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29.1.2018 - In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Jeder hat die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen hängen auszugsweise an der Amtstafel (Erdgeschoss) im Rathaus der Stadt Selb.

Die Vorschläge können bis zum 11. April 2018 schriftlich oder persönlich bei folgender Stelle abgeben:

Einwohnermeldeamt der Stadt Selb, Zimmer 0.1 oder 0.2, Ludwigstr. 6, 95100 Selb.

Folgende Angaben werden benötigt: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Straße, Hausnummer, Wohnort und ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.

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