16.2.2016 – Für viele Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte steht derzeit die Frage nach einem Schulwechsel an. Damit der Wechsel auf eine Berufsfachschule, Wirtschaftsschule oder eine
Fachoberschule bzw. Berufsoberschule nicht zu Problemen mit der Schulwegkostenfreiheit führt, wird empfohlen, folgende Punkte zu beachten:
Kostenfreiheit des Schulweges kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn die nächstgelegene Schule besucht wird. Die nächstgelegene Schule ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Aufwand erreichbar ist. Maßgebend hierfür sind die Kosten mit dem öffentlichen Verkehrsmittel und nicht die tatsächlich zurückgelegte Fahrtstrecke.
Kann ein Schüler bei der nächstgelegenen Schule nicht aufgenommen werden, werden die Fahrtkosten zu einer anderen, dann nächstgelegenen Schule, übernommen, wenn eine schriftliche Ablehnung vorliegt. Dies gilt nicht, wenn diese Ablehnung, z.B. durch eine verspätete Anmeldung, selbst verschuldet ist.
Bei Fragen zum Thema Schulwegkosten oder weiteren Auskünften, ob zur gewählten Schule Schulwegkostenfreiheit gewährt werden kann, wird gebeten, sich vor der Wahl einer Schule mit dem Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge – Fachbereich 11 – unter der Telefonnummer 09232/ 80-393 in Verbindung zu setzen.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema gibt es auch unter:
http://www.Landkreis-Wunsiedel.de/Schulwegkosten
selb-live.de – Presseinfo LRA Wunsiedel