3.3.2026 - Die Einschulung ist ein großer Meilenstein – für Kinder ebenso wie für ihre Eltern. Mit dem ersten Schultag beginnt ein neuer Lebensabschnitt voller Erwartungen, Neugier und Aufregung. Damit dieser Start gut gelingt und Familien Planungssicherheit haben, ist es wichtig, schon jetzt auch an die Zeit nach dem Unterricht zu denken.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt bundesweit der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Das bedeutet: Jedes Kind, das 2026 eingeschult wird, soll künftig werktags nach der Schule betreut werden können – bei Bedarf auch in den Ferien. Die Betreuung darf nur an maximal 20 Tagen im Jahr geschlossen sein. An allen übrigen Tagen muss ein Angebot zur Verfügung stehen.
Damit dieser Anspruch in der Praxis zuverlässig umgesetzt werden kann, braucht es eine frühzeitige Planung. Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge bittet daher alle Eltern künftiger Erstklässlerinnen und Erstklässler: Melden Sie Ihren Betreuungsbedarf bis spätestens 30. April 2026, sofern Sie noch keinen Betreuungsplatz haben.
Eine Rückmeldung ist für eine Familie dann erforderlich, wenn ich Kind im Schuljahr 2026/2027 in die 1. Klasse kommt, bislang kein Platz in einem Hort, einem schulischen Ganztagsangebot oder einer anderen Betreuungsform besteht, Sie jedoch eine Betreuung benötigen. Wer bereits einen Betreuungsplatz sicher hat, muss nichts weiter unternehmen.
Damit jedes Kind gut begleitet in den neuen Lebensabschnitt starten kann, müssen die Betreuungsplätze rechtzeitig geplant werden, weisen die Verantwortlichen im Landratsamt noch einmal hin.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Interessierte unter:
www.landkreis-wunsiedel.de/Ganztag
selb-live.de – Presseinfo Landratsamt Wunsiedel



