20.8.2021 - Hof / Selb. Da er auf seinen polizeilich gesuchten Mitarbeiter nicht verzichten wollte, beglich ein Arbeitgeber am Freitag die im Haftbefehl angeordnete Geldstrafe.
Bundespolizisten haben kurz nach Mitternacht im Bereich des Hauptbahnhofes die Insassen eines international verkehrenden Reisebusses kontrolliert. Hier lag für einen 39-jährigen Fahrgast ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung im polizeilichen Fahndungssystem vor. Wegen Steuerhinterziehung ist der polnische Staatsangehörige zu 40 Tagen Freiheitsstrafe oder ersatzweise zu 670 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Da der seit drei Wochen gesuchte Mann nicht in der Lage war die Gefängnisstrafe abzuwenden, kontaktierte er telefonisch seinen Arbeitgeber in Kempten. Dieser eilte daraufhin zur dortigen Polizeidienststelle und zahlte den geforderten Betrag ein, worauf die drohende Gefängnisstrafe für den Bauarbeiter abgewendet war.
Drei Stunden später landeten die Fahnder den nächsten Fahndungserfolg auf der grenzüberschreitenden Staatsstraße bei Selb. Ein 43-jähriger Moldauer reiste aus Tschechien ein und geriet in eine Kontrollstelle der Bundespolizei. Nach ihm ließ die Staatsanwaltschaft Weiden mit Haftbefehl suchen, weil er vor neun Monaten mit einem Gespann unterwegs war, das deutlich schwerer war als es sein Führerschein zuließ. Wegen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis zahlte er 380 Euro und durfte anschließend weiterreisen.
selb-live.de – Presseinfo Bundespolizei Selb
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