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rathaus selb12.1.2023 – Der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Einziehungsabsicht/Löschung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 253s +++

Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 253s Fl. Nr. 382/0 Gemarkung Spielberg liegt zwischen der Einmündung Staatsstraße 2179 und Fl. Nr. 381/0 Gemarkung Spielberg. Dieser Weg ist in der Natur nicht mehr erkennbar. Damit diese nicht mehr genutzte Wegefläche ggf. den umliegenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücken zugemessen werden kann, war ein Einziehungsverfahren nach dem Bayerischen Straßen - und Wegegesetz erforderlich. Die Erschließung der umliegenden Grundstücke ist durch die öffentlichen Feld- und Waldwege Nr. 253r und 253o sichergestellt.

Die amtliche Bekanntmachung erfolgte in der Zeit vom 21.9.2022-21.12.2022 an der Amts- /Gemeindetafel der Stadt Selb ohne Beanstandungen. Demzufolge beschloss der Bauausschuss, dass dem öffentlichen Feld- und Waldweg der öffentlich-rechtliche Sachstatus und der Allgemeinheit die gemeingebräuchliche Nutzung entzogen werden kann.

 

+++ Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage +++

Ein Antragsteller möchte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 409, Gemarkung Erkersreuth auf einer Fläche von rund 4.150qm eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichten. Im Rahmen einer formlosen Anfrage sollte die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens geklärt werden.

Der Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Diese Darstellung ist zu der aktuellen Nutzung stimmig. Somit steht dieser öffentliche Belang dem Vorhaben entgegen. Die Prüfung weiterer Belange, die dem Vorhaben entgegenstehen können, erübrigt sich hiermit. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung der beantragten Photovoltaik-Freiflächenanlage sind im geplanten Vorhabengebiet (sowohl Innen- wie auch Außenbereich) nicht gegeben. Dem Antragsteller kann die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens somit nicht bestätigt werden.

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