26.10.2016 – Der Bayerische Landtag hat heute die Informationen über die Verteilung der Bedarfszuweisungen an die bayerischen Gemeinden und Landkreise für das Jahr 2016 erhalten. Wie Landtagsvizepräsidentin Inge Aures erfahren hat, bekommen auch Kommunen im Landkreis Wunsiedel Bedarfszuweisungen. Der Landtag hat dafür insgesamt die bisherige Rekordsumme von 150 Millionen Euro für 2016 bereitgestellt. MdL Inge Aures ist über diese für die Region guten Nachrichten auch deshalb froh, weil die Stärkung der Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen eine langjährige und nachdrückliche Forderung der SPD-Landtagsfraktion ist, um Kommunen in Sondersituationen besser unterstützen zu können.
Wie Aures mitteilen kann, erhält der Landkreis Wunsiedel Bedarfszuweisungen in Höhe von 2,7 Millionen Euro. Folgende Städte und Gemeinden aus dem Landkreis Wunsiedel erhielten ebenfalls Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen:
Gemeinde Bad Alexandersbad: 900.000 Euro
Stadt Arzberg: 1.300.000 Euro
Gemeinde Höchstädt i. Fichtelgebirge: 500.000 Euro
Stadt Hohenberg a.d. Eger: 1.340.000 Euro
Stadt Kirchenlamitz: 800.000 Euro
Stadt Marktleuthen: 1.000.000 Euro
Große Kreisstadt Marktredwitz: 3.500.000 Euro
Gemeinde Nagel: 150.000 Euro
Gemeinde Röslau: 400.000 Euro
Markt Schirnding: 1.400.000 Euro
Stadt Schönwald: 2.500.000 Euro
Große Kreisstadt Selb: 2.000.000 Euro
Markt Thiersheim: 700.000 Euro
Markt Thierstein: 600.000 Euro
Gemeinde Tröstau: 1.100.000 Euro
Stadt Weißenstadt: 1.500.000 Euro
Stadt Wunsiedel: 3.300.000 Euro
Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen sind, wie Landtagsvizepräsidentin Inge Aures erläutert, Mittel des Freistaats Bayern, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an Gemeinden und Landkreise fließen. Sie sind dazu bestimmt, der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden im Einzelfall Rechnung zu tragen. Sie können auch zum Ausgleich von Härten gewährt werden, die sich bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen ergeben. Außerdem soll der besonderen Ausgabenbelastung der strukturschwachen Landkreise Rechnung getragen werden. Darüber hinaus sind Stabilisierungshilfen für strukturschwache bzw. von der demografischen Entwicklung besonders betroffene, konsolidierungswillige Kommunen vorgesehen.
selb-live.de – Presseinfo Inge Aures