27.11.2023 – Die Stadt Selb weist darauf hin, dass Haus- und Grundstücksbesitzer bei Eisglätte und Schneefall zur Sicherung der Gehwege verpflichtet sind. Dies ist unter dem Punkt „IV. Sicherung der Gehbahnen im Winter“ der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ der Stadt Selb geregelt.
Die Verordnung ist auf der Homepage der Stadt Selb unter www.selb.de/stadtrecht zu finden. Außerdem steht das Ordnungsamt für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Die wichtigsten Punkte der Verordnung:
Innerorts besteht für Gehwege eine Räum- und Streupflicht. Ist keine bauliche Abgrenzung vorhanden, so gilt die gleiche Verpflichtung für einen mindestens einen Meter breiten Streifen auf der Straße entlang der Grundstücksgrenze. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gehsteig vorhanden ist. Sollte nach dem Schneeräumen weiterhin Rutschgefahr bestehen, müssen die Wege mit Splitt, Sand oder Tausalz gestreut werden. Die Flächen müssen an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr verkehrssicher gehalten werden. Daher ist auch ein mehrmaliges Räumen am Tag nicht auszuschließen.
Als Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks trägt man die Räumpflicht mit dem Eigentümer des Vorderliegergrundstücks, also dem Grundstück, das direkt an der Straße anliegt, zu gleichen Teilen. Die beiden Parteien müssen untereinander regeln, wie die Räum- und Streupflicht aufgeteilt wird.
Ablagerungen von Schnee und Eis am Rand der Geh- und Fahrbahn dürfen weder den Verkehr noch die Fußgänger behindern. Außerdem ist es nicht gestattet Schnee und Eis auf die Straße zu schieben. Auch private Flächen, die direkt an der Straße anliegen und für den Fußgängerverkehr nötig sind, müssen mindestens einen Meter breit geräumt werden. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Missachtung der Pflichten, kann eine Geldbuße zwischen 5 und 1.000 Euro verhängt werden.
selb-live.de – Presseinfo Stadt Selb