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bundespolizei selb 052118.5.2021 – Selb. Die Fahnder der Bundespolizeiinspektion Selb haben in der Nacht zum Dienstag (18. Mai) auf der grenzüberschreitenden Staatsstraße 2179, im Bereich Selb, einen türkischen Staatsangehörigen ohne erforderliche Reisedokumente für einen Grenzübertritt ertappt.

Der 27-Jährige war gegen 3 Uhr, nach einem kurzen Ausflug ins tschechische Nachbarland, wieder nach Deutschland eingereist. Dabei hatte er verbotenerweise bei seiner Reise nach Tschechien auf die Mitnahme der erforderlichen Reisdokumente verzichtet.

Dies wird für ihn nun strafrechtliche Konsequenzen haben: Trotz des Wegfalls der Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Tschechien ist es beim Grenzübertritt Pflicht, gültige Grenzübertrittsdokumente - Reisepass bzw. Personalausweis - mitzuführen.

EU-Bürger - auch Deutsche - machen sich sonst einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Drittausländer, die keine zum Grenzübertritt ermächtigenden Papiere bei sich haben und trotzdem die Grenze passieren, begehen regulär eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz.

Damit steht dem kontrollierten Reisenden nun auch eine Strafanzeige nach dem Aufenthaltsgesetz ins Haus.

 

einsatz-live.de – Presseinfo Bundespolizei Selb

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