24.7.2019 - +++ Mehrere Delikte auf einmal +++
Selb – Am Dienstagnachmittag gegen 15:00 Uhr bekam die Polizei Marktredwitz eine Mitteilung, dass in Selb ein blauer Ford Fiesta ohne Zulassung unterwegs sei. Die Beamten der Polizeiinspektion Marktredwitz konnten kurze Zeit später das Fahrzeug in der Geschwister-Scholl-Straße anhalten.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 31-jährige Beifahrer Halter des Fahrzeuges ist, jedoch keine aktuelle Zulassung oder Versicherungsschutz besteht. Der 29-jährige Fahrer ist zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Dem noch nicht genug, bei dem Fahrer konnten noch drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Ein anschließend durchgeführter Vortest verlief positiv auf Methamphetamin. Daher wurde der 29-jährige Mann zur Blutentnahme ins Klinikum Selb gebracht. Des Weiteren bestand gegen ihn ein offener Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Summe von 820,- Euro zur Abwendung dieser Ersatzfreiheitsstrafe konnte er nicht aufbringen, weshalb er nach Hof in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde. Dort darf er nun die nächsten 50 Tage verbringen. Durch den neuerlichen Sachverhalt muss sich der 29-Jährige nun erneut wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie der Fahrt unter Einfluss von Betäubungsmitteln u.a. verantworten. Auch der Halter ging bei dieser Sache nicht leer aus. Die aufnehmenden Beamten der Polizeiinspektion Marktredwitz ermitteln gegen ihn wegen Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen eines Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
+++ Unter Drogeneinfluss gefahren +++
Selb – Am Dienstag, 23.07.2019 gegen 22:00 Uhr wurde ein 28-Jähriger mit seinem blauen VW Passat einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten fest. Ein anschließend durchgeführter Vortest verlief positiv auf Cannabisprodukte. Die Beamten brachten den 28-Jährigen daraufhin zur Blutentnahme ins Klinikum Selb. Der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt und die Weiterfahrt unterbunden. Der 28-Jährige muss sich nun wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz und wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz, wegen Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten. Der Bußgeldkatalog sieht für diese Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500,-Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot vor.
+++ Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort +++
Selb – Der Polizei Marktredwitz wurde von einer 65-jährigen Selberin eine Fahrerflucht angezeigt. Ihren Angaben zufolge habe sie ihren roten PKW BMW, 1er Reihe, im Bereich der Pfaffenleithe geparkt. Als sie zu ihrem Pkw zurückgekommen sei, habe sie einen Schaden an der vorderen linken Stoßstange feststellen müssen. Der Gesamtschaden an dem BMW wird auf ca. 1.000,- Euro geschätzt. Die Dame vermutete, dass ein bis dato unbekannter Tatverdächtiger mit einem Fahrzeug beim Ausparken gegen ihren Pkw gefahren sein müsste. Als Unfallzeit wurde Sonntag, gegen 11:30 Uhr angenommen. Die Polizei Marktredwitz ermittelt im Moment noch gegen Unbekannt wegen eines Vergehens des unerlaubten Entfernens vom Unfallort u.a. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Marktredwitz unter der Telefonnummer 09231/9676-0 entgegen.
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