28.9.2021 – +++ Unterwegs mit abgelaufenem Pass und Einhandmesser +++
Selb. Vergangenen Montag gegen Mitternacht kontrollierten Beamte der Polizei Marktredwitz einen 53-jährigen Mitbürger. Der Mann saß auf einem Gehweg in der Bahnhofstraße. Eigenen Angaben zufolge hatte er wohl am Montag in München gearbeitet.
Auf der Heimfahrt im Zug nach Nürnberg habe er dann dem Alkohol derart zugesprochen, dass er eingeschlafen sei. Als er zu sich kam, fand er sich auf dem Bahnhof in Selb wieder. Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,84 Promille. Bei einer Durchsuchung konnte in der mitgeführten Sporttasche des 53-jährigen ein Einhandmesser sowie ein abgelaufener russischer Reisepass aufgefunden werden. Ein anderes Ausweisdokument führte der Mann nicht mit sich. Er gab weiter an, dass er vor etwa zwei Monaten einen neuen Reisepass beantragt habe, diesen allerdings noch nicht erhalten hat. Der Mann muss sich nun wegen eines Vergehens in Sachen illegalen Aufenthalts ohne Pass und einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz verantworten.
+++ Fahrerin unter Drogeneinfluss, Beifahrerin mit Crystal in der Jackentasche +++
Selb. Am gestrigen Montagvormittag um 10:00 Uhr kontrollierten Polizeibeamte eine 22-jährige Frau aus Asch. Sie war zusammen mit einer 27-jährigen Beifahrerin aus Neumarkt auf der Staatsstraße St2179, beim Abzweig nach Lauterbach, mit einem Ford Focus unterwegs. Bei der Fahrerin waren eindeutige Anzeichen von Drogenkonsum erkennbar. Ein Drogenvortest verlief bei ihr positiv auf Cannabis. Auf Befragen räumte sie ein, zwei Tage zuvor Cannabis geraucht zu haben. Bei der Durchsuchung des Pkws fanden die Beamten in einer Trainingsjacke, die der Beifahrerin zugeordnet werden konnte, ein Schnupfröhrchen aus Glas sowie ein Druckverschlusstütchen mit Crystal Meth-Anhaftungen. Das aufgefundene Betäubungsmittel, sowie die Glasröhrchen stellten die aufnehmenden Beamten der Polizei Marktredwitz sicher. Zur Unterbindung der Weiterfahrt stellten die Beamten den Schlüssel des Ford sicher. Die 22-Jährige musste sich außerdem einer Blutentnahme unterziehen. Beide jungen Frauen müssen sich nun wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten. Die Fahrerin des Ford wird zudem wegen Fahrens unter Drogeneinfluss angezeigt. Der Bußgeldkatalog sieht für diese Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkte auf dem Konto in Flensburg und einen Monat Fahrverbot vor.
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