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rathaus selb1.2.2023 – Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben,… - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb die Nutzungsänderung eines Ladengeschäftes zu An- und Verkauf von Waren aus Haushaltsauflösungen im Anwesen Lorenz-Hutschenreuther-Straße 15, der Wohnhausumbau und Anbau sowie Errichtung eines Carports im bestehenden Anwesen in der August-Bebel-Str. 20, die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Schuppen auf Fl.- Nr. 74/1 (Gmk. Längenau), der Anbau an das bestehende Wohnhaus im Anwesen Am Kühberg 13 sowie die Errichtung eines Öltanks und Aufstellung eines Notstromaggregates, der Neubau von zwei Doppelgaragen und die Errichtung von zwei Stellplatzüberdachungen im Anwesen Ascher Straße 26 auf dem Büroweg genehmigt.

 

+++ Errichtung eines Geräteschuppens und eines Spielhauses +++

Keine Einwände sieht der Bauausschuss bei der geplanten Errichtung eines Geräteschuppens im nordwestlichen Teil und eines Spielhauses für Kinder im südöstlichen Teil des Grundstückes Fl.-Nr. 1701/6 im Ludwig-Thoma-Weg. Abweichungen zum geltenden Bebauungsplan sind städtebaulich vertretbar. Das Spielhaus zur angrenzenden Straße hin ist einzugrünen.

 

+++ Neubau einer Logistikhalle +++

Ein Unternehmen plant im „Gewerbepark West 8” den Neubau einer Logistikhalle mit Büroräumen.

Der erdgeschossige Neubau hat eine Grundfläche von ca. 1.000 m² und wird in Skelettbauweise errichtet. Er besteht aus zwei Abschnitten und zwar aus einem Lagerbereich sowie dem Büro- und Verwaltungsbereich im hinteren Teil des Neubaus

Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes wie folgt: Die nordwestliche Ecke des überdachten Anbaus an der Süd-West-Seite der Halle überschreitet auf einer Länge von etwa 5,50 m die überbaubare Grundstücksfläche um zirka 1,90 m. Außerdem ist die Zufahrt zum Grundstück in einem Bereich geplant, für den der Bebauungsplan Ein- und Ausfahrten ausschließt.

Die Baugrenzenüberschreitung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Damit sind für diese Abweichung die Voraussetzungen für eine Befreiung nach BauGB gegeben.

Mit den zuständigen Vertretern des Straßenbauamtes Bayreuth fand unter anderem bzgl. der Zufahrt zum Gelände ein Gespräch statt. Von deren Seite wurde im Grunde Zustimmung signalisiert, wenn die Zufahrten zum Baugebiet ostwärts der WUN 19 gegenüberliegend der Zufahrten zum westlichen Baugebiet, insgesamt wurden vier, also je Gebiet zwei Zufahrten zugestanden, errichtet und beim Bau dieser Zufahrten Linksabbiegespuren auf der WUN 19 vorgesehen werden.

Der Bebauungsplan Nr. 178, der für das ostwärtige Gebiet greift, ist zu gegebener Zeit entsprechend zu ändern. Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats für diese Änderung kann unterstellt werden, dass die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Weiterhin setzt der Bebauungsplan flächenbezogene Schallleistungspegel für das eingeschränkte Gewerbegebiet fest. Dabei bezieht sich die Einschränkung insbesondere auf die Nachtzeit. Auf Grundlage der Betriebsbeschreibung und dem Umstand, dass während der Nachtzeit kein LKW-Verkehr vorgesehen ist, ist davon auszugehen, dass die geplante Nutzung im Einklang mit den festgesetzten, flächenbezogenen Schallleistungspegeln steht.

Die Festsetzungen und nachrichtlichen Hinweise zu Sichtdreiecken, Werbeanlagen, der Einfriedung und Beleuchtungsanlagen sind zu gegebener Zeit zu beachten.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat in seiner Sitzung am 15. Februar 2023, die Verfahren zur entsprechenden Änderung der Bebauungspläne Nr. 175 und Nr. 178 einzuleiten.

 

+++ Anbau einer Terrassenüberdachung +++

Zugestimmt wurde dem geplanten den Anbau einer Terrassenüberdachung südwestlich zum bestehenden Wohnhaus auf Fl.-Nr. 2760/290 in der Senefelder Straße.

Anhand der Festsetzungen des Bebauungsplans sind in diesem Bereich nur Wohnraumerweiterungen zulässig. Die offene Terrassenüberdachung ist nicht als solche einzuordnen. Jedoch ist die Abweichung städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Damit sind die Voraussetzungen für eine Befreiung gegeben.

 

+++ Anfragen +++

Roland Schneider (FWS) sprach an, dass Fußgänger aus dem Bereich Am Voitsberg und Dürrewiesen kommend keinen direkten Zugang zum Rad-/Fußweg zwischen Längenau und Selb hätten. Er bittet um Überprüfung, ob hier durch einfache Maßnahmen Abhilfe zur einfacheren Überquerung des Distanzstreifens zwischen dem Weg und der Straße geschaffen werden könnte.

Weiter merkte er an, dass durch den An- und Abtransport im Bereich der Bauschuttdeponie insbesondere bei schlechter Witterung die Straße häufig verdreckt wäre. Der Verursacher sollte auf die Reinigungspflicht hingewiesen werden.

Die SPD-Fraktion bittet im Bezug auf die im Schönwalder Weg derzeit entfernten Bremsmatten darum, dass die Bevölkerung darüber informiert werden sollte, weshalb diese in den Wintermonaten deinstalliert werden.

 

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