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rathaus selb27.10.2022 - Die Erweiterung der Versorgungsleitungen auf dem Goldberg, Privatleitungen in öffentlichen Verkehrsflächen, Änderung von Bebauungs- und Grünordnungsplänen, Anfragen, Berichterstattung… - der Selber Stadtrat hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend u.a. folgende Punkte auf der Tagesordnung:

 

+++ Neufassung der Zweckvereinbarung zur Einleitung der Abwässer der Stadt Schönwald +++

Mit Wirkung zum 31.10.2022 wird die bisherige Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Selb und der Stadt Schönwald, zur Reinigung und Entsorgung der Abwässer der Stadt Schönwald, beendet sein. Aus diesem Grund wurde ein Entwurf der neuen Zweckvereinbarung in Zusammenarbeit mit dem Bay. Kommunalen Prüfungsverband seitens der AWS und der Stadt Schönwald erstellt. Der Stadtrat stimmte der neuen Zweckvereinbarung zu.

 

+++ Erweiterung der Versorgungsleitungen auf dem Goldberg +++

Damit bei diversen Festivitäten für die Veranstalter und die Standbetreiber auf dem Goldberg bestmögliche Bedingungen vorliegen, müssen in diesem Zusammenhang die Wasser- und Abwasserleitungen erneuert bzw. erweitert werden. Es werden mehr Wasserentnahmestellen sowie Abwasserschächte für die Versorgung benötigt. Mehrere Wasserleitungen müssen auch verlegt werden. Auch die Vorgaben des Amtes für Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes haben sich verändert, die eingehalten werden müssen.

Nach einem Vorort-Termin mit den zuständigen Personen der AWS, dem Bauhof sowie dem Ordnungsamt sind die Wasserversorgungs- und Wasserentsorgungseinrichtungen für die Veranstaltungen nach dem Ausbau ausreichend. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 40.000 Euro.

+++ Einziehungsabsicht des öffentlichen Parkplatzes an der Lorenz-Hutschenreuther-Straße +++

Die Fl.-Nr. 2276/0 der Gemarkung Selb – ein öffentlicher Parkplatz – ist als Ortsstraße gewidmet Der Parkplatz ist nicht im Bebauungsplan als solcher hinterlegt, sondern wird als Gewerbegebiet gekennzeichnet. Der Parkplatz hat in dem Sinne keine öffentliche Bedeutung mehr, da durch die unmittelbar angrenzende Firma die Vermutung naheliegt, es handelt sich hier um einen Firmenparkplatz, auf dem überwiegend Angestellte der Firma parken. Da auch im umliegenden Wohnviertel ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden sind, wird der ruhende Verkehr auch nicht in die Straßen der umliegenden Wohnhäuser geleitet. Demzufolge kann dem Parkplatz der öffentlich-rechtliche Sachstatus und der Allgemeinheit die gemeingebräuchliche Nutzung entzogen werden. Der Einziehungsabsicht stimmte der Stadtrat zu.

 

+++ Grundsatzbeschluss; Privatleitungen in öffentlichen Verkehrsflächen +++

Die öffentlichen Verkehrsflächen wie Fahrbahnen und Gehwege stellen neben ihrer eigentlichen Zweckbestimmung noch den „Raum“ für die Ver- und Entsorgung der anliegenden Grundstücke mit Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Telekommunikationseinrichtungen. Für die unterirdische Nutzung der Verkehrsflächen gibt es Grundlagen wie etwa das Telekommunikationsgesetz oder Konzessionsverträge mit den örtlichen Energieversorgern. Die vorgenannten Grundlagen regeln neben der eigentlichen Verlegung auch die Änderung (Folgepflicht) von Ver- und Entsorgungstrassen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen einschließlich der damit verbundenen Kostentragung.

Aufgrund der derzeitig angespannten Energieversorgungslage bzw. zur redundanten Absicherung eines Firmennetzwerks liegen derzeit zwei Anfragen bezüglich der Verlegung von privaten Versorgungs- bzw. Telekommunikationsleitungen im öffentlichen Straßengrund vor. Allerdings ist es nicht auszuschließen, dass noch weitere Firmen – insbesondere unter dem Aspekt der Energiesicherheit – ähnliche Vorhaben umsetzen möchten.

Prinzipiell müssen für „private Versorgungsleitungen“ im öffentlichen Grund neben den gesetzlichen und technischen Vorgaben für die bauliche Umsetzung bzw. deren Betrieb auch die Dokumentation zur Leitungstrasse gesichert sein.

Das Vorhalten der „privaten Leitungstrassen“ in einem GIS-System muss zwingend vorausgesetzt werden. Hierfür würde sich zum Beispiel der örtliche Energieversorger (als Dienstleister) anbieten, da hier entsprechende Trassenauskünfte bei Tiefbauarbeiten regelmäßig abgefragt werden.

Des Weiteren müssten für Privatleitungen in einem Gestattungsvertrag insbesondere die Folgepflicht bei Straßenbaumaßnahmen und deren Kostentragung, eventuell Rückbauverpflichtungen sowie die Abstimmungspflicht mit den Ver- und Entsorgungsbetrieben geregelt werden.

Nachdem „private Versorgungsleitungen“ in gewidmeten Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinausgehen, bedarf es zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise eines Grundsatzsbeschlusses. Seitens des Stadtreates besteht grundsätzlich Einverständnis mit der Verlegung von „privaten Versorgungsleitungen“ in öffentlichen Verkehrsflächen.

 

+++ Änderung von Bebauungs- und Grünordnungsplänen +++

Beschlossen wurde die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gebiet „Ludwigsmühle“ im vereinfachten Verfahren.

Der Bebauungsplan setzt bislang im Wesentlichen neben einem eingeschränkten Gewerbegebiet und zweier allgemeiner Wohngebiete im Norden bzw. Nordosten auch drei Entlastungsparkplätze für das Gewerbegebiet fest, wovon jedoch ein Parkplatz außerhalb des Geltungsbereiches liegt. Grund für diese Festsetzung war die Absicht, das künftige „Gewerbegebiet Ludwigsmühle“ vom ruhenden Verkehr zu entlasten. Zwischenzeitlich hat es sich aber gezeigt, dass im Gewerbegebiet Ludwigsmühle hierfür kein Bedarf gegeben ist, sehr wohl aber ein erhöhter Parkplatzbedarf für Gewerbebetriebe außerhalb des Gebiets besteht. Daher soll der Bebauungsplan entsprechend überarbeitet werden. Die im Norden bzw. Nordosten des Plangebiets gelegenen Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, nämlich Entlastungsparkplatz B bzw. Entlastungsparkplatz C, werden künftig als „private Straßenverkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung Parkplatz“ festgesetzt. In der Begründung wird klargestellt, dass die Entlastungsparkplätze insgesamt, also auch der außerhalb des Geltungsbereichs gelegene Entlastungsparkplatz, entfallen sollen.

Ebenso beschlossen wurde die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 162 für das Sondergebiet „Hotel“ am Zeidlersberg.

Nachdem mittlerweile das Konzept des Investors weiter konkretisiert wurde hat es sich gezeigt, dass die ursprünglich geplante Hotelnutzung nun in Form von Boarding-Appartements umgesetzt werden soll. Nach der Rechtsprechung ist der Begriff „Boarding-House“ oder Boarding-Appartements eine bauplanungsrechtlich nicht geregelte Übergangsform zwischen Wohnnutzung und Beherbergungsbetrieb. Seitens der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, die Definition des Sondergebiets wie folgt zu ändern: „Sondergebiet Beherbergungsbetriebe“: zulässig sind Beherbergungsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Ärztehäuser, Bürogebäude sowie Wohnnutzungen und Wohngebäude. In der Folge sollte dann natürlich auch die bisherige Planbezeichnung „Sondergebiet Hotel“ in „Sondergebiet Beherbergungsbetriebe“ geändert werden.

 

+++ Erweiterung Nikolauskindergarten Selb - Heizung Bestandsgebäude +++

Die aktuelle Planung zur Heizung des Nikolaus-Kindergartens sieht für den Erweiterungsbau die Beheizung mit einer Wärmepumpe vor, das bestehende Gebäude wird durch die vorhandene Gasheizung versorgt. In Anbetracht der aktuellen Entwicklung auf dem Energiemarkt wurden Möglichkeiten der zukünftigen Versorgung des Bestandsgebäudes untersucht.

Zugestimmt wurde mehrheitlich folgender Variante: Einbau einer größeren Wärmepumpe (47 kW) im Neubau und die weitere Nutzung des Gaskessels bei Spitzenlasten. Nutzung der Wärmepumpe während der Übergangszeiten sowohl im Neubau als auch im Bestand. Hierbei ist das niedrigere Temperaturniveau der Wärmepumpe ausreichend, um die vorhandenen Heizkörper im Bestand zu nutzen.

Bei einem Ausfall des bestehenden Gaskessels (Alter ca. 15-20 Jahre) müsste dieser entweder wieder durch einen neuen Gaskessel ersetzt werden oder die Heizung im Bestand auf den Betrieb mit Wärmepumpe umgerüstet werden. Dies würde im Wesentlichen den Austausch der alten Heizkörper gegen Niedertemperaturheizkörper bedeuten.

 

+++ Mitgliedschaft in der LEADER Aktionsgruppe Fichtelgebirge-Innovativ e.V. +++

Das EU-Programm LEADER unterstützt ländliche Regionen in Bayern auf dem Weg zu einer selbstbestimmten und eigenständigen Entwicklung. Das prägende Element von LEADER sind Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung. Im Mittelpunkt dabei stehen die LEADER-Aktionsgruppen (LAG). Sie sind Partnerschaften aus kommunalen, wirtschaftlichen, privaten, sozialen und anderweitig engagierten Akteuren der Region. Die LAGs sind zuständig für die Erarbeitung und Umsetzung der Entwicklungsstrategie in ihrer Region - einschließlich der Auswahl der Projekte, die über LEADER gefördert werden sollen.

In der aktuellen Förderperiode 2014 – 2022 konnten bisher 21 Projekte mit einem Investitionsvolumen von 5,8 Mio. Euro, davon 1,5 Mio. Euro LEADER-Förderung umgesetzt werden. In Selb konnte damit beispielsweise die Neukonzeption und Gestaltung des „Roten Fadens“ umgesetzt werden.

Aktuell ist der Oberbürgermeister der Stadt Selb Mitglied im Entscheidergremium. In der zukünftigen Förderperiode müssen Mitglieder des Entscheidergremiums nun auch Vereinsmitglieder sein. Aus diesem Grund und auch hinsichtlich einer erneuten Bewerbung der Region für LEADER für die neue Förderperiode 2023 – 2027 fragt die Geschäftsführung von Fichtelgebirge-Innovativ e.V. an, ob die Große Kreisstadt Selb dem Verein beitreten möchte. Die Mitgliedschaft ist derzeit kostenfrei. Der Stadtrat stimmt dem Beitritt zu.

 

+++ Mitgliedschaft im Verein Geopark Bayern-Böhmen e.V. +++

Der gemeinnützige Verein GEOPARK Bayern-Böhmen e. V. ist Träger des Geoparks Bayern-Böhmen für das Gebiet der bayerischen Landkreise Bayreuth, Neustadt a. d. Waldnaab, Tirschenreuth und Wunsiedel im Fichtelgebirge mit den jeweils umschlossenen kreisfreien Städten. Innerhalb des bayerischen Gebietes des Geoparks Bayern-Böhmen hat der Verein die folgende Aufgabe und verfolgt die folgende Zielsetzung, in Abstimmung mit den beteiligten Landkreisen und Gemeinden, zuständigen Fachbehörden, Organisationen und Interessengemeinschaften:

Förderung des Geotopschutzes im Sinne eines aktiven Schutzes und Erhalts des geowissenschaftlichen und montanhistorischen Erbes, Förderung der geowissenschaftlichen Umweltbildung und die Förderung der regionalen und grenzüberschreitenden Entwicklungszusammenarbeit.

Der Verein entfaltet eigene Aktivitäten auf diesen Feldern und bündelt, koordiniert und unterstützt auch Aktivitäten seiner Mitglieder, die den genannten Zielen dienen. Der Verein übernimmt in Abstimmung mit den Partnern in Böhmen auch Aufgaben in der gemeinsamen Entwicklung und Koordinierung des grenzüberschreitenden Geoparks Bayern-Böhmen. Auch in Selb werden regelmäßig Veranstaltungen und Exkursionen angeboten. Der Verein ist nun an die Stadt Selb herangetreten und hat hinsichtlich einer Mitgliedschaft angefragt. Der Mitgliedsbeitrag liegt aktuell bei 0,10 €uro je Einwohner und beträgt somit rund 1.500 Euro pro Jahr.

Der Stadtrat lehnte einen Beitritt ab.

 

+++ Ersatzneubau Fußgängerbrücke +++

Das Brückengeländer an der Fußgängerbrücke über den Selbbach im Bereich des Färbergäßchens ist nicht mehr ausreichend in den Beton eingebunden und wurde daher mit einem Bauzaun abgesichert. Das Betonbauwerk selbst ist nicht mehr wirtschaftlich zu sanieren. Forciert wird der Neubau der Brücke. Möglich ist hier eine Stahlkonstruktion. Für diese Maßnahme werden Finanzmittel in Höhe von rund 110.000 Euro benötigt. Diese Mittel können durch Einsparungen an anderer Kostenstelle bereitgestellt werden. Der Neubau soll noch in diesem Jahr durchgeführt werden.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Michael Sporer (Aktive Bürger) fragte, ob man die Hinweise auf Parken mit Parkscheibe und einen Behindertenparkplatz vor der ehemaligen Postbankfiliale entfernen könne, um so mehr Parkraum schaffen zu können. Weiterhin bat er darum, dass in der Geschwister-Scholl-Straße stadtauswärts eine Parkmarkierung angelegt wird. 

Nach Prüfung durch Ordnungsamt und Polizei wurden die Schilder vom Bauhof entfernt, um wieder mehr Parkraum zu schaffen. In der Geschwister-Scholl-Straße ist nach Prüfung durch das Ordnungsamt und Polizei die Straßenbreite ausreichend, auch wenn ein Auto links und rechts parkt. Deshalb ist ein Gehwegparken nicht erforderlich.

 

Matthias Müller (CSU) wollte den Sachstand und die weiteren Schritte zum Thema Sanierungsgebiet Jahnstraße/Försterstraße wissen.

In Vorbereitung zur Festsetzung des Sanierungsgebietes „Jahnstraße“, wurde in der Stadtratssitzung vom 24.03.2021 die Durchführung einer Vorbereitenden Untersuchung des vorläufigen Abgrenzungsgebietes in der südlichen Innenstadt beidseits der Jahnstraße beschlossen. Für diese Untersuchung wurden im Haushalt 2022 40.000 € an Mitteln zur Verfügung gestellt. Die Stadtverwaltung befindet sich zurzeit in Abstimmungsgesprächen mit der Regierung von Oberfranken bezüglich der Machbarkeit des angedachten Bereiches.

 

Carsten Hentschel (CSU) informierte, dass die Liste 1 Selber Gastronomen besucht hat. Dabei haben sie sich mehr Parkplätze gewünscht. Daher seien Frage, ob es möglich ist, abzuprüfen, wie viel weiteres Potenzial die Innenstadt in Bezug auf Parkplätze hat. Er hat die Tiefgarage in der Pfaffenleithe vorgeschlagen.

Die Wirtschaftsförderung hat zwischenzeitlich geprüft, ob in der Tiefgarage Pfaffenleithe 6 freie Parkplatzkapazitäten zur Verfügung stehen. Das Sondereigentum der Stadt Selb an der Immobilie Pfaffenleithe 6 umfasst die komplette Tiefgarage. Allerdings sind auf Grund baulicher Mängel nur zwei Parkdecks nutzbar und alle dort verfügbaren Stellplätze sind derzeit vermietet.

 

Walter Wejmelka (SPD) monierte im Bezug auf eine Unterversorgung mit Hautärzten im Landkreis Wunsiedel, dass es für die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) schwierig gewesen sei, im Landkreis geeignete Räume für einen Hautarzt zu finden. Laut KBV habe man in Marktredwitz, Wunsiedel und Selb vergeblich gesucht. Er fragte, welche Gespräche mit der KVB geführt und warum keine Lösung seitens der Stadt Selb angeboten wurde.

Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass die KVB am 24.09.2020 per E-Mail Kontakt zum damaligen Amt für Wirtschaftsförderung & Tourismus aufgenommen hatte Im Rahmen eines Telefongespräches wurden die Anforderungen an die gesuchten Räumlichkeiten besprochen. Der KVB wurden drei Objekte, davon zwei ehemalige Arztpraxen und eine ehemalige Physiotherapiepraxis, übermittelt. Die KVB erklärt: „Nach einer eingehenden Analyse der Bestandsimmobilien ist allerdings recht schnell klar geworden, dass aufgrund der Anforderungen an die räumliche Gestaltung der Praxis (u.a. durch die Einrichtung eines Eingriffsraums für ambulante Operationen und zahlreiche daran geknüpfte bauliche Herausforderungen) nur schwierig eine passende Immobilie zu finden sein wird und umfangreiche Umbau- und Renovierungsmaßnahmen in den meisten Fällen erforderlich sein würden, um den aktuellen Vorschriften für eine Arztpraxis zu entsprechen. In den meisten Fällen zeichnete sich ab, dass eine Nutzbarmachung für unsere Zwecke sehr teuer werden oder gar nicht möglich sein würde.“ Letztendlich hätte auch die geographische Lage im Landkreis, die Verkehrsanbindung sowie der Wunsch des Arztes, in Wunsiedel oder Marktredwitz ansässig zu werden, dazu geführt, dass sich für Marktredwitz als Standort entschieden wurde.

 

+++ Anfragen +++

Matthias Müller (CSU) erklärte, dass der Gehweg innerhalb des Schulzentrums nicht beleuchtet sei. Dieser Hinweis werde an das zuständige Landratsamt weitergegeben.

Weiter wollte Müller den aktuellen Sachstand der Neugestaltung des Färbergäßchens wissen. Hierzu erklärte Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch, dass die Verwaltung an der Sache bereits arbeite. In einer der nächsten Stadtratssitzungen werde diese Thematik konkret behandelt.

Ortssprecher Matthias Häußer möchte den Sachstand beim alten Schulgebäude in Selb-Plößberg als auch dem Jochen-Klepper-Haus wissen. Ihm wurde eine Auskunft in der nächsten Sitzung zugesichert.

Ortssprecher Niklas Schmidling monierte den schlechten Zustand des Nordbahnhof. Dieser Hinweis wird nun an die DB weitergereicht.

Walter Wejmelka (SPD) ging beim ÖPNV auf das Thema barrierefreier Zustieg zu den Bussen ein. Er sieht dringenden Handlungsbedarf an den Haltestellen Schillerstraße und Klinikum.

Carsten Hentschel (CSU) regte im Bereich der Längenauer Straße - zwischen Lorenz-Hutschenreuther-Straße und Christian-Höfer-Ring – an, durch Markierung ein Gehwegparken zu ermöglichen.

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