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17.2.2020Selb. Die Fahnder der Bundespolizeiinspektion Selb haben am vergangenen Wochenende sechs unerlaubte Einreisen und eine Einschleusung zur Anzeige gebracht. Dabei hatten drei Iraker, ein Syrer, ein Vietnamese und ein Russe Ausflüge ins tschechische Nachbarland unternommen, ohne die erforderlichen Reisedokumente bei Grenzübertritten mitzuführen.

Als die Personen am Samstag und Sonntag über die ehemaligen Grenzübergange Schirnding und Selb wieder nach Deutschland eingereist sind, wurden sie von Bundespolizisten grenzpolizeilich kontrolliert. Diese stellten fest, dass die sechs Männer im Alter von 23 bis 43 Jahren verbotenerweise bei ihrer Reise nach Tschechien auf die Mitnahme der erforderlichen Reisdokumente verzichtet hatten.

Dies wird für sie nun strafrechtliche Konsequenzen haben: Trotz des Wegfalls der Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Tschechien ist es Pflicht, die Grenzübertrittsdokumente - Reisepass bzw. Personalausweis - mitzuführen.

EU-Bürger - auch Deutsche - machen sich sonst einer Ordnungswidrigkeit schuldig, Drittausländer, die keine zum Grenzübertritt ermächtigenden Papiere bei sich haben und trotzdem die Grenze passieren, begehen regulär eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz.

Damit stehen den kontrollierten Reisenden nun auch Strafanzeigen nach dem Aufenthaltsgesetz ins Haus.

Einer der drei irakischen Staatsangehörigen wird sich als Fahrer zudem wegen Einschleusens von Ausländern verantworten müssen.

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