10.6.2023 – +++ Mit verbotenem Elektroschocker, Munition und ohne Versicherung unterwegs +++
Selb / A 93: Dass der BMW aus dem Zulassungsbereich Hannover nicht haftpflichtversichert ist, stellten Fahnder der Grenzpolizei Selb am Freitagmittag fest. Zudem wurden die Beamten in der Bauchtasche des 35jährigen Fahrers fündig und beschlagnahmten einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker und zwei scharfe Pistolenpatronen.
Da der junge Mann nicht im Besitz eines Waffen- bzw. Munitionserwerbsscheins ist, und der Elektroschocker kein Prüfzeichen aufwies, wurde gegen den Mann, neben dem Vergehen gem. dem Pflichtversicherungsgesetz, auch ein Strafverfahren wegen einem Vergehen nach dem Waffengesetz eingeleitet. Nachdem die amtlichen Kennzeichen des BMW entstempelt waren musste der Mann seine Weiterreise ohne seinen Pkw fortsetzten.
+++ Zwei Schlagringe im Auto versteckt +++
Selb / St. 2179: Zwei Schlagringe stellten die Fahnder der Grenzpolizei Selb bei der Kontrolle eines Seat aus Essen am Freitagnachmittag sicher. Auf die Frage nach verbotenen Waffen oder Betäubungsmitteln gestand der 18jährige Fahrer des Pkw ein, unter der Rücksitzbank zwei Schlagringe versteckt zu haben die er auf einem Asiamarkt gekauft hatte. Zur Rechtfertigung gab der Mann an, nicht gewusst zu haben, dass Schlagringe in Deutschland verboten sind, da er diese sonst nicht gekauft hätte. Warum er die Schlagringe dann unter der Rücksitzbank versteckt hatte, obwohl er angeblich nichts vom Verbot gewusst habe, konnte der junge Mann nicht wirklich erklären. Nach Anzeigeerstattung wegen eines Vergehens gem. dem WaffG konnte der junge Mann die Heimreise fortsetzen und kann sich jetzt auf eine Geldstrafe im oberen 3stelligen Bereich einstellen.
+++ Freiheitsstrafe durch Zahlung abgewendet +++
Selb: Gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Hof stellten die Fahnder der Grenzpolizei Selb bei der Kontrolle einer Frau aus Selb am Freitagabend fest. Da die 33jährige ihre beiden Strafbefehle nicht bezahlt hatte, wurde durch die Staatsanwaltschaft je ein Vollstreckungshaftbefehl wegen einem Vergehen gem. dem Pflichtversicherungsgesetz sowie ein Haftbefehl wegen einer Ordnungswidrigkeit erlassen und die Frau zunächst festgenommen. Da die junge Dame in der Lage war, die Gesamtgeldstrafe zu bezahlen, konnte ihr der Gefängnisaufenthalt von 9 Tagen erspart und sie wieder auf freien Fuß gesetzt werden.
selb-live.de – Presseinfo GPI Selb
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