26.3.2019 – Selb. Da er auf seinen polizeilich gesuchten Mitarbeiter nicht verzichten wollte, beglich ein Arbeitgeber am Montagnachmittag binnen einer Stunde die im vorliegenden Haftbefehl angeordnete Geldstrafe.
Selber Bundespolizisten haben gegen 16.20 Uhr auf der grenzüberschreitenden Staatsstraße 2179, im Bereich Selb, einen tschechischen Handwerker kontrolliert. Bei dem 45-jährigen Mann kam bei der Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung ans Tageslicht. Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort war der tschechische Staatsangehörige zu 50 Tagen Freiheitsstrafe oder ersatzweise zu 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Da der 45-Jährige selbst bei Weitem nicht in der finanziellen Lage war, die Gefängnisstrafe abzuwenden, kontaktierte er telefonisch seinen Chef. Dieser eilte daraufhin zur Bundespolizeiinspektion nach Selb und bezahlte den geforderten Betrag ein. Damit stand einer Weiterreise nichts mehr entgegen und der Mitarbeiter zeigte sich überglücklich am nächsten Tag seine Arbeit wieder aufnehmen zu können.
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