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haushalt selb 202312.1.2023 – Ein genehmigungsfähiger Haushalt und eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 3,4 Mio. Euro sollen nicht gefährdet werden. In der Haushaltsplanung 2023 mussten so zahlreiche Kürzungen vorgenommen werden. Maßnahmen, die nach Ansicht des Haupt- und Finanzausschusses des Selber Stadtrats alternativlos sind. Ende Januar soll der Haushalt verabschiedet werden.

Der Haushaltsplan für das Jahr 2023 sah ursprünglich, um alle Investitionen des Finanzhaushalts durchführen zu können, einen Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von rund 5,30 Mio. Euro und in Folge dessen eine Darlehensaufnahme in Höhe von 4,9 Mio. vor. Das Restbetrag in Höhe von rund 400.000 Euro hätte aus vorhandener Liquidität aufgebracht werden sollen.

Der Stadt Selb wurde zwischenzeitlich eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 3,4 Mio. Euro bewilligt. Diese steht dabei unter der Auflage, dass sie nur für Investitionen in die gemeindliche Grundausstattung und hierbei für die bei der Gemeinde verbleibenden Eigenanteile verwendet werden darf. Zur gemeindlichen Grundausstattung zählen z.B. der Schul- und Kindergartenbereich, Straßen, Brücken, Feuerwehr, Rathaus/Verwaltungsgebäude, Breitbandausbau und Beseitigung von Leerständen in Ortskernen.

Der Bewilligungsbescheid enthielt dabei mehrere Auflagen, die zu erfüllen sind. Die am schwierigsten zu erfüllende Auflage stellt dabei die Kreditaufnahmebeschränkung dar. Es wird hierzu die Vorlage eines Beschlusses des Stadtrats gefordert, wonach im Jahr 2023 das Verhältnis von neuen Kreditaufnahmen zu ordentlichen Tilgungsleistungen bei maximal 100 % (= 615.000 €) liegt, sowie die Umsetzung des Beschlussinhalts insbesondere im Haushaltsplan für das Jahr 2023. Eine Nichterfüllung der Auflagen bedeutet demnach nicht nur das Risiko der Rückforderung der bereits ausbezahlten Stabilisierungshilfe 2022, sondern auch, dass eine Haushaltsgenehmigung ohne Erfüllung der Auflagen nicht erzielbar ist.

Der Haushaltsplanentwurf 2023 wurde von der Stadtkämmerei daher nochmals überarbeitet, mit dem Ziel, den geforderten Auflagen gerecht zu werden.

Da der Stadt Selb mittlerweile der Bescheid über die Festsetzung der Gemeindeschlüsselzuweisung für 2023 vorliegt und der Erhalt eines Betrages in Höhe von 1.597.992 Euro gesichert ist, konnte der Planansatz hierfür entsprechend angehoben (+225.100 Euro) werden. Weitere Veränderungen wurden im Ergebnishaushalt gegenüber der ursprünglichen Fassung nicht vorgenommen

Die Stadt Selb wird im Ergebnishaushalt im Jahr 2023 bei den Steuern und ähnlichen Abgaben voraussichtlich 2,03 Mio. Euro mehr an Einnahmen erzielen. Es werden hier Nachzahlungen bei der Gewerbesteuer erwartet. Aus den früher gebildeten Rückstellungen kann voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 1 Mio. Euro ertragswirksam aufgelöst werden. Die ordentlichen Erträge fallen insgesamt um 2,74 Mio. Euro höher aus als noch im Vorjahr.

Die Veranschlagungen im Finanzhaushalt mussten, im Hinblick auf die auferlegte Kreditaufnahmebeschränkung, auf nicht zurückstellbare Investitionen und nur unbedingt erforderliche Neuanschaffungen beschränkt werden. Im Vergleich zu der im November 2022 vorgelegten Fassung wurden einige Veränderungen vorgenommen.

So wurden verschiedene Planansätze wie unter anderem für das Gestaltungskonzept für einen ersten Bauabschnitt in der Ludwigstraße, Planungskosten für einen Straßenbau zur Anbindung des Eissportzentrums bis hin zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Bereich der Anschlussstelle Selb-West aus dem Haushaltsplanentwurf herausgenommen. Weitere Planansätze wurden reduziert, dazu Mehreinnahmen bei der Veräußerung von Grundstücken im Gewerbegebiet Selb-West eingeplant.

Um alle Investitionen des Finanzhaushalts durchführen zu können, muss der Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von nun rund 2,06 Mio. Euro entweder über eine Darlehensneuaufnahme oder durch Einsatz von vorhandener Liquidität (ggf. auch anteilig) aufgebracht werden. Die Kämmerei schlägt in Anbetracht der auferlegten Kreditaufnahmebeschränkung eine Darlehensaufnahme in Höhe von 615.000 Euro vor. Der Restbetrag könnte aus den erhaltenen Stabilisierungshilfen Säule 2 der Jahre 2021 und 2022 (insgesamt 700.000 Euro), einer bisher noch nicht in Anspruch genommenen Darlehensaufnahmeermächtigung aus dem Jahr 2022 (300.000 Euro) und aus vorhandener eigener Liquidität (446.000 Euro) aufgebracht werden.

Die Nettokreditaufnahme 2023 (Neuverschuldung abzüglich Tilgungen) beläuft sich dann auf 0 Euro. Der Schuldenstand (tatsächlich aufgenommene Darlehen) der Stadt Selb würde sich bei Durchführung aller geplanten Investitionen von 17,46 Mio. Euro (voraussichtlicher Stand Ende 2022) bis zum Ende 2023 nicht weiter erhöhen.

„Es fällt uns schwer, geplante Investitionen wie in der Innenstadt zurückfahren zu müssen“, sieht Carsten Hentschel (CSU) wie Dr. Klaus von Stetten (Aktive Bürger) die Reduzierungen als alternativlos an, um einen genehmigungsfähigen Haushalt und die Stabilisierungshilfen nicht zu gefährden. Auch SPD und FWS gingen darin überein. Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch sieht in der Sache eine Schwächung im System. „Alles ursprünglich Geplante waren keine Luxusanschaffungen und nichts, was wir zusätzlich zu unseren kommunalen Pflichtaufgaben gemacht hätten. Das waren klassische kommunale Pflichtaufgaben, die wir so nicht erfüllen können. Ob das so im Sinne des Staates und der staatlichen Entwicklung ist, das gilt es an dieser Stelle schon mal zu hinterfragen“, macht er klar. „Wenn man sieht, dass da große Themen damit verbunden sind wie das Thema der Innenstadtentwicklung, dann muss man sagen, das tut uns schon weh, was wir da tun müssen. Aber wir machen das, um den Regularien zu entsprechen, um tatsächlich unsere staatliche Unterstützung zu bekommen“, weiß Pötzsch um Einigkeit in diesem Punkt im Selber Stadtrat. Dieser wird nach dem Empfehlungsbeschluss aus dem Ausschuss den Haushalt 2023 in der Stadtratssitzung Ende Januar verabschieden.

 

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