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zoll 0034.4.2024 - Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb des Hauptzollamts Regensburg zogen am vergangenen Osterwochenende Mitbringsel der besonderen Art aus dem Verkehr: So stellten die Zollbeamten im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeiten unter anderem sechs Verstöße gegen das Waffengesetz fest.

Neben drei Springmessern und einem Elektroschocker, fiel den Kontrollbeamten auch ein sogenannter Stockdegen in die Hände. Des Weiteren wurde bei insgesamt vier Reisenden rund 220 Stück verbotene Feuerwerkskörper der Kategorien drei und vier sichergestellt. Einer dieser Feuerwerkskörper wies eine Nettoexplosivmasse von 300 Gramm auf.

Die Selber Zöllner leiteten gegen die Reisenden entsprechende Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz ein.

Außerdem müssen sich acht Personen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- bzw. Konsumcannabisgesetz verantworten. Weiterhin gilt, dass die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis verboten und strafbar ist. Darunter fällt insbesondere auch die Einfuhr von Cannabis zum Eigenkonsum aus dem Ausland.

Unabhängig davon wurden auch fünf Personen bei der unerlaubten Einreise gestoppt. Die Reisenden konnten keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorlegen und wurden zuständigkeitshalber an das Bundespolizeirevier Bärnau übergeben.

zoll 003Bild: sichergestellter Stockdegen, Elektroschocker 

selb-live.de – Presseinfo HZA Regensburg

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