung 2023 +++

Das jährliche Unterhaltsprogramm sieht für das Jahr 2023 die Sanierung folgender Gehwege vor: Hermann-Hesse-Weg (60.000 € netto), Wielandweg (20.000 € netto), Vielitzer Straße im Bereich Rapa (35.000 € netto), Längenauer Straße im Bereich Gutenbergstraße/Herzogstraße (25.000 € netto).

Die ausgewählten Gehwege wurden den Vertretern der Fraktionen übermittelt und im Voraus mit ESM und AWS abgestimmt. In den genannten Straßenzügen gibt es seitens der Ver- und Entsorger keinen Handlungsbedarf. Die Gesamtfläche beläuft sich auf ca. 750 m². Die Kostenschätzung, basierend auf den Angebotspreisen von 2022 sowie einkalkulierten Teuerungen und Sicherheiten, beläuft sich auf ca. 145.000 € netto und beinhaltet Stundenlohnarbeiten in Höhe von 5.000 € netto.

Gerhard Bock (Aktive Bürger) ergänzte, dass im Bereich Otto-Keitel-Platz Gehwegplatten dringend ausgetauscht werden müssten. Auch in einem Teilbereich der Pfarrstraße wären Ausbesserungen gerade im Hinblick auf Rollstuhlfahrer/ Rollatornutzer notwendig.

 

+++ Errichtung einer Gerätescheune +++

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 426/4, Gemarkung Oberweißenbach, eine ca. 100 m² große Gerätescheune errichten. Im Rahmen einer formlosen Anfrage soll die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens geklärt werden.

Die Errichtung kann, vorbehaltlich der positiven Stellungnahmen des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Unteren Naturschutzbehörde, als planungsrechtlich zulässig eingestuft und dem Antragsteller die Genehmigungsfähigkeit bestätigt werden.

 

+++ Ersatzneubau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes +++

Die Antragsteller möchte im südlichen Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 19, Gemarkung Steinselb einen Ersatzneubau für ein bisher als Garage und Scheune genutztes, landwirtschaftl. Nebengebäude errichten und diesen als Mehrzweckraum nutzen. Im Rahmen einer formlosen Anfrage soll die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens geklärt werden.

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist daher nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Der Ersatzneubau fügt sich hinsichtlich der Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Auch ist die Erschließung gesichert. Aus planungsrechtlicher Sicht konnte dem Vorhaben daher zugestimmt werden.

 

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+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Matthias Müller (CSU) fragte an, welche Schritte bzgl. der Leitplanken für die Freiflächen-Photovoltaikanlagen notwendig sind und wie die Fraktionen unterstützen können, um den Prozess zu beschleunigen.

Stellungnahme Stadtplanung: Auf Grundlage einzelner Kriterien wie z.B. Lage und Größe der geplanten Photovoltaik-Anlage (Freiflächen- oder Dachanlage, Lage in einem vorbelastetem Gebiet, Konfliktpotential, Ertragsaussicht), dem vorhandenen Planungsrecht, des Natur- und Landschaftsschutzes und der hierzu erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, der Bodenqualität, der Wertschöpfung und Netzanbindung, des zu erwartenden Erschließungsaufwandes (Kosten) sowie dem Unterhalt und Pflege der zukünftigen Anlage, wird von der Verwaltung ein Kriterienkatalog ausgearbeitet, anhand dessen eine Bewertung für zukünftige Anfragen zu Photovoltaikanlagen erfolgen kann. Eine Mithilfe bei der Ausarbeitung durch die Fraktionen erscheint derzeit nicht erforderlich. Aufgrund der Komplexität dieses Themas ist frühestens Ende dieses Jahres mit einem belastbaren Ergebnis zu rechnen, welches selbstverständlich mit dem Bauausschuss/Stadtrat entsprechend abgestimmt wird.

Weiter bat Matthias Müller die Verwaltung, die Bevölkerung über den Sachstand am Goetheplatz zu informieren. Außerdem wollte er Infos über Plan- und Ist-Kosten und mögliche Förderungen.

Stellungnahme Tiefbau: Die ursprünglich veranschlagten Kosten für den Bau des Kreisverkehrs am Goetheplatz belaufen sich auf 1.300.000 €. Stand 12.04. wurden 1.030.000 € brutto abgerechnet. Diese Summe setzt sich aus Straßenbautätigkeiten, Arbeiten im Bereich Stollen und Bergbau sowie Deponiekosten zusammen. Die veranschlagten Baukosten der Maßnahme werden sich zwangsläufig aufgrund der Stollenproblematik erhöhen. Die Kosten bzw. Mehrkosten sind wie folgt in den Haushaltsplänen veranschlagt: Ansatz Haushaltsjahr 2021 1.300.000 €, Ansatz Haushaltsjahr 2022 200.000 €, Ansatz Haushaltsjahr 2023 200.000 €

Stellungnahme Bauverwaltung bzgl. der Förderfähigkeit: „Der Kreisverkehr am Goetheplatz wird lt. Bescheid vom 29.11.2022 voraussichtlich mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 650.000 € (90% der zuwendungsfähigen Kosten (725.000 €)) gefördert. Die Stadtverwaltung bat mit E-Mail vom 19.10.2022 bei der Regierung von Oberfranken um Prüfung, ob die Mehrkosten, die durch die Instandsetzung des Stollen anfallen, mitgefördert werden können. Mit E-Mail vom 20.10.2022 teilte die Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 31, mit, dass die Instandsetzungskosten des Stollens nicht zuwendungsfähige Kosten sind. Somit können diese Kosten nicht mitgefördert werden.“

Auf weitere Nachfrage in der Sitzung wurde mitgeteilt, dass nach Fertigstellung der Stollen-Thematik mit der Wiederaufnahme der Straßenbautätigkeit Anfang Mai ausgegangen wird. Bei diesen Arbeiten wird mit einem Zeitraum von vier bis sechs Wochen gerechnet.

 

Walter Wejmelka (SPD) sprach Schäden am Gehweg rechts der Fahrbahn vom Grafenmühlweiher zum nahegelegenen Einkaufscenter an. Die Tiefbauverwaltung prüft derzeit, ob die dort verbauten Platten noch vorrätig sind. Andersfalls wird eine Alternativlösung erarbeitet.

 

+++ Anfragen +++

Christine Hippmann (CSU) ging auf ein sich im Bau befindliches Mehrfamilienhaus in der Carl-Zollfrank-Straße in Erkersreuth ein. Sie möchte wissen, ob es hier nach einem aktuellen Baustillstand weitergehen wird.

Roland Graf (SPD) hakte zur kürzlich erfolgten provisorischen Gehwegherstellung in der Schillerstraße nach. Hierzu erklärte Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch, dass dies über das Ordnungsamt in die Wege geleitet wurde. Die Kosten für diese Maßnahme sollen dem Investor der dortig geplanten Bauvorhaben in Rechnung gestellt werden. Genaue Details werden in der nächsten Sitzung erläutert.

Weiter fordert Graf, dass der Investor Patrick Müller in einer folgenden Sitzung dem Stadtrat persönlich Rede und Antwort zum Sachstand der geplanten Vorhaben geben soll.

selb-live.de - Michael Sporer

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