1.7.2019 - +++ Exhibitionist im Freibad +++
Schönwald – Am Sonntagnachmittag wurde ein 64-jähriger Mann aus Schönwald im dortigen Freibad dabei beobachtet, wie er „sein bestes Stück“ aus der Badehose holte und daran gerieben hatte. Er habe angeblich auch junge Mädchen angesprochen, diese hätten ihn aber zum Glück ignoriert.
Ein Zeuge hatte ihn daraufhin angesprochen, worauf der 64-Jährige dann das Schwimmbad verließ. Die Polizei Marktredwitz ermittelt jetzt gegen den Schönwalder wegen eines Vergehens der exhibitionistischen Handlungen. Gibt es weitere Zeugen zu diesem Vorfall? Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Marktredwitz unter der Telefonnummer 09231/9676-0 entgegen.
+++ Unter Drogeneinfluss am Steuer +++
Selb. Bei der Kontrolle eines Pkw aus der Slowakei stellten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Selb bei dem 35-jährigen slowakischen Fahrzeugführer drogentypische Auffälligkeiten fest. Ein durchgeführter Drogentest verlief positiv und bestätigte die von den Beamten gemachten Feststellungen. Der Fahrer räumte dann auch ein, am Vorabend Marihuana konsumiert zu haben. Es folgte eine Blutentnahme im Krankenhaus. Auf den Fahrer kommen nun ein Bußgeldverfahren sowie ein Fahrverbot zu.
+++ Jugendlicher mit verbotener Waffe unterwegs +++
Selb. Beamte der Grenzpolizeiinspektion Selb unterzogen am Samstag einen Pkw aus dem Raum Coburg einer Fahrzeugkontrolle. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs stießen sie in einer Ablage hinter dem Beifahrersitz auf ein Springmesser welches nach dem Waffenrecht als verbotene Waffe einzustufen ist. Auf Befragen räumte der 17-jährige Sohn im Fahrzeugfond ein, dass es sich um sein Messer handeln würde. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige nach dem Waffengesetz. Zudem wurde das verbotene Messer beschlagnahmt und wird der Verwertung zugeführt.
+++ Bei Kontrolle Drogenersatzstoffe ohne Rezept mitgeführt +++
Selb. Bei der Durchsuchung eines 32-jährigen Mannes aus dem Bereich Kronach fanden Beamte der Grenzpolizeiinspektion Selb in dessen Hosentasche mehrere verschreibungspflichtige Tabletten auf, die normalerweise als Drogenersatzstoffe im Rahmen einer Substitution zum Einsatz kommen. Diese unterliegen somit den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes. Nachdem der Mann kein entsprechendes ärztliches Rezept vorweisen konnte wird gegen ihn ein Strafverfahren aufgrund eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
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