17.10.2019 - +++ Kurierfahrer ohne Genehmigung +++
Selb: Weil er im gewerblichen Transportwesen ohne Genehmigung unterwegs war und zudem keinerlei Fahrtnachweise führte, muss sich ein 72jähriger Kurierfahrer aus Niedersachen wegen Verstößen gegen das Fahrpersonal- und Güterkraftverkehrsgesetz verantworten.
Neben dem Fahrer, der am Donnerstag um 01.40 Uhr in der Geschwister-Scholl-Straße kontrolliert wurde, wird auch der Transportunternehmer entsprechend angezeigt.
+++ Feuerwerkskörper sichergestellt +++
Das Jahresende rückt näher. Dementsprechend scheinen die Asiamärkte in der Tschechischen Republik auch vermehrt wieder Feuerwerkskörper anzubieten. Dass diese ohne entsprechende Kennzeichnung aber größtenteils in Deutschland verboten sind bzw. dass man für den Umgang damit in Deutschland eine Erlaubnis benötigt, mussten jetzt zwei junge Männer aus Erfurt erfahren, als sie am Mittwochnachmittag nach ihrer Einreise aus der Tschechischen Republik bei Selb durch die Fahnder der Grenzpolizei Selb kontrolliert wurden. Der 22-jährige Fahrzeugführer führte sage und schreibe 465 solcher Böller mit, von denen gemäß ihrer Klassifizierung eine mittlere bis große Gefahr ausgeht. Da er keine Erlaubnis für den Umgang mit derartigen pyrotechnischen Gegenständen vorlegen konnte, wurden sie sichergestellt und der junge Mann wegen eines Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt. Seinem 18-jährigen Reisebegleiter widerfuhr das gleiche Schicksal. Er hatte zwar nur 20 Silvesterkracher mit dem Namen „Dum Bum“ in der Tschechischen Republik erworben, aber das schützte ihn nicht vor einer Anzeige. Auch er musste die Feuerwerkskörper abgeben.
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