6.4.2021 - Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz, Waffengesetz und zwei Festnahmenotierungen haben die Beamten der Bundespolizeiinspektion Selb am langen Osterwochenende gut beschäftigt. So ertappten die Fahnder in der Nacht zum Karfreitag einen Portugiesen und einen Ukrainer, die vier ukrainische Staatsangehörige nach Deutschland eingeschleust hatten, um hier unerlaubten Arbeitsaufnahmen nachzugehen.
Die Einschleusung konnte am Autohof in Berg an der BAB 9 vereitelt werden und die vier Geschleusten -drei Frauen und ein Mann- mussten Deutschland unverzüglich wieder verlassen. Gegen die beiden Fahrer und Beifahrer wurden die Ermittlungen wegen Einschleusens von Ausländern eingeleitet.
Mit einem in Deutschland verbotenen Springmesser und einem Schlagstock neben dem Fahrersitz stellten die Beamten am Parkplatz Bärenholz an der BAB 93, einen 36-jährigen Polen fest. Die verbotenen Gegenstände wurden sichergestellt. Der Pole muss sich wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz verantworten.
Eine vietnamesische Familie, mit einem 53-jährigen Mann, der 51-jährigen Frau und der 14-jährigen Tochter, versuchte am Karsamstag auf der Staatsstraße 2179 am Grenzübergang Selb mit einem Fahrzeug mit tschechischer Zulassung in das Bundesgebiet einzureisen. Sofort entdeckten die Fahnder der Verkehrspolizeiinspektion Hof, dass bei der Ehefrau am vietnamesischen Reisepass Manipulationen vorgenommen wurden. Wegen Verdachtes der Urkundenfälschung, des Ausweismissbrauches, des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise und der unerlaubten Einreise wurde die Familie zur weiteren Sachbehandlung an die zuständige Selber Bundespolizei übergeben. Nach Abschluss der grenzpolizeilichen Maßnahmen und Strafanzeigenerstattung musste das Trio unverrichteter Dinge nach Tschechien zurückkehren. Neben den Strafanzeigen gegen die Ehefrau, erwartet auch den Ehemann ein Strafverfahren wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise.
Ein 47-jähriger Ukrainer ging den Bundespolizisten in Hochfranken auf Autobahn ins Fahndungsnetz. Der Ukrainer legte bei der Kontrolle seinen ukrainischen Reisepass vor und dabei stellten die Beamten fest, dass das polnische Visum bereits seit zwei Monaten abgelaufen war. Dennoch hatte sich der Ukrainer unerlaubt im Schengenraum in Frankreich aufgehalten. Mit der Einreise am Samstag nach Deutschland und der Kontrolle war die Reise nunmehr zu Ende. Die Selber Bundespolizisten beantragten beim zuständigen Amtsgericht Abschiebehaft. Nach der Vorführung wartet der 47-Jährige nun auf die Abschiebung in sein Heimatland.
Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle eines 45-Jährigen am Sonntagnachmittag bei der Einreise kam ein Haftbefehl wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz ans Tageslicht. Bei der Wahl zwischen 30 Tagen Haft oder alternativ einer Geldstrafe in Höhe von 645 Euro zu entrichten, ließ der tschechische Staatsangehörige nicht lange auf ein Ergebnis warten und bezahlte die geforderte Geldsumme vor Ort in bar. Das Gleiche machte auch ein 26-jährige Tscheche, der am Montag in die Grenzkontrollen geriet, er wendete mit der Bezahlung einer Geldstrafe in Höhe von 875 Euro 40 Tage Gefängnisaufenthalt ab. Der Haftbefehl war nach einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ausgestellt worden.
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