21.2.2022 – Ansammlungen von alten Sofas, kaputten Schränken bis hin zum defekten Fernsehgerät: Sperrmüllhaufen verunstalten in der Tat immer wieder das Straßenbild. Das vor allem dann, wenn der Sperrmüll nicht nur für die unmittelbare Abholung bereitgestellt wird, sondern über Wochen vor Häusern für jeden sichtbar abgelagert wurde. Kein schöner Anblick zum einen. Doch auch das Thema Sicherheit darf von Verletzungsgefahren bis hin zu einem möglichen Brand nicht unterschätzt werden.
Grundsätzlich gilt: Angemeldeter Sperrmüll darf erst am Tag vor der Abholung bereitgestellt werden!
Zur Sperrmüllabfuhr grundsätzlich informiert das „Kommunalunternehmen Umweltschutz Fichtelgebirge“ (KUFi): Sperrmüll sind alle sperrigen Gegenstände, die nicht in die Mülltonne passen und die man normalerweise auch bei einem Umzug mitnehmen würde. Jeder an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossene Haushalt oder Gewerbebetrieb hat zweimal pro Jahr die Möglichkeit, die Abholung von sperrigem Hausrat zur Entsorgung zu beantragen.
Die Sperrmüllbesitzer haben mittels Anmeldeformular die Sperrmüllteile zu beschreiben und dem KUFi schriftlich mitzuteilen. Anmeldeformulare sind bei den jeweiligen Gemeinden, in den Wertstoffhöfen und beim KUFi ausgelegt sowie ins Internet (HIER der Download auf der Internetseite der Stadt Selb) eingestellt. Die Anmeldeformulare sind vollständig ausgefüllt an das KUFi zurück zu schicken, insbesondere müssen die abzuholenden Sperrmüllteile auf dem Meldeformular vollständig aufgelistet werden.
Nach Überprüfung, ob der Antragsteller ein Müllgefäß angemeldet hat und ob es sich bei den aufgelisteten Gegenständen tatsächlich um Sperrmüll handelt, erhält der Sperrmüllbesitzer eine Woche vorher eine schriftliche Benachrichtigung über den feststehenden Abfuhrtermin. Eine Anwesenheitspflicht des Sperrmüllbesitzers ist zwar nicht vorgegeben, es ist aber sehr positiv, wenn trotzdem jemand anwesend ist, um ggf. vor Ort noch evtl. Unklarheiten zu beseitigen. Der Fuhrbetrieb holt den Sperrmüll wie bisher vor der Haustüre oder vor dem Grundstück kostenlos ab. Eine Abholung im Haus ist gegen Gebühr möglich.
Sperrmüllgegenstände, die nicht angemeldet wurden, werden nicht abgefahren. Ausgenommen von der Sperrmüllabfuhr sind alle Gegenstände, für die es andere Entsorgungswege gibt, wie Autoteile, Altreifen, Problemabfälle, Wertstoffe sowie Spiegel- und Fensterglas.
Es gibt auch die Möglichkeit, die sperrigen Abfälle nach der Anmeldung, die in diesem Fall auch telefonisch beim KUFi unter der Tel.Nr. 09232 80515 erfolgen kann, direkt bei der Sortieranlage der Abfallwirtschaftsgesellschaft Fichtelgebirge mbH & Co, Am Plärrer 1, Thiersheim, kostenlos anzuliefern.
Weitere Informationen gibt es direkt auf der KUFi-Internetseite unter ku-fichtelgebirge.de