3.3.2020 - +++ Kotflügel zerkratzt +++
Selb – Eine 51-jährige Frau aus Marktleuthen meldete der Polizei in Marktredwitz, dass ihr weißer VW Touran am vorderen linken Kotflügel zerkratzt wurde. Sie hatte ihren Wagen am Montagmorgen gegen 07.45 Uhr im Grafenmühlweg geparkt.
Als sie gegen 13.00 Uhr wieder zu ihrem Auto kam, musste sie die genannte Beschädigung feststellen. Vermutlich wurde dieser „Kratzer“ von einem vorbeifahrenden Fahrzeug verursacht worden. Die Geschädigte schätzt den entstandenen Sachschaden auf ca. 800,-- Euro. Zur Zeit ermittelt die Polizei Marktredwitz noch gegen Unbekannt wegen eines Vergehens des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung dieses Vergehens führen, werden von der Polizei in Marktredwitz unter der Telefonnummer 09231/9676-0 entgegen genommen.
+++ Motorhaube eines VW-Caddy beschädigt +++
Selb – Ein oder mehrere unbekannte Täter beschädigten in der Zeit vom 28.02.2020, 16.00 Uhr bis 02.03.2020, 10.00 Uhr, einen VW Caddy, der in der Bahnhofstraße abgestellt war. Laut Angaben des Geschädigten wurde vermutlich zweimal mit einer Flasche auf die Motorhaube eingeschlagen. Dabei sei ein Sachschaden in Höhe von ca. 500,-- Euro entstanden. Die Ermittlungen der Polizei Marktredwitz richten sich in dieser Angelegenheit noch gegen Unbekannt wegen eines Vergehens der Sachbeschädigung. Zeugen, die im oben genannten Zeitraum Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Polizei Marktredwitz unter der Telefonnummer 09231/9676-0 zu melden.
+++ Verkehrsunfall +++
Selb – Gestern, gegen 06.30 Uhr, war ein 60-jähriger Mann aus Selb mit seinem Skoda Yeti auf der Hohenberger Straße unterwegs. Zur gleichen Zeit fuhr ein 46-Jähriger, ebenfalls aus Selb, mit seinem Dacia vom Christian-Höfer-Ring kommend nach links in die Kreuzung ein. Dabei hatte er den vorfahrtsberechtigten Skoda übersehen, wobei es zum Zusammenstoß kam. Zum Glück wurde bei dem Unfall niemand verletzt. Der Gesamtschaden an den beiden Fahrzeugen wird auf ca. 10.000,-- Euro geschätzt. Der 46-Jährige muss sich nun wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung, Vorfahrtsverstoß, verantworten und muss diesbezüglich mit einem Bußgeld rechnen.
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