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17.10.2017 - Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge weist darauf hin, dass Anträge auf Schulwegkostenfreiheit für das vergangene Schuljahr 2016/2017 bis spätestens 31. Oktober 2017 eingereicht werden müssen. Hierunter fallen der

Antrag auf Anerkennung des Einsatzes des privaten Kraftfahrzeuges (grünes Formular) die Kostenabrechnung für die notwendigen Fahrtkosten bei Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges (gelber Antrag) und der Antrag auf Erstattung der Fahrkosten auf dem Schulweg mit dem öffentlichen Verkehrsmittel (oranger Bogen). Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dürfen für Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen keine Zahlungen mehr geleistet werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Anträge vollständig ausgefüllt und unterschrieben, sowie von der Schule bestätigt sind.

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