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rathaus selb22.12.2022 – Das Feuerwehrhaus in Silberbach, der Zweckverband interkommunales Flächenmanagement, das Kommunale Kino, die Freiraumgestaltung Bahnhofsareal, Anfragen, Berichterstattung… - der Selber Stadtrat hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend u.a. folgende Punkte auf der Tagesordnung:

+++ Zweckverband interkommunales Flächenmanagement +++

Das Kreisentwicklungskonzept des Landkreises Wunsiedel sieht im Bereich des Handlungsfeldes „Wirtschaft“ zur Unterstützung der Gemeinden bei Ansiedlungen und Erweiterungen von Unternehmen das Projekt „Gewerbeflächenentwicklung und -verfügbarkeit (Ökopool und Ausgleichsflächenmanagement)“ vor. Das Projekt soll in ein weit umfassendes System eines Interkommunalen Flächenmanagements eingebunden sein. Dieses besteht aus den drei Säulen - #FreiraumSchützen (Interkommunaler Kompensationsflächenpool und -management) - #FreiraumNutzen (interkommunale Inwertsetzung innerörtlicher Immobilien und städtischer Brachflächen) und - #FreiraumEntwickeln (interkommunaler Gewerbeflächen- und Energieflächenpool sowie Vermarktung)

Dieser Ansatz wird von allen bisher einbezogenen Ministerien als wegweisend und modellhaft bewertet. Daher besteht auch eine große Bereitschaft, das Gesamtprojekt zu unterstützen.

Als nächster Umsetzungsschritt ist nunmehr geplant, die notwendige Plattform für die praktische Handhabung zu schaffen. Deshalb soll ein gemeinsamer Zweckverband gegründet werden, an dem neben möglichst allen Gemeinden im Landkreis auch der Landkreis selbst beteiligt sein soll. Dieser Zweckverband ist so konzipiert, dass er als Basis für alle drei Entwicklungssäulen herangezogen werden kann. Zusätzlich zur Zweckverbandssatzung ist eine Vereinbarung über den Vor- und Nachteilsausgleich der Verbandsgemeinden hinsichtlich des Öko-Flächenmanagements geplant

Der Stadtrat befürwortet die Einrichtung eines „Interkommunalen Flächenmanagements“ im Landkreis. Die Stadt Selb tritt als Gründungsmitglied dem „Zweckverband interkommunales Flächenmanagement im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge (ZIF)“ bei.

 

+++ Freiwillige Feuerwehr Silberbach, möglicher Umbau des Gerätehauses +++

Im Juni 2020 hat der Stadtrat beschlossen, die Variante „Anbau eines Schulungsraumes an das bestehende Geräthaus der Feuerwehr Silberbach" weiter zu verfolgen. Darüber hinaus sollte überprüft werden, ob für einen solchen Anbau Fördermittel über das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) generiert werden können, wenn der Schulungsraum als Dorfgemeinschaftraum zur Verfügung stünde.

Grundsätzlich sind Dorfgemeinschaftshäuser förderfähig, es wurden Mittel in Aussicht gestellt, zur genauen Höhe kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, im Falle eines Anbaus an das Gerätehaus müsste jedoch der Anteil der Nutzung durch die Feuerwehr in Abzug gebracht werden. Entsprechende Entwürfe wurden dem ALE vorgelegt. Nachfolgend werden die untersuchten Varianten dargestellt:

Anbau eines Schulungsraumes: Anbau eines Schulungsraumes mit Sanitärbereich an der Rückseite des bestehenden Gerätehauses und Erweiterung des Gebäudes zur Straßenseite um die erforderliche Stellplatzgröße zu erreichen. Die dort vorhandene Trafostation der Energieversorgung Oberfranken erschwert einen möglichen Anbau in diesem Bereich nicht unerheblich, sie sollte umverlegt werden. Bei dieser Variante können die, nach heutigen Vorschriften erforderlichen, Maße für Stellplatz und Tor, ausgenommen der Torhöhe, eingehalten werden. Allerdings würden nicht alle Forderungen der heute geltenden Vorschriften und Anforderungen (u.a. Raumprogramm) erfüllt werden. Schätzkosten für den Rückbau der Garagen sowie den An- und Umbau des Gerätehauses ca. 245.000€ und Verlegung der Trafostation ca. 80.000€. (Stand 2020)

Anbau eines Gemeinschaftshauses: Diese Variante beinhaltet den Anbau eines Gemeinschaftshauses mit großem Gemeinschaftsraum, Küche, Lager- und Technikräumen sowie Sanitäranlagen an das bestehende Gerätehaus. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind hier zu erfüllen. Bei dieser Variante würden nicht alle Forderungen der heute geltenden Vorschriften und Anforderungen an Feuerwehrhäuser (u.a. Raumprogramm) erfüllt werden. Änderungen am bestehenden Gerätehaus wie z.B. die Anpassung der Stellplatz- und Torgrößen wären weiterhin erforderlich. Die Schätzkosten hierfür belaufen sich insgesamt auf ca. 1.000.000 €. Eine Förderung durch das ALE wäre möglich, jedoch müsste der Anteil der Nutzung durch die Feuerwehr in Abzug gebracht werden.

Bau eines freistehenden Gemeinschaftshauses auf dem südlich angrenzenden Grundstück: Diese Variante entspricht vom Umfang der Variante 2, jedoch wird das Gebäude nicht an das Gerätehaus angebaut, sondern steht frei auf dem Grundstück. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind hier zu erfüllen. Bei dieser Variante würden nicht alle Forderungen der heute geltenden Vorschriften und Anforderungen an Feuerwehrhäuser (u.a. Raumprogramm) erfüllt. Änderungen am bestehenden Gerätehaus wie z.B. die Anpassung der Stellplatz- und Torgrößen wären weiterhin erforderlich. Die Schätzkosten hierfür belaufen sich insgesamt auf ca. 1.000.000 €. Eine Förderung durch das ALE wäre möglich.

Neubau eines Gerätehauses: Alle aktuell geltenden Vorschriften und Anforderungen können erfüllt werden. Von Seiten des ALE sind hier keine Fördermittel möglich. Je nach, dem im Detail noch abzustimmenden, Raumprogramm wäre mit Kosten um 850.000 € zu rechnen. Für die Verlegung (Neubau) des Löschwasserbehälters, den Abbruch der Gebäude und die Verlegung der Trafostation sind ca. 350.000 € zu erwarten. Darüber hinaus werden ggf. noch Kosten für Übergangslösungen zum Weiterbetrieb der Feuerwehr während der Bauzeit anfallen.

Für die auf dem Schlauchturm vorhandenen Mobilfunkanlagen der T-Mobile Deutschland GmbH müsste ein anderer Standort gefunden werden. Der Neubau eines Feuerwehrhauses mit einem Stellplatz würde wahrscheinlich mit 57.750 € von der Regierung von Oberfranken gefördert werden, unabhängig von den Gesamtkosten des Gebäudes.

Im November wurde die Bewertung und Erstellung eines Konzeptes für die Feuerwehrhäuser in Auftrag gegeben, mit ersten Ergebnissen ist im ersten Halbjahr 2023 zu rechnen. Der Stadtrat folgt der Empfehlung, die Erkenntnisse aus diesem Konzept in die weiteren Planungen und Entscheidungsfindungen einzubeziehen.

Zuvor folgten kritischen Worte durch Walter Wejmelka (SPD) und Ortssprecher Thomas Rohstock. In den vergangenen zweieinhalb Jahren wäre hier nichts geschehen. Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch erklärte in Bezug auf angesprochene etwaige sicherheitstechnische Mängel, dass grundsätzlich alle Feuerwehrgerätehäuser über den Landkreis in einem regelmäßigen Turnus von drei Jahren überprüft werden. Sofort zu erledigende Mängel würden man seitens der Stadt umgehend bearbeiten. Und natürlich gibt es Themen, wie etwa die Torbreite, die bei mehreren Feuerwehrhäusern perspektivisch angegangen werden müssen. Und natürlich wisse man auch, dass in Silberbach teils nur Übergangslösungen gefunden werden konnten. „Unsere Aufgabe ist es, eine möglichst gute Lösung für die Feuerwehr in Silberbach zu finden“, will man Ergebnisse aus dem angesprochenen Konzept in eine endgültige Entscheidung einfließen zu lassen. „Es steht gar nicht in Frage, dass wir was machen, sondern in welcher Größenordnung und zu welchem Zeitpunkt“, so Pötzsch, der betonte, dass der Stadtrat hinter seinen Feuerwehren stehe, diese unstrittig in allen Belangen unterstütze. Auch habe es in Bezug auf die Feuerwehr in Silberbach in der Vergangenheit auch immer wieder Termine und Abstimmungen zwischen verschiedenen Behörden gegeben. In unterschiedliche Richtungen wurden Möglichkeiten geprüft. „Da steckt ein großer Zeitaufwand dahinter“, gab Pötzsch zudem beschränkte Personal-Kapazitäten zu bedenken. Und schließlich konnte zwischenzeitlich ein an das Feuerwehrhaus angrenzendes Grundstück erworben werden, um das Thema Aus-, Um- oder Neubau überhaupt erst bewerten und bearbeiten zu können.

 

+++ Optische Aufwertung der Situation im Färbergässchen +++

Im Färbergässchen, hinter dem Anwesen Martin-Luther-Platz 11, stehen zahlreiche Müllbehälter, die hauptsächlich zum Betrieb der dortigen Eisdiele gehören. Zur optischen Aufwertung dieses Bereiches soll ein Sichtschutzzaun parallel zur Flurstücksgrenze Hausnummer 10a errichtet werden. Hinter diesem Zaun können zukünftig fünf Stück 1.100L Müllbehälter untergebracht werden.

Der im Moment bestehende schmale Grünstreifen entlang dieser Grenze würde in diesem Bereich zurückgebaut und die Fläche befestigt werden. Der Grünbereich entlang des Selbbaches bliebe bestehen, Fahrzeuge könnten vor dem Zaun parken. Für diesen Zaun, z.B. Lärche ca. 1,80 m hoch, wäre mit rund 8.000 € zu rechnen.

Zum Bürger- und Porzellinerfest steht in diesem Bereich immer ein WC-Wagen. Nach Rücksprache mit dem Bauhof wird dieser Wagen dann voraussichtlich nicht mehr mit dem Unimog in die richtige Position gebracht werden können, da der Sichtschutzzaun den Bewegungsraum stark einschränkt. Gegebenenfalls müsste dann anstelle des WC-Wagens ein WC-Container zum Einsatz kommen, der durch einen LKW mit Kran auf- und abgeladen werden kann.

Aufgrund der geringen Größe des Parkplatzes entstehen große Scherkräfte beim Rangieren und damit eine starke Belastung der Fahrbahnoberfläche. Aus diesem Grund wird eine vollflächige Asphaltierung empfohlen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 30.000 € brutto. Für die Maßnahme sind im Haushalt 2022 insgesamt 50.000 € eingeplant.

Nach ausgiebiger Diskussion wurde sich mehrheitlich für den Bau des Sichtschutzzauns als auch für die Asphaltierung ausgesprochen.

 

+++ Freiraumgestaltung Bahnhofsareal Selb-Stadt +++

Im Rahmen der Bayerisch-Tschechischen Freundschaftswochen 2023 wird das Bahnhofsareal Selb-Stadt funktional und optisch aufgewertet. Beschlossen wurde die bauliche Umsetzung von drei Fokusbereichen der Freiraumgestaltung (Bahnhofsvorplatz, Mobilitätsstation ohne Bauwerke, Quartiersplatz) sowie der Straßenneuanlage, welche zur Erschließung des Areals notwendig ist.

Für die Umsetzung gemäß gefassten Baudurchführungsbeschluss wurden Kosten in Höhe von gerundet 3.276.000 € brutto ermittelt. Nachfolgend eine kurze Darstellung der fördertechnischen Aspekte der Maßnahme.

Straßenneuanlage: Die Straße wird aus fördertechnischen Gründen in verschiedene Teilabschnitte aufgeteilt, da sie sowohl über Zuwendungen des Freistaates Bayern für Nahverkehrsinvestitionen als auch über die Städtebauförderung (Förderoffensive Nordostbayern) gefördert wird. Weiterhin ist ein Teilbereich der Straße als Erschließungsstraße auszubauen (nicht förderfähig); der beitragsfähige Erschließungsaufwand könnte zu 90% umgelegt werden; dies wäre jedoch noch zu prüfen.

Fokusbereiche Quartiersplatz, Bahnhofsvorplatz, Mobilitätsstation (ohne Bauwerke): Die förderfähigen Kosten der Fokusbereiche werden über die Städtebauförderung mit 90% gefördert. Über die RZÖPNV nach dem BayGVFG (85%) und BayFAG (5%) werden die förderfähigen Kosten der Errichtung der P&R-Anlage mit 19 Abstellplätzen, als Teil der Mobilitätsstation, ebenfalls zu 90% gefördert.

Für den Bereich Quartiersplatz wurde ein neuer Zuwendungsantrag gestellt; auch die Straßenneuanlage war gemäß aktuellen Planungsstand nicht Bestandteil des Bewilligungsbescheides, weshalb auch für diese ein neuer Antrag gestellt werden musste. Da die Straße Bestandteil der Mobilitätsstation ist, wurde diese in die Kostenfortschreibung bezugnehmend des bereits erhaltenen Bewilligungsbescheides aufgenommen. Somit wären durch die Regierung die hinzugekommenen Bestandteile der Planung neu zu bewilligen. Die diesbezüglichen Bescheide sind noch ausstehend, weshalb die Verwaltung den Eigenmittelanteil der Stadt bezugnehmend den Fokusbereichen noch nicht abschließend beziffern kann.

Um die Ausschreibung, welche für Januar 2023 angedacht ist, nicht zu verzögern, bestätigte der Stadtrat nochmals den bereits gefassten Baudurchführungsbeschluss vom 27.07.2022 zu den genannten Kosten in Höhe von gerundet 3.276.000 € brutto.

 

+++ Stand der Finanzierung Kommunales Kino +++

Kenntnis genommen wurde vom derzeitigen Stand der Finanzierung des Kommunalen Kino. Von den Gesamtkosten in Höhe von rund 1,628 Mio. Euro. wurden rund 1,588 Mio. Euro als förderfähig anerkannt. Die nicht förderfähigen Kosten belaufen sich auf knapp 40.000 Euro. Diese Kosten sind durch die Stadt zu 100 % selbst zu tragen. Auf die anerkannten förderfähigen Kosten erhält die Stadt eine Zuwendung in Höhe von 90 %. Der Eigenanteil der Stadt Selb beträgt somit 158.800 Euro. Für das Kommunale Kino sind aktuell Spenden in Höhe von rund 203.000 Euro eingegangen.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Susann Fischer (GRÜNE) ist von einer Tagesmutter gefragt worden, wann der Kindergarten vom EJF bei der Handwerkskammer in Betrieb genommen wird. Der Kindergarten „Selblinge" ist seit dem 1.12.2022 in Betrieb. Zurzeit findet die Eingewöhnungsphase statt, d.h. es werden für die Kinder individuelle Termine mit den Eltern vereinbart.

Kai Hammerschmidt (SPD) hat wissen wollen, wie hoch der prozentuale Anteil an Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden ist. Die städtische Kläranlage verfügt über eine Photovoltaikanlage. Es erfolgt eine stetige Überprüfung der städtischen Gebäude und sollten die Voraussetzungen vorliegen, wird eine Photovoltaikanlage verbaut werden.

Weiter erklärte Kai Hammerschmidt, dass ihn ein Anwohner des neu gestalteten Rosenthal-Parks gefragt habe, ob der Park per Video überwacht werden könnte. Da würde seines Erachtens fragwürdiges Klientel zugegen sein. Bei der Überwachung von öffentlichen Plätzen steht vor allem die Kontrolle von Kriminalitätsschwerpunkten im Vordergrund. Die Videoüberwachung und die Persönlichkeitsrechte zahlreicher Personen müssen im Einklang stehen. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bestehe vor allem darin, dass durch die Aufzeichnung der Bilder und eine entsprechende Auswertung Verhaltensprofile erstellt werden könnten. Im Zusammenhang mit der Überwachung könne allein die Möglichkeit, dass Personen ihr Verhalten aufgrund der Kenntnis von Kameras ändern, einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen. Festzuhalten bleibt insofern, dass die Zulässigkeit der Videoüberwachung mit Aufzeichnungen auch im öffentlichen Raum von einer Interessenabwägung im Einzelfall abhängig ist. Insofern eine hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage in den Landesdatenschutzgesetzen existiert, ist eine Überwachung nur bei hinreichendem Anlass (z.B. konkretem Tatverdacht) und eines räumlich sowie zeitlich verhältnismäßigen Umfangs als rechtlich zulässig anzusehen. Die Videoüberwachung durch sonstige bayerische öffentliche Stellen ist bereichsspezifisch in Art. 21a Bayerisches Datenschutzgesetz geregelt. Ein Kriminalitätsschwerpunkt ist im Rosenthal-Park, aufgrund des Aufenthalts zwielichtiger Personen, nicht gegeben und damit eine Videoüberwachung nicht verhältnismäßig und daher abzulehnen.

Ortssprecher Thomas Rohstock (Silberbach) hat darum gebeten, dass das Grün um das Ehrenmal in Silberbach zurückgeschnitten wird. Der Baubetriebshof teilt mit, dass die Rhododendren zurückgenommen werden, sobald die Witterung es zulässt.

Volker Seitz hat in der letzten Bürgersprechstunde zum Bau im Bürgerpark gefragt, ob die Stadt Selb einen Eigenanteil aufbringen muss, da die Baukosten seit der Genehmigung vor fünf Jahren um rund 1/3 gestiegen seien. Weiterhin hat er gefragt, wer die Mehrkosten, die durch die zeitliche Verzögerung entstanden sind, tragen muss und wie hoch diese sind. Es besteht ein Bauträgervertrag über ein Teileigentum (Bücherei) zwischen der Stadt Selb und der Müller & Co. Generalübernehmergesellschaft mbH & Co. KG. Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Im Kaufpreis sind damit enthalten der Preis für den Grund und Boden, die Baukosten für die Errichtung des Gebäudes und sämtliche Erschließungskosten für die erstmalige Erschließung und die Kosten sämtlicher Hausanschlüsse insbesondere für Strom, Wasser, Abwasser, Gas und Medienkabel. Bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Vertragsgegenstandes wird ein Restbetrag der Vertragssumme von der Stadt Selb einbehalten.

 

+++ Anfragen +++

Susann Fischer (GRÜNE) fragte zum aktuellen Sachstand der Nachfolge einer Leitung des Stadtbauamts nach. Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch antwortete, dass Bewerbungen eingingen und Bewerbungsgespräche laufen.

Kai Hammerschmidt (SPD) meinte, dass der Weihnachtsmarkt mit 20 Uhr zu früh schließen würde. Pötzsch erklärte hierzu, dass lediglich Kernzeiten festgelegt wurden, bei der alle geöffnet haben müssen. Budenbetreiber dürften aber auch nach 20 Uhr noch öffnen.

Ortssprecher Thomas Rohstock (Silberbach) gab zum Hinweis, dass das Hinweisschild „Bolzplatz“ am entsprechenden Platz in Silberbach erneuert werden müsste.

 

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