4.2.2024 – +++ Verbotene Reizgassprays und keine Versicherung +++
Selb, St. 2179. Gleich mehrere Verstöße deckten die Beamten der Grenzpolizei Selb, im Rahmen der Grenzkontrolle, in einem tschechischen Pkw auf. So konnten sowohl beim 24jährigen Fahrer, als auch beim 35jährigen Beifahrer, jeweils in deren Bauchtaschen, je ein Reizgasspray aufgefunden werden.
Da die Gassprays weder ein Prüfzeichen, noch den Aufdruck, dass diese ausschließlich für die Abwehr von Tieren eingesetzt werden dürfen, verfügten wurde gegen die beiden jungen Männer aus Tschechien ein Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet. Zudem muss sich der Fahrer und Eigentümer des VW Passat wegen Fahren ohne Haftpflichtversicherung verantworten, da eine Überprüfung des VW ergab, dass dieser nicht versichert ist. Nachdem der 24jährige vor Ort online eine Versicherung abgeschlossen hatte konnte die beiden Männer ihre Fahrt fortsetzen.
selb-live.de – Presseinfo GPI Selb
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